Presse kommentiert

PresseBadische Neueste Nachrichten vom 9. Mai 2014 AUS DER REGION
„Kindeswohl ist nicht der Maßstab“
Hebammen im Landkreis kämpfen mit hohen Versicherungsbeiträgen

von h – z (Name des Autors ist dem BAK bekannt)
Warum überhaupt hohe Versicherungsbeiträge? Die stark emotionsbeladene Thematik der freiberuflichen Hebammen sollte mit mehr Sachlichkeit beurteilt und nicht nur am Geld ausgerichtet werden.
Der starke Anstieg der Haftpflichtprämien hängt mit dem Anstieg der entstandenen Schadenskosten – in der Schwere, Dauer und Anzahl zusammen, obwohl die Geburtenzahlen nicht steigen. Ungefähr vergleichbar mit den Kfz-Versicherungen. Einige Versicherer lehnen Verträge mit freiberuflichen Hebammen ganz ab. Eine Beratung und Betreuung der Schwangeren und Wöchnerinnen durch erfahrene Hebammen sind sinnvoll, wenn Risiken bekannt sind und dann die Entbindung in einer Krankenhaus-Fachabteilung empfohlen wird.

Nach dem heutigen Stand der Medizin wird bei einer Hausgeburt die ständige CTG-Aufzeichnung (Überwachung der Herztöne des Kindes und der Wehentätigkeit) gefordert. Dennoch können sich unvorhersehbare unterschiedlich schwere Komplikationen des Geburtsverlaufs mit Gefährdung des Kindes einstellen. Dann ist ein sofortiges aktives oder auch operatives Vorgehen erforderlich, um eine Schädigung des Kindes zu vermeiden.

Es ist durchaus verständlich, dass Frauen gern zu Hause in gewohnter Umgebung entbinden möchten. Aber das Risiko einer Schädigung bei Mutter und Kind unter diesen Bedingungen ist nicht zu überschauen und nicht voraussehbar. – Nach einer unkomplizierten Geburt und regulärem Gesundheitszustand der Mutter und des Neugeborenen in den ersten Stunden danach kann jede Frau in die Betreuung einer erfahrenen Hebamme entlassen werden.

Den freiberuflichen Hebammmen ist zu einer engen Zusammenarbeit mit einer Fachklinik, beispielsweise als Beleghebamme, zu raten. Es geht nicht darum, die steigenden Schadenskosten auf andere zu verteilen, sondern das Hauptanliegen sollte sein, die Schadensquote deutlich zu senken!.

Unter diesem Gesamtaspekt wäre die Existenz einer Geburtshilfe-Station in der Rechbergklinik Bretten sinnvoll, was allerdings die personelle und apparative Ausstattung voraussetzen würde. Finanzielle Berücksichtigungen für das Krankenhaus kämen nicht in Betracht, weil Belegärzte und Beleghebammen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Für die Inanspruchnahme der Technik in der Beleg-Geburtshilfe-Abteilung müsste eine vertragliche Abgabe des Beleg-Personals an das Krankenhaus erfolgen. – Also all dies durchaus machbar: Wo ein (politischer) Wille ist, ist auch ein Weg!

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4 Antworten zu Presse kommentiert

  1. hgr sagt:

    Es ist doch so.

    Eine Minderheit von werdenden Eltern in Deutschland will ihr Geburtserlebnis unter Höchstrisiko-Bedingungen mit einer Hebamme anstatt im sicheren Krankenhaus erleben.

    Dabei geschehen bekanntermaßen Fehler zu Lasten der Kinder mit extremen Folgekosten. Die Vericherungswirtschaft