Leserbrief: WIR DÜRFEN WÄHLEN

von Gottfried Retsch, Bretten
Die Lebendigkeit Brettens ist sehr gut abzulesen an den Zeitungsartikeln, vor allem aber an den vielen Leserbriefen.
Das ist gut so.
Befördert wird diese Lebhaftigkeit von der Vorgehensweise der Verwalt­ungsspitze. Im Gemeinderat wird widersprüchlichen Sachverhalten zugestimmt um nicht „anzuecken“, bzw. um die etwaige Chancenlosigkeit einzelner Vorgänge nicht zu thematisieren.

Der OB ist ein guter Verwalter, er steht voll und ganz mit seinem Willen und Wirken zu seinen Entscheidungen, zu seiner Aufgabe: Verwalten. Das schließt ein, dass er mitunter das Gegenteil sagt von dem was er ein paar Tage vorher kundgetan hat. Und auch dies: an ihn gerichtete Briefe werden nicht beantwortet.
Die damit hervorgerufenen Wirkungen haben für ihn untergeordnete Funktion, zumal es ihm nicht gegeben ist, einfach und offen zu kommunizieren. Wird seiner Absicht Kritik, ja Widerstand zuteil, findet das Gespräch ein abruptes Ende mit Sätzen wie dem folgend­em (Zitat) : „Es wird nichts mehr geändert. Der Umbau ist vom Gemeinderat beschlossen und wird durchgeführt. Basta!“, so gesagt zu Herrn A. Rath.
Auch ich bekam so einen Satz zu hören (Zitat): „Das ist alles zu spät, die Katze ist den Baum ’nauf.“ Ich musste nachfragen, ich kannte die Bedeutung dieser Aussage nicht. Damals handelte es sich um die nicht veröffentlichte Änderung des Straßenlaufs „Am Kalkofen“. Dieser Fakt steht heute noch, auch wenn das Gericht die damals gehandhabte inkor­rekte Vorgehensweise im Nachhinein bestätigte.

Ein zweites Mal wurde ich im Mai des Jahres so schroff beschieden. Bei der Vorstellung zur Bebauung des Sporgassenareals vom Planungsbüro Baldauf schlug ich vor, die intensive Weiterentwicklung Brettens mit einem Ge­samtverkehrsplan zu beginnen. Als Antwort wurde mir (Zitat)* : „Wir haben in Bretten schon die Gesamtsituation im Blick.“ hingeworfen.

Kurz darauf kam es zum Stückwerk „Umgestaltung der Georg-Wörner-Straße“.
Noch heute halte ich den Gesamtverkehrsplan für unabdingbar, so wie bei einer Haussanierung zuerst das Dach gerichtet wird, sollte bei einer Stadtsanierung die Verkehrsregelung am Anfang stehen. Als Posi­tivum sehe ich, dass der geäußerte Hinweis von einigen Verantwortlichen aufgenommen wurde. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Im oben zuerst erwähnten Vorgang erlebte ich auch beleidigende Kuriosi­täten und tief blicken lassende Überraschungen mit einigen unserer Bürgervertreter. Ich telefonierte mit einem damaligen Gemeinderat. Mein Anliegen war für ihn aber nur zweitrangig, er hielt mir einen langen Vortrag über den nötigen Aufwand, den er als Gemeinderat habe und die viele Zeit die er ehrenamtlich im Rathaus sei. Heute ist er amtlich dort.
Eine Gemeinderätin glaubte, die Nichtveröffentlichung verteidigen zu müssen indem sie mich als träge beschimpfte, (Zitat: „Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Bürger erst, wenn der Bagger vor der Haustür steht, „aufwachen“, aber wie soll ich aufwachen, wenn der Bagger der erste Hinweis ist.
Dieser Brief zeigt wie im Gemeinderat gedacht oder entschieden wird, oft ist’s der bequeme Weg. Als in selbiger Ange­legenheit ein Verfahrensfehler gerichtlich moniert wurde, war es dem Gemeinderat nicht ein Hinweis, das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen, sondern es wurde nur dementsprechend neu beschlossen, a la OB – Basta.

