Caritas – Chaos – Oberbürgermeister Wolff…

von Franz Cizerle
Für das Chaos um die Caritas ist Herr Martin Wolff als OB und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kommunalbau GmbH Bretten allein verantwortlich!
Zur Sache:
In der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2017 wurden unter TOP 5 die Überplanung der Gebäudetrakten 5/6 auf einer Teilfläche auf dem Mellert/Fibron Gelände von der Südbau GmbH detailliert vorgestellt. Der Gebäudetrakt 6 soll 45 Pflegeplätze, 25 Plätze der Tagespflege, die Verwaltung und die Sozialstation der Caritas aufnehmen.
Nach der Aussage von Frau Hürten (Caritas Ettlingen) ist es nur der Verschwiegenheit zwischen OB Wolff, der Südbau GmbH und der Caritas zu verdanken, dass diese Planung so schnell und effektiv bis hierhin gedeihen konnte. Man hatte den Eindruck gewonnen, dass alle Verträge bereits unter Dach und Fach seien und der Baubeginn bereits im Spätjahr planmäßig und geordnet erfolgen könne. Also mussten diese Verhandlungen hinter dem Rücken des Gemeinderates erfolgt sein.

Wie es sich hinterher herausgestellt hat, darf diese Einrichtung auf diesem Platz überhaupt nicht bauen. Eine Umwidmung, als Voraussetzung für die Bebauung dieser Art durch den Gemeinderat ist bis heute nicht erfolgt.
FAZIT: Das Grundstück hätte von der Kommunalbau GmbH bzw. vom Aufsichtsratsvorsitzenden Wolff gar nicht angeboten werden dürfen!

Noch größer sind die Schäden, die dadurch in der Stadt entstanden sind. Die soziale Unruhen, Leserbriefe, Unterschriftenaktionen, Protest auf dem Marktplatz, psychologische Einwirkung auf die Bewohner des Pflegeheims usw. Was man absolut als brutal bezeichnen kann, ist der psychologischer Schaden bei 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung und deren Angehörigen, die sie selbst durch Leserbriefe kundgetan haben. Wie sich außerdem die Caritas und die katholische Einrichtung als soziale Gutmenschen geoutet haben, ist mehr als bedenklich. Angst um die Arbeitsplätze zu schüren, ist eine „intellektuelle Missgeburt“ mit Erpressungspotential gegenüber der Stadt.

Ein Im Nachhinein erteiltes Lärmgutachten und daraus entstehende Kosten – wie auch fast unbezahlbarer Lärmschutz – haben der Stadt einen wesentlichen Schaden zugefügt – nur weil Herr Martin Wolff ein „verbotenes“ Versprechen erteilt hat. Parallelen zum geplanten Ärztehaus auf dem Sporgassenparkplatz sind nicht zu übersehen.

Dass ein solcher „Unruhestifter“ nicht mehr gewählt werden kann, darf jedem einleuchten. Was OB Wolff von ehrlichen Fakten hält, ist am Beispiel der Gesamtverschuldung der Stadt Bretten zu erkennen.
In seinem Wahlflyer behauptet OB Wolff, dass in seiner bisherigen Amtszeit die Schulden der Stadt halbiert wurden. Um 16,8 Millionen Euro zeigt das Diagramm. Diese Summe deckt sich in etwa mit den Kosten für die „Freiwillige Leistung“ der Bäderwelten, die zu den Stadtwerken verschoben wurden, so dass die Stadtwerke Ende 2016 mehr als 42 Millionen Euro Schulden haben.

Die Kommunalbau GmbH wird beispielsweise von zwei städtischen Angestellten als Geschäftsführer geführt, hat dadurch kaum Personalkosten, aber 21,7 Millionen Euro Schulden bei einem Umsatz von 2,1 Millionen Euro zum Ende 2016.
Mit der Städtischen Wohnungsbau GmbH 14,542 Millionen Euro Schulden und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit 14,631 Millionen Euro Schulden und diversen Beteiligungen kommt die Stadt Bretten in aller kommunalen Gelassenheit auf über 110 MILLIONEN EURO Schulden. Subsidiarität ist davon völlig abgesehen ein Fremdwort.

Nun haben wir bei der bevorstehenden OB-Wahl durchaus Alternativen. Jetzt können wir von einem Beamten beispielsweise zu einem Unternehmer wechseln und ihn mit der Führung der Stadtgeschicke beauftragen. Die Lebenserfahrung und die bisherige Charakterfestigkeit sprechen durchaus für den Bewerber Andreas Leiling.

Wie es sich für ein ordentliches demokratisches System gehört, müssen auf jeden Fall zahlreiche Wahlbeobachter bei der bevorstehenden OB-Wahl eingesetzt werden. Diese sollten bevorzugt auf die Weitergabe der addierten Zahlen – inklusive derer im Büro des Wahlleiters – achten.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Caritas – Chaos – Oberbürgermeister Wolff…

  1. xaver sagt:

    „Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff drängte gestern Nachmittag auf die Veröffentlichung eine Stellungnahme zur aktuellen BNN-Berichterstattung zu seinem Strategiepapier zur Katholischen Altenhilfe…“
    Zitat aus BNN v. 29.11.2017
    Das ist die freie Presse, die scheinbar drucken muss was die „Obrigkeit“ diktiert!!!

    Oder steht Herrn OB Wolff das Wasser bis zu Oberkante/Unterlippe?
    Immerhin hatte er seit dem 16.05.2017 Zeit gehabt das Versäumte nachzuholen – und nicht einen Tag vor der Gemeinderatsabstimmung.

  2. Reinhold Georg Kuttler sagt:

    ,,Caritas- Chaos- OB Wolff“

    Hinzuzufügen wäre noch, dass die Caritas Ettlingen vertreten durch deren
    Geschäftsführerin Yvonn Hürten mit dem ,,Segen“ von Weihbischof Dr. Bernd
    Uhl- Erzdiözöse Freiburg agiert.

    In einem Telefonat bestätigte mir dessen Sekretärin, dass Weihbischof Dr. Uhl
    laufend mit dem Brettener OB der Sache in Kontakt stehe.

    Bemängelt hatte ich, dass unser Weihbischof wegen der Ereignisse und Vorkommnisse zum Thema Altenheim kein ,,Machtwort“ spreche.

    Das lässt die ganze Angelegenheit nochmals in einem anderen Licht erscheinen.

  3. xaver sagt:

    Zur Wahl des Oberbürgermeisters in Bretten

    Ohne Wenn und Aber:
    Die Süddeutsche Ratsverfassung ist das kommunale Verfassungssystem in Baden-Württemberg.
    Der Gemeinderat KONTROLLIERT u. a. den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung. – Tut er das auch stets tatsächlich?
    Der Oberbürgermeister ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats (1 Stimme!).
    “ bereitet 1) Entscheidungen vor
    führt 2) Entscheidungen herbei
    und 3) führt sie aus.
    Eine vorzeitige Abwahl eines Oberbürgermeisters ist rechtlich nicht möglich – im schlimmsten Fall 8 Jahre Stagnation!
    Oberbürgermeister kann werden, wer Deutsche(r) oder EU-Ausländer(in) ab dem 25. Lebensjahr ist. Eine bestimmte Qualifikation ist nicht vorgeschrieben.
    Ein Traumjob – doch kein Job zum Träumen! Oder doch?
    Zu guter Letzt:
    Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. – Nur, Ämter werden nicht von Gott, sondern von Wählern vergeben.
    Oder – wem der liebe Gott gibt ein Amt, dem raubt er den Verstand.

  4. spezi sagt:

    Dürrenmatt hat gesagt: „Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten.“

    http://www.achgut.com/artikel/spitze_aus_der_schweiz_sind_die_deutschen_zu_bloed

  5. -az- sagt:

    „…zahlreiche Wahlbeobachter…“

    Zur Aufklärung:
    Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jedermann hat das Recht, vor Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachter sind nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen. Die öffentliche Kontrolle des Wahlverfahrens dient dem Schutz der Wahlrechtsgrundsätze und soll eine Manipulation der Wahl verhindern!

    Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist nicht zulässig. Eine tatsächliche Einblickgewährung in die Stimmenauszählung ist zu ermöglichen. Die Anwesenheit von Personen im Wahllokal ist auf die allgemeine Beobachtung der Wahlhandlung sowie Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse beschränkt.

    Ablauf:
    – Zählung der Wähler
    – Zählung der Stimmen
    – Summenbildung
    – Gültige und ungültige Stimmen
    – Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    – Erstattung der Schnellmeldung?
    – Erstellung der Wahlniederschrift
    – Verpackung der Wahlunterlagen
    – Rückgabe der Wahlunterlagen

  6. fc sagt:

    Korrektur:
    „bei 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“
    Das war in den früheren Mitteilungen zu lesen.

    Es ist noch viel Schlimmer!
    Diese Zahl muss nach den letzten Veröffentlichungen mit 155 angegeben werden.

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