Unternehmen sind keine Spielbälle der Stadtverantwortlichen

von Franz Cizerle
Artikel zu BREWO v. 18.04.2018:
„Müssen Kirchengemeinde Zeit geben“

Ein Unternehmen darf nicht für irgendeinen Zweck eines Mitglieds des Gemeinderates missbraucht werden.
Zitat von Gemeinderat Martin Knecht zu der Geschäftsführerin der Caritas-Altenhilfe-Trägergessellschaft mbH:„Diese Frau wurde geholt, um die katholische Altenhilfe in Bretten abzuwickeln.“
Worauf stützt Herr Martin Knecht diese Erkenntnis? Sind die internen unternehmerischen Zusammenhänge für einen von Steuergeld alimentierten Lehrer so ganz selbstverständlich überzeugend?

Tatsächlich spielte sich die Sache so ab:
Auszug aus einem Artikel auf www.bak-bretten.de vom 24.Oktober 2017, dem nicht widersprochen wurde:

„Für das Chaos um die Caritas ist Herr Martin Wolff als OB und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kommunalbau GmbH Bretten allein verantwortlich!“

Zur Sache:
In der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2017 wurden unter TOP 5 die Überplanung der Gebäudetrakten 5/6 auf einer Teilfläche auf dem Mellert/Fibron Gelände von der Südbau GmbH detailliert vorgestellt. Der Gebäudetrakt 6 sollte 45 Pflegeplätze, 25 Plätze der Tagespflege, die Verwaltung und die Sozialstation der Caritas aufnehmen.

Nach der Aussage von Frau Hürten (Caritas Ettlingen) war es nur der Verschwiegenheit zwischen OB Wolff, der Südbau GmbH und der Caritas zu verdanken, dass diese Planung so schnell und effektiv bis hierhin gedeihen konnte. Man gewann den Eindruck, dass alle Verträge bereits unter Dach und Fach seien und der Baubeginn bereits im Spätjahr planmäßig und geordnet erfolgen könne. Folglich mussten diese Verhandlungen ohne das Gremium erfolgt sein.

Wie es sich später herausstellte, darf diese Einrichtung auf diesem Platz überhaupt nicht bauen. Eine Umwidmung, als Voraussetzung für die Bebauung dieser Art durch den Gemeinderat ist bis heute nicht erfolgt. Und so konnte Frau Hürten den Zeitplan nicht einhalten, um rechtzeitig (gesetzliche Vorgaben) ein neues Gebäude in Bretten zu realisieren.- Dass man nach solchen Erfahrungen und anschließenden Kommentaren des Gemeinderates in der Presse – der Stadt Bretten schnellstens den Rücken kehrt, ist mehr als verständlich.
Hier stellen sich Fragen an den Gemeinderat über seine Kontrollaufgaben gegenüber der Verwaltung bzw. dem Oberbürgermeister und über seine folgende Verpflichtung:

„Die Mitglieder von Ratsgremien müssen sich auf ihre Entscheidungen sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die eigene Sachkunde fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder die Empfehlung von sonstigen Fachbehörden einholen bzw. notfalls sogar außerhalb der Verwaltung stehende Sachverständige zuziehen.“ (Leitsatz Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe).
Anmerkung: Das hätte ja was mit geistiger Arbeit zu tun!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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