So sieht die Brettener Bürgerbeteiligung also praktisch aus, sie steht auf dem Papier. Die für Tausende Euro aufgezogene ISEK-Veranstaltung hat vor allem eines: Alibifunktion. Das trug bestimmt zum Flop bei. Ein klares Zeichen wie unsere Verwaltungsspitze die Bürgerbeteiligung sieht ist das Geschehen um die sogenannte Weißhofer-Galerie. Man startet eine Bürgerbefragung und sagt aber gleichzeitig, dass man selber ent­scheiden werde.

Deutlicher kann man sein Verhältnis zur Allgemeinheit nicht aufzeigen.
Tiefer kann ein Graben zwischen Rathaus und Bürgern nicht gezogen werden.

* Die Zitate liegen dem BAK schriftlich vor.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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2 Antworten zu Leserbrief: WIR DÜRFEN WÄHLEN

  1. spezi sagt:

    Zur Wahl des Oberbürgermeisters in Bretten

    Ohne Wenn und Aber:
    Die Süddeutsche Ratsverfassung ist das kommunale Verfassungssystem in Baden-Württemberg.
    Der Gemeinderat KONTROLLIERT u. a. den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung. – Tut er das auch stets tatsächlich?
    Der Oberbürgermeister ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats (1 Stimme!).
    “ bereitet 1) Entscheidungen vor
    führt 2) Entscheidungen herbei
    und 3) führt sie aus.
    Eine vorzeitige Abwahl eines Oberbürgermeisters ist rechtlich nicht möglich – im schlimmsten Fall 8 Jahre Stagnation!

    Oberbürgermeister kann werden, wer Deutsche(r) oder EU-Ausländer(in) ab dem 25. Lebensjahr ist. Eine bestimmte Qualifikation ist nicht vorgeschrieben.

    Ein Traumjob – doch kein Job zum Träumen! Oder doch?
    Zu guter Letzt:
    Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. – Nur, Ämter werden nicht von Gott, sondern von Wählern vergeben.
    Oder – wem der liebe Gott gibt ein Amt, dem raubt er den Verstand.

  2. H.U. sagt:

    Zur anstehenden OB-Wahl habe ich mir erlaubt, den Aufruf der Kandidaten mit Ihnen in Kontakt zu treten, ernst zu nehmen.

    An drei von vier Kandidaten habe ich eine eMail mit ein paar Fragen senden können. Diese Kandidaten hatten öffentlich zugängliche Adressen und auch Werbebroschüren der Zeitung beigelegt.

    Die Fragen waren sehr höflich und ernst gemeint… kann und soll Bretten so schnell weiterwachsen? Muss jede freie Fläche bebaut werden? Wie sieht es mit der beginnenden Nachverdichtung aus, wie mit einem Verkehrskonzept?

    Könnte unsere Stadt nicht viel grüner werden, mehr Bäume und so weiter. Es gibt brennend wichtige Themen, Feinstaub, Insektensterben, bemessbare Lebensqualität unserer Stadt, Vorgärten die aussehen wie Geröllhalden, Lärm, noch mehr verkaufsoffene Konsum-Sonntage…

    Wem soll ich meine Stimme geben?

    Ich warte seit 13 Tagen auf eine Antwort oder Kontaktaufnahme… bisher keine Antwort. Noch habe ich 4 Tage Zeit auf die Chance einer Antwort, vor der OB-Wahl.

    Oder war das gar nicht so ernst gemeint, das mit dem „Schreiben Sie mir Ihre Fragen, Kritik und Anregungen“? Oder gibt es auf diese Fragen gar keine Antworten?

    Ich kann verstehen, dass man nicht auf jede elektronische Bürgerfrage antworten kann. Dann soll man dazu aber auch nicht auffordern.

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