Zitate

Zitatzum Thema „Generationenvertrag“:
„Wenn man es genau betrachtet, beruht unser Sozialsystem zu großen Teilen auf einem semantischen Betrug, auf Irrtümern oder aber einer gezielt unwahren Darstellung.

Beispiel Generationenvertrag
Erstens haben die Generationen gar keinen Vertrag miteinander geschlossen.
Zweitens setzt ein Generationenvertrag eine wirkliche Pyramide im Altersaufbau und
Drittens eine weitgehende Vollbeschäftigung voraus.

Alle drei Kriterien treffen nicht zu.

Außerdem muss man dabei bedenken, dass auch das Wort Versicherung, so wie wir es gewöhnlich bei der Renten- und Pflegeversicherung benutzen einfach Quatsch ist…

Versichern kann man sich nur gegen unvorhergesehenen Risiken. Gegen das normale Schicksal eines Menschen kann man sich nicht versichern.“

Prof. Dr. Rupert Lay SJ (deutscher Theologe, Politiker- und Managerberater)

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Eine Antwort zu Zitate

  1. v-t sagt:

    Es gibt weitere Kriterien.

    In weiten Teilen der Welt ist der Generationenvertrag die einzige Altersversorgung. Menschen ohne Kinder bekommen nichts. Das ist keine Strafe für oft ungewollte Kinderlosigkeit. Das liegt in der Natur des Generationenvertrages.

    Die in Deutschland unter Bismarck eingeführte gesetzliche Altersversorgung war eine kapitalgedeckte Rente. Bei Eintritt in den Ruhestand am Ende des Arbeitslebens stand die Höhe der Rente fest. Bei hohen Inflationsraten wie zu Anfang der fünfziger Jahre konnte jemand, der das Pech hatte, achtzig Jahre alt zu werden, von dieser Rente kaum noch leben. Das war keine Strafe, sondern systembedingt.

    Unter Adenauer (CDU) wurde die Rente auf ein Umlageverfahren mit Anpassung an die Lohnentwicklung umgestellt. Die Höhe der Rente wurde durch die Einzahlung bestimmt. Die gesetzliche Rente in Deutschland ist seither ein „Generationenvertrag“ zu Lasten von Kindern anderer Leute. Ein Ehepaar mit vielen Kindern, die in die Rentenmversicherung einzahlen, bei dem die Mutter aber nicht gearbeitet hat, erhält wenig. Ein Ehepaar ohne Kinder, bei dem beide gearbeitet haben, erhält viel.

    Nicht geborene Kinder können nun mal keine Rentner finanzieren. Aber wenn künftig der Beitragszahler nicht mehr bekommt als jemand, der nie eingezahlt hat, erledigt sich das Rentensystem von selbst. – Richtig?

    Die Rente ist gemäß dem geleisteten Beitrag zu bestimmen. Der Beitrag zum Rentensystem muss unter Berücksichtigung der Kinderzahl, der Einzahlung und der Lebenserwartung sachgerecht festgelegt werden. Soziale Wohltaten zu Lasten der gesetzlich Versicherten sind zu unterlassen.

    Insofern greifen die Argumente von Herrn Lay viel zu kurz. Meines Erachtens müsste er z.B. als (Renten-) Politiker-Berater die von mir angeführten Fakten berücksichtigen. Andernfalls bliebe er zu theoretisch.

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