Leserbrief zur Umbauplanung Kaufhaus Schneider

Leserbriefvon Gunter Lange
Da ich am 19. November leider nicht an der Gemeinderatssitzung teilnehmen kann, hatte ich mir die Sitzungsunterlagen besorgt. Nach Durchsicht bin ich sehr irritiert.
In TOP 1 wird der Brettener Gemeinderat von der Verwaltung aufgefordert, die Entwurfsplanung für die Revitalisierung des Kaufhauses Schneider zu billigen. Dieser Vorlage liegen keinerlei Pläne bei, die erst in der Sitzung gezeigt und erläutert werden, aber auch keine Kostenberechnung und keine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes über die Übereinstimmung der Außengestaltung mit der immer noch gültigen, vom Regierungspräsidium genehmigten Altstadt-Gestaltungssatzung.
Wenn die Kommunalbau GmbH einen Architekten X mit der Entwurfsplanung beauftragt hat, dann hat dieser gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Rahmen dieses Leistungsbildes auch eine detaillierte Kostenberechnung zu liefern. Wie kann der Gemeinderat oder ein verantwortungsvoller Aufsichtsrat eine Planung absegnen, wenn er nicht – wie bei den Tagesordnungspunkten 3 und 4 von Architekt Ketzel – eine Kostenberechnung vorliegen hat?

Wenn ich davon ausgehe, dass in den Mietverträgen eine Miethöhe vereinbart wurde, die unter den gegebenen Umständen am Standort auch erwirtschaftet werden kann, dann darf auch der Umbau zwecks Refinanzierung einen dementsprechenden Kostenrahmen nicht überschreiten. Gemäß Gemeinde-Haushaltsverordnung sollen bei Investitionen neben den Kosten auch die voraussichtlichen Jahresraten zur Refinanzierung unter Kostenbeteiligung Dritter (z. B. Mietern) ersichtlich sein. Kennt der Gemeinderat die Kostenberechnung bei Beschlussfassung nicht, weil man dem Architekten einen Freifahrschein ausstellt, dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Steuerzahler auch in Bretten einen ähnlichen Fall wie den mit der Philharmonie in Hamburg oder dem Flughafen in Berlin bekommt.

Wo bleibt also die Fachkontrolle bei einem Amt für Wirtschaftsförderung, wenn es sich auf bautechnischem oder stadtplanerischem Gebiet betätigt, erst recht, wenn solch bedeutende Investitions-Planungen in nicht öffentlichen Sitzungen beraten oder sogar entschieden werden und der Steuerzahler keine Fragen stellen kann?

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Leserbrief zur Umbauplanung Kaufhaus Schneider

  1. G. H. sagt:

    @ RF am 11. Januar, 2014

    Mit diesem Kommentar trifft man die Aussage von OB Wolff in seiner Neujahrsrede:

    …“Die Bedürfnisse der Menschen prägten Straßenführung und Architektur. Und diese Bedürfnisse vermittelten am intensivsten die gewählten Vertreter der Bürgerschaft im Gemeinderat, aber er wünsche sich auch den mündigen Bürger, der Wünsche anmelde, aber auch Vorschläge, an deren Verwirklichung er bereit sei, selbst mitzuarbeiten.“ …

    1. Mal sehen, was aus dem Vorschlag von RF wird?
    2. Woher kennen die gewählten Volksvertreter die Bedürfnisse der Menschen?
    Besonders dann, wenn das Abstimmungsverhalten fast regelmäßig „einstimmig“, eventuell mit einigen Gegenstimmen und überwiegend ohne Nein-Stimmen abläuft?

