Leserbrief zu „Scharfe Kritik wegen Diäten Bezüge der Abgeordneten sollen um rund zehn Prozent steigen“

bak_logoBadische Neueste Nachrichten vom 12. Februar 2014
von H. (Name des Autors ist dem BAK bekannt)
Hier stellt sich die Selbstbedienung ein. Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Daß ich mich nicht totlache!!! – Zwänge der Parteien und Fraktionen sowie der Lobbyisten u.a. können unterbleiben, müssen nicht unbedingt genannt werden.
Was ist mit Bestechung und Bestechlichkeit sowie der daraus entstehenden Käuflichkeit von Volksvertretern? Was ist eigentlich eine angemessene Bezahlung von Bundestagsabgeordneten? Die Höhe der Abgeordnetenbezüge sollen sich an denen der obersten Bundesrichter orientieren! Aktuell sind es monatlich 8.252 €. Zu diesen Diäten gesellen sich vielmals noch die nicht unerheblichen sonstigen Vergünstigungen!

Zu den sonstigen Vergünstigungen zählen:

1. Kostenfreie Steuerpauschale von 4.204 € monatlich für Büro, Repräsentation, Wahlkreisbetreuung
2. Büroausstattung neben der Kostenpauschale (1.) für sich und Mitarbeiter 54 qm Bürofläche inklusive Kommunikationsgeräte und Möblierung
3. Verkehrsmittel kostenfreie Benutzung DB, Netzkarte für Privatreisen, kostenlos per Bahn in Urlaub Kostenerstattung für Inlandsflüge
4. Sachleistungskonto bis 12.000 € jährlich für Büro- und Geschäftsausstattung inklusive Kaffeevollautomaten, Digitalkameras, Notebooks, iPads, Navigationsgeräte
5. Mitarbeiterpauschale 15.800 € monatlich für SekretärIin, ReferentIin
6. Übergangsgeld nach Ausscheiden für jedes Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag 8.252 € in voller Höhe mit Bezugsdauer bis zu maximal 18 Monaten
7. Versorgung nach einem Jahr Zugehörigkeit im Bundestag Pensionsanspruch von 206 €

Und wie halten sie es mit der Verantwortung? Wenn sie etwas nicht mehr verantworten können, dann treten sie vornehm zurück!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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3 Antworten zu Leserbrief zu „Scharfe Kritik wegen Diäten Bezüge der Abgeordneten sollen um rund zehn Prozent steigen“

  1. H. sagt:

    Nun werden unsere Volksvertreter also in Zukunft unter Geldmangel leiden, sich mühsam durchbringen müssen und dementsprechend in absoluter Armut leben.

    Die Folgen für sie: Das Aufsuchen von Suppenküchen, Vesperkirchen und Tafelläden wird nötig sein!

    Warum:

    Ihre Diäten werden an die Besoldungsgruppe R6 für Richter angepasst.
    Sie werden so an den bundesdeutschen Lohn- und Gehaltsdurchschnitt gekoppelt!
    Was für eine Volksverdummung!

  2. H. sagt:

    Mich überzeugt überhaupt nicht, dass die Diätenerhöhung die Empfehlung einer Expertenkommission war. Was war mit deren Unabhängigkeit, und wer nahm Einfluss auf deren Auswahl?

    Angleichung an die Bezüge von Bundesrichtern!

    Wer von den Volksvertretern hat denn eine vergleichbare Qualifikation? – Eine Minderheit!
    Was ist mit Fraktionszwang und Parteidisziplin, wenn man ja bei allen Entscheidungen nur dem eigenen
    Gewissen verpflichtet ist? – Heuchelei pur!

    Die Opposition will die Erhöhungen teilweise spenden – ein guter Ansatz!
    Eine zweckgebundene Spende beispielsweise an

    „Mehr Demokratie e. V.“ eine Bürgerbewegung, die für mehr Basisdemokratie, gegen bestehenden Filz und Eigennutz kämpft,

    wäre überzeugend!

  3. rainer sagt:

    Diese in Rede stehenden „Diäten“ sind ja wirklich nichts zum Abnehmen, allenfalls zum Zunehmen geeignet!

    Und obendrein müssen die Nutznießer dieses Selbstbedienung-Systems keine Voraussetzungen (Qualifikationen) mitbringen. Sie müssen Wahlkandidaten sein und vom Wahlvolk mit Kreuzchen auf dem Wahlzettel für vier Jahre an „ihre Arbeit“ entsendet werden.

    Dort haben sie überwiegend nur mit sich selbst zu tun. Ihre WählerIinnen verlieren sie nach kurzer Zeit völlig aus den Augen – Beschäftigung der Koalitionsparteien mit dem Fall Edathy (SPD). Der Fall Tauss (SPD) lässt grüßen!

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