Leserbrief: St. Florian im Fantasialand

von Gunter Lange
Wunderbar! Immer wenn sich ein Licht am dunklen Umgehungsstraßenhimmel von Bretten zeigt, steht der unsterbliche heilge St. Florian wieder in Form einer privaten Interessengruppe auf, und schon steht auch die SPD einer Umgehungstrasse der B 294, die den wachsenden Schwerlast- und Wirtschaftsverkehr auf einer Entwicklungsachse der bundesdeutschen und landesplanerischen Raumordnung aus der bewohnten Kernstadt herausnehmen soll, „skeptisch gegenüber“. Die Bündnis90/Grünen wollen das wachsende Verkehrs-aufkommen einer zum Glück boomenden Wirtschaft und so heiß ersehnten Binnennachfrage nach PKWs gar mit einer „durchdachten Verkehrslenkung“ auf dem immer gleichen Straßennetz begegnen. Gratulation! Um modern zu sein, nenne ich das „alternative Fakten“.
Echte Fakten sind, dass das Bundesraumordnungsgesetz für die infrastrukturell und gesamtwirtschaftlich gewünschte und benötigte Entwicklung in der BRD die Ziele, Grundzüge und raumbedeutsamen Planungen des Bundes und der Länder vorgibt, die dann letztlich in die Flächennutzungsplanungen der Kommunen zu integrieren sind. Es wäre auch zu schön, wenn die Kommunen bei ihrem „Masterplan“ nur die schönen, ruhigen Flächennutzungen zu verorten hätten, der gesamte bundesdeutsche Wirtschafts- und Lieferverkehr aber durch Tunnelröhren oder per Rohrpost, aber bitte auch nicht per Drohnen, erfolgen würde. Der Strom käme ohne Windräder, ohne Kraftwerke, ohne Masten für Leitungen einfach aus der Steckdose. Heiliges Fantasialand!

„Leider“ aber ist dem Bund per Gesetz die Fachplanung für die überregionalen Bundesverkehrswege übertragen worden. Dabei hat er sich seiner Fachbehörden auf Landesebene zu bedienen. Diese arbeiten-wie es sich gehört- systematisch in den Stufen: Grundlagenermittlung, Behörden- und Körperschaftsbeteiligung, Analyse und Konzeptentwicklung. In einem gesetzlichen Planfeststellungsverfahren werden auch die privaten Belange geprüft, gewürdigt und bewertet. Erst am Ende entsteht eine Freihaltetrasse, die bei der Fortschreibung des FNP von der Stadt Bretten bezüglich weiterer Verortung anderer Nutzungen zu berücksichtigen wäre.

Natürlich könnte Bretten es auch wieder wie 1988 machen und sich im Vorfeld durch Unterstützung einer Bürgerinitiative generell verweigern. Damit würden die geringe Planungs- und Finanzmittelkapazität der Länder in andere Stadtgebiete gelenkt. Bretten könnte weiter ohne Verkehrs-entlastung überall Neubaugebiete ausweisen und damit für immer das wachsende Verkehrsaufkommen in der Stadt per Stau behalten. Dies würde dann mit allen Schadstoffen und Lärmbelastungen dem schweigenden Brettener Allgemeinwohl dienen. Denn geschädigt wären ja nur Bauherrn in den Neubaugebieten am Rande der Stadt und Rinklingen, die dann nicht mehr rein oder raus aus ihren Gebieten kämen. Wenn man das will, nur zu! Irrationalität ist „in“!

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