  2. RF sagt:

    Für die Bürger wird die Vorplanung der Aussenfassaden Weisshoferstrasse und Spitalgasse als Werbebanner dargestellt.
    Für die Aussenfassade Spitalgasse sind großzügige Schaufensterverglasungen im EG u. OG vorgesehen.
    Obwohl mir die Umbauplanung vom ehem. Schneidergebäude im einzelnen nicht bekannt ist erlaube ich mir folgenden Hinweis.
    Die geplanten Schaufensterverglasungen in der Spitalgasse OG sind mit sehr hohen und m. E. vermeidbaren Baukosten verbunden, deren Sinn nicht erkennbar ist (evtl. Restaurant/Cafe). Zudem vermindert man durch diese Maßnahme die Ausstellflächen der Mieter.

  3. -nz- sagt:

    Glückwunsch!
    Test erfolgreich verlaufen…

  4. -an-i- sagt:

    Ob der Vorsitzende des Gemeinderats, gleichzeitig als Aufsichtsratsvorsitzender der Kommunalbau GmbH und amtierender OB Wolff, bei der heutigen Gemeinderatssitzung dazu etwas sagen wird?
    Eine lapidare Bemerkung, dass die Kommunalbau GmbH der Bauherr ist und die Kalkulationen unter das Betriebsgeheimnis einer „privaten GmbH“ !!! fallen, wird wohl kommen. Obwohl die Steuerzahler zu 100% für die Konsequenzen aller Handlungen, Ergebnisse und die Schulden der „Privaten“, haften müssen.

    Hätte der Gemeinderat m.E. einen angemessenen Gerechtigkeitscharakter und Respekt gegenüber seinen Wählern und der Mitbürgerschaft, so wären die „privaten Betriebe“ der Stadt Bretten gar nicht vorhanden. Die Glaubwürdigkeit der Handelnden wäre dann nicht ganz von der Hand zu weisen.

  5. Matz sagt:

    für die Gemeinderäte in Bretten ist die Entscheidungsfindung ohne ausreichende Informationen seitens der Stadtverwaltung wohl bereits zur Routine geworden. Beispiel: „Gemeinderat genehmigt Bebauungsplan Rüdtwald ohne Kenntnis der Waldumwandlungserklärung„.
    Der freiwillige Verzicht auf die ihnen rechtlich zustehenden Informationen, wirft allerdings Fragen auf:
    Warum wird darauf verzichtet? Will man sich damit einer späteren Haftung (sei sie auch nur moralisch) entziehen?
    Dazu ein Auszug aus „Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder„:
    Dagegen gelten sie als Beamte im Sinne des Haftungsrechts mit der Folge, dass die Vorschriften über die Amtshaftung nach Artikel 34 GG und § 839 BGB auf sie anzuwenden sind. Sie sind Amtsträger im strafrechtlichen Sinne nach § 11 Strafgesetzbuch (StGB) mit der Folge, dass für sie die Vorschriften über Amtsdelikte der §§ 331 bis 358 StGB gelten.“

    Die Damen und Herren des Brettener Gemeinderates sollten also tunlichst von ihren Informations-Rechten gegenüber der Stadtverwaltung Gebrauch machen, sonst gilt evtl. später: mitgefangen, mitgehangen!

  6. gd. sagt:

    Eine geradezu gespensterhafte Szenerie, die sich den interessierten Lesern auftut: Die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut Stadtverwaltung / Kommunalbau – Entwurfsplanung, Fachkontrolle und erforderliche vollständige Beschlussvorlagen?

    Wer ist für die verwaltungsrechtliche, verwaltungstechnische Abwicklung sowie die Behandlung im Gemeinderat verantwortlich?
    Der Chef der Stadtverwaltung – auch mit seinen zahlreichen nichtöffentlichen Sitzungen, von denen die Brettener Bürgerinnen und Bürger nichts erfahren (sollen)?

    Der Geschäftsführer der Kommunalbau muss eventuell in die Verantwortung miteinbezogen werden? Spielt der Aufsichtsrat der Kommunalbau auch eine Rolle in dem heillosen Durcheinander?

    Wird ein Einschreiten der Kommunal-/Rechts-Aufsicht wegen der existierenden Altstadt-Gestaltungssatzung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nötig sein?

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