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Aufgeteilt in „staatliche Lasten“ sind:
2 Steuerarten
5 Umlagen*
1 Abgabe
Hinter allen 8 (acht) Bestandteilen der Rechnung stehen keine Leistungen. Fein formulierte Wortschöpfungen, um den Stromkunden auf (legale) Weise das Geld begründet aus der Tasche ziehen zu können.
*
Völlig unverständlich wird der Begriff Umlage angewendet: Prmär ist es die innerbetriebliche Leistungsverrechnung durch Kostenverteilung. Sekundär hat der Preistreiber Staat mit diesem Begriff die (legale) Form des Kostenausgleichsverfahrens unter Verbrauchern geschaffen.
Und das vorrangig, um die Masse der Haushaltstarifkunden zu schröpfen und die stromintensiven Großkunden (Firmen) des Gewerbes und der Industrie zu schonen.
Perfider geht´s nimmer! 🙁
Volksverdummung durch die gewählten Politiker:
…Strom muss bezahlbar bleiben. Ist das in der obigen Stromabrechnung bereits die soziale Energiewende? Wenn ja, dann habe ich wohl was verpasst.
…Und: Die Kosten für die Energiewende sind so auf die Verbraucher umzulegen, dass es nachvollziehbar und gerecht ist – siehe oben!
51 Prozent (51 %) staatliche Lasten (Anmerkung: Unverschämt) – richtiger (treffender) doch stattliche Lasten!
Wann endlich begreifen die deutschen BürgerInnen, dass das EEG nicht nur die Preise nach oben treibt, eine nie dagewesene Umverteilung von Vermögen von unten nach oben ermöglicht, sondern auch die Umwelt im höchsten Maße schädigt.
Zusätzliche Stromtrassen und neue Kohlekraftwerke werden gebraucht und das zusätzlich zur Subventionierung der sogenannten Erneuerbaren. Dabei ist das ursprüngliche Ziel, die „Rettung des Klimas“ verfehlt, denn der CO2 Anteil wird durch das EEG nicht reduziert, es sei denn, unsere Wirtschaft geht zugrunde.