Jeder kann Wahlbeobachter sein – wahlberechtigt oder nicht!

Die Mindestanforderung:
In ihrem (oder einem anderen) Wahllokal sollten Sie am Sonntag den 12.11.2017 ab 17.45 Uhr anwesend sein und die Endergebnisse für einzelnen Kandidaten notieren.
Diese Zahlen können Sie anschließend mit veröffentlichten amtlichen Ergebnissen (Feststellung des Wahlergebnisses vom 12.11.2017) am Montag den 13.11.2017 um 17.00 Uhr, bei öffentlicher Sitzung im Rathaus Bretten oder im darauffolgenden Amtsblatt vergleichen.

Bei Unstimmigkeiten bitte beim www.bak-bretten.de oder BAK, Postfach 1170, 75001 Bretten melden.
Das ist alles.

Begründung:
Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jedermann hat das Recht, vor Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachter sind nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen. Die öffentliche Kontrolle des Wahlverfahrens dient dem Schutz der Wahlrechtsgrundsätze und soll eine Manipulation der Wahl verhindern!

Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist nicht zulässig. Eine tatsächliche Einblickgewährung in die Stimmenauszählung ist zu ermöglichen. Die Anwesenheit von Personen im Wahllokal ist auf die allgemeine Beobachtung der Wahlhandlung sowie Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse beschränkt.

Ablauf:
– Zählung der Wähler
– Zählung der Stimmen
– Summenbildung
– Gültige und ungültige Stimmen
– Bekanntgabe des Wahlergebnisses
– Erstattung der Schnellmeldung?
– Erstellung der Wahlniederschrift
– Verpackung der Wahlunterlagen
– Rückgabe der Wahlunterlagen

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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3 Antworten zu Jeder kann Wahlbeobachter sein – wahlberechtigt oder nicht!

  1. -az- sagt:

    Nach der Wahl ist vor der Wahl. Scheinbar ist alles möglich – vor allem bei der Briefwahl…

    https://www.bild.de/news/inland/wahlfaelschung/ganz-linke-tricks-bei-der-kommunalwahl-55486846.bild.html

  2. -az- sagt:

    Warum wurden die Wahlergebnisse im Amtsblatt nur in zusammengefasster Form präsentiert?

    Wir haben in Bretten 30 Wahlbezirke und so wäre von einem ehrlichen Wahlleiter zu erwarten, dass auch einzelne Ergebnisse aus den jeweiligen Bezirken (Wahllokalen) veröffentlicht werden. Die Ergebnisse werden auch einzeln übermittelt.

    So aber wurden nur 10 = 1/3 Ergebnisse öffentlich gemacht. Wovor hat man den solche Angst?

  3. fc sagt:

    Von wegen öffentlicher Zutritt zur Kontrolle von „Freien Wahlen“!

    Wie war der Ablauf nach der Auszählung in den einzelnen Wahllokalen?

    1. Die einzelnen Ergebnisse aus den 30 Wahlbezirken wurden telefonisch an die Telefonzentrale im Bürgerbüro übermittelt und von dort an die Zentrale-EDV weitergeleitet. Im Bürgerbüro anwesend waren Herr Kleinhans und sein Kollege, die mir erklärten, dass dieser Raum „nicht öffentlich“ ist und ich den Raum sofort verlassen muss.
    2. Der Standort der Zentrale-EDV war mir nicht bekannt, so dass es nicht möglich war, öffentlich die Vorgänge zu beobachten. So weiß man auch nicht, ob dort Personen anwesend waren, die Sichtung oder Bearbeitung der Daten vorgenommen haben.
    3. Erst danach wurden die Ergebnisse auf der Leinwand im großen Ratssaal sichtbar.
    4. Die letzten zwei Wahl-Ergebnisse wurden auf der Leinwand nicht mehr angezeigt, weil die Projektion einfach ausgeschaltet wurde.

    Daraufhin verließ der Wahlleiter, Herr Nöltner, den Saal, um sich, nach seiner Aussage, das Endergebnis „unten“ abzuholen. Nach seiner Rückkehr blieb die Leinwand nach wie vor dunkel und die Endergebnisse wurden vom Wahlleiter, Herrn Nöltner, nur durch das Mikrofon mitgeteilt.

    Nun stellen sich die Fragen:

    Zu 1: Ist es möglich, dass bei telefonischer Übermittlung die Zahlen nicht richtig verstanden wurden? Können bei der Eingabe „Zahlendreher“ passieren? Beispiel 78/87.

    Zu 2: Konnten die Zahlen an dieser zentralen Stelle bearbeitet und eventuell verändert werden?

    Zu 4: Warum schaltete man die Leinwand kurz vor dem Endergebnis aus – denn die angebliche Spannung hat mit Fakten nichts zu tun, aber mit langer Weile, wenn man nur auf eine leere Leinwand starren muss!!!
    Warum ist der Wahlleiter extra nach unten gegangen, um die Zahlen abzuholen? Er hätte die Anzeige von den letzten zwei Wahlbezirken genauso von der Leinwand ablesen können wie die Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin aufmerksam die Zwischenergebnisse verfolgt haben. Haben jetzt die dort anwesenden 350 Mitmenschen verstanden, wie mit dem Volk umgegangen wird!? Man muss sich über mögliche Spekulationen und das vorhandene Misstrauen nicht wundern. Immerhin sagte der Wahlleiter, Herr Nöltner, am Anfang, dass es hier nicht so zugehen wird wie beispielsweise bei der Bundestagswahl, wenn die Ergebnisse bereits um 18.00 Uhr fast feststehen.

    Allerdings geht es bei uns um die Wahl einer Person, die wir die nächsten 8 Jahre aushalten müssen – notwendigerweise mit anderen Erfahrungen als bisher. Diese Vorgehensweise entspricht aber auch der Logik der „Nichtöffentlichen Sitzungen im Gemeinderat“ und den Entscheidungen hinter den „geschlossenen Türen“ in Bretten.

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