Stellungnahme der Stadtverwalung Bretten zum Landschaftsrahmen-plan beschlossen

von council 13
Bauplätze werden dringend benötigt, dringend benötigter Wohnraum als Antwort auf die Ziele des Landschaftsrahmenplanes – ein Unding.

Bauerbach, Dürrenbüchig, Gölshausen und Neibsheim und weitere wollen Bau- und Gewerbegebiete erschließen. Nachdenklich stimmt der Satz unter dem Foto: „AUCH DAS KÜNFTIGE NEUBAUGEBIET „KATZHÄLDE“ am östlichen Rand von Diedelsheim soll nach dem Willen des Großteils des Gemeinderates und der Stadt „nicht mit langfristigen Zielsetzungen für Natur und Landschaft überlagert werden„. – Eine völlig unbegründete Nichteinhaltung!

Wenn man sich die zwei Fotos auf der Seite 17 der Brettener Nachrichten am 23. Januar 2019 anschaut, dann muss man sich fragen, warum und wofür Natur zum Opfer fallen soll. Idyllische Landschaftsbilder werden durch eine übermäßige Ausweisung von geplanten Baugebieten zerstört. Der Flächenverbrauch ist unnötig, weil die Brettener Einwohnerzahl in den vergangenen Jahren nicht entsprechend gestiegen ist.
Auf eine exakte Einwohnerentwicklung wird verzichtet, weil keine nachprüfbaren Angaben verfügbar sind. Ganz allgemein haben wir es in den vergangenen Jahren mit einer eher stagnierenden Bevölkerungsentwicklung zu tun.
Und dann ist mit einer weiteren Verkehrsbelastung zu rechnen. Denn aus den neuen Baugebieten muss der Verkehr abgeführt werden.
Unabhängig von den vorgeschriebenen Aufstellungsverfahren (Beteiligungsverfahren mit der Brettener Bevölkerung = Öffentlichkeitsbeteiligung z. B. in Bürgerversammlungen) wird die Stadtverwaltung damit ein leichtes Spiel haben, weil sich wahrscheinlich fast niemand beteiligen wird.

Durch die in § 1a Abs. 2 BauGB bei Bauleitplänen eingefügte Bodenschutzklausel – soll – dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden – Rechnung getragen werden.
Die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen – soll – reduziert werden. Durch die Anlage geeigneter Ausgleichsflächen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung können die Gesamtsituation von Natur und Landschaft erhalten bleiben und Eingriffe minimiert werden. Zudem ist im Zuge der nachfolgenden Bebauungsplanung der Eingriff in Natur und Landschaft zu ermitteln und durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die konkreten Maßnahmen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes in weiteren Verfahren mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und im Bebauungsplan festgesetzt!

Artenschutzrechtliche Belange: Das Erfordernis und die Untersuchungstiefe sind in frühzeitigen Verfahren zu klären.
Sind nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten? Ein weites Aktionsfeld für die Brettener Fraktion der Grünen, welche öffentlich auf Stellungnahmen der Brettener Bürger/-innen durch deren Einwände, Bedenken oder Anregungen aufmerksam macht.

Zsammenfassend ist zu erwähnen: Boden – auch auf der Gemarkung Bretten – ist eine begrenzte und nicht vermehrbare wertvolle Ressource sowie Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere, mit der sparsam umgegangen werden muss. Wichtigster Anspruch muss es daher sein, Flächen zu sparen und die Siedlungsentwicklung am Bestand auszurichten.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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3 Antworten zu Stellungnahme der Stadtverwalung Bretten zum Landschaftsrahmen-plan beschlossen

  1. fc sagt:

    Durch den Zensus hat die Stadt Bretten 777 Einwohner „verloren“. Die Klage dagegen wurde vom Gemeinderat am 26.03.2019 zurück genommen.

    OB Martin Wolff bestätigte nun die Zahl von 29.450 Einwohnern zum 30.09.2018 – das war vor einem halben Jahr!

    Werden die Zahlen v. Einwohnermeldeamt nicht fortgeschrieben und nicht veröffentlicht? In der heutigen Zeit wäre das mit einem „Mausklick“ erledigt.

    Woher stammt den die Zahl von 29.906 Einwohnern in der GR-Vorlage v. 02.02.2019???
    Muss man den alle Zahlen aus der Verwaltung grundsätzlich anzweifeln?

  2. xaver sagt:

    Am 05.02.2019 wurde noch eine Zahl von Herrn Günter Gauß genannt – 29.427. (BNN v. 06.02.2019)
    Das ist wohl nur in Bretten möglich – unter Verantwortung von BM Nöltner und OB Wolff…!

  3. fc sagt:

    „Auf eine exakte Einwohnerentwicklung wird verzichtet, weil keine nachprüfbaren Angaben verfügbar sind.“

    Eine monatliche Aktualisierung im Amtsblatt oder auf der Homepage der Stadt Bretten gibt es schon lange nicht mehr!!!
    Trotzdem – eine kleine Auflistung zur Info, oder Belustigung…

    Beispiele der Einwohnerentwicklung für Bretten
    Amtsblatt v. 10.01.2003:
    Stand am 31.10.2002 –> 27.620 Einwohner gesamt
    Stand am 30.11.2002 –> 27.678 Einwohner gesamt – ein Plus von 58 Einwohnern in einem Monat…

    Amtsblatt, letzte Ausgabe Febr. 2004:
    Stand am 31.12.2003 –> 27.825 Einwohner gesamt
    Stand am 31.01.2004 –> 27.841 Einwohner gesamt

    Amtsblatt v. 23.03.2006:
    Stand am 31.12.2005 –> 27.919 Einwohner gesamt

    Amtsblatt v. 01.02.2007:
    Stand am 31.12.2006 –> 27.940 Einwohner gesamt

    Homepage Stadt Bretten v. 14.03.2011:
    Stand am 31.01.2011 –> 28.185 Einwohner gesamt

    Homepage Stadt Bretten v. 18.12.2012:
    Stand am 30.09.2012 –> 28.593 Einwohner gesamt

    Homepage Stadt Bretten v. 24.01.2019:
    Stand am 30.04.2018 –> 29.979 Einwohner gesamt –
    innerhalb von fast 9 Monaten konnte die Einwohnerzahl nicht einmal um 21 Einwohner gesteigert werden.
    Trotz Neubaugebiete und Kleinkind-Prämien in den letzten Jahren: Steiner Pfad, Brunnenstube, Auf dem Bergel usw.

    Die neueste Einwohnerzahl ist in der Vorlage zur Gemeinratssitzung am 05,02,2019 unter TOP 5, Vorlagenummer 012/2019 „Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bretten in Kooperation mit den Umlandgemeinden Gondelsheim, Kraichtal, Pfinztal und eventuell Kürnbach…“ nachzulesen:

    Einwohnerzahl für Bretten = 29.906

    Noch Fragen…?

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