zum „Fall Uli Hoeneß“

bak_logovon Rainer (Name des Autors ist dem BAK bekannt)
Nun hat dieser seine Gefängnisstrafe angetreten.
Obwohl dieser Beitrag mit Themen des Bürgerarbeitskreises Bretten so gut wie nichts zu tun hat, werde ich die „Show“ mit Unterhaltungs- und Informationscharakter aus meiner Sicht kommentieren.
Zunächst einmal war für mich der Kommentar von Frau Merkel (CDU) erschreckend, welche die Nicht-Einlegung des rechtsstaatlich vorgesehenen Rechtsmittels lobte. Staatsbürgerlich wäre die höchstrichterliche Klärung sicher höher zu bewerten als die Resignation, die aus den Medien sprach! Warum keine Revision eingelegt wurde, wird von mir am Ende erläutert.

Im Fall Hoeneß wurde durch Terminierung auf vier Tage signalisiert, es solle „kurzer Prozess “ gemacht werden. Das halte ich aus folgenden Gründen für einen Verstoß gegen das Prozessrecht: Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Die Strafprozessordnung schreibt dem Gericht vor, zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

Weiter: Die Vorlage von 70 000 neuen Dokumenten nach Beginn der Hauptverhandlung hätte deren Aussetzung und nach erfolgter Aufarbeitung einen Neubeginn des Prozesses erforderlich gemacht. Die neu aufgetauchten Bankunterlagen sollen durch eine Beamtin der Steuerfahndung im Eilverfahren mit dem Ergebnis – einer überschlägigen Schätzung – der hinterzogenen Steuern ausgewertet worden sein?
Die Wirtschaftsstrafkammer übernahm diese Schätzung der Finanzbeamtin dann offensichtlich, wobei eine eigene, sorgfältige Prüfung zur Ermittlung der hinterzogenen Steuern wegen der Kürze der bis zur Urteilsfindung verbliebenen Zeit kaum erfolgt sein konnte.

Hierzu ist anzumerken, dass der Bundesgerichtshof (BGH) von den Instanzgerichten eine Steuerberechnung anhand der festgestellten Besteuerungsgrundlagen verlangt. Dabei dürfen die Richter die Berechnung des für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzbeamten nicht einfach übernehmen!

Richter, Staatsanwalt und Verteidiger erkannten wohl das schier unüberwindbare Riesenproblem, dass ein derart kurzes Verfahren dem BGH nicht gefallen würde. Denn Angeklagter und Staatsanwaltschaft verzichteten großherzig auf Revision. Was wurde meines Erachtens damit bestätigt: War es ein (illegaler) Deal?

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu zum „Fall Uli Hoeneß“

  1. NN sagt:

    Steuerhinterziehung ist Betrug und strafbar.

    Hoeneß hat Millionen Euro hinterzogen. Wie viele Millionen hat er in der fraglichen Zeit jedoch an den Fiskus abgeführt? Er ist – fast bieder – in Deutschland geblieben und hat sich zumindest nicht wie einige „Saubermänner“ – gerade aus dem Sportbereich – z.B. nach Monaco abgesetzt (dort eingekauft):

    Fälle von LEGALER STEUERHINTERZIEHUNG!

    Und dabei geht dem Staat ein Vielfaches der hier in Frage stehenden Gelder verloren. Natürlich hat man mit ihm einen Präzedenzfall geschaffen, der leider als Maßstab für andere Rechtsfälle ungeeignet ist.

    Aber als ehrlicher Steuerzahler kann man erst dann zufrieden sein, wenn z.B. die Verantwortlichen gleichermaßen herangezogen werden, die unsere Steuergelder durch Fehlkäufe oder Fehlspekulationen (beispielsweise an finanziell völlig ausufernden öffentlichen Bauvorhaben) wissentlich verschwenden!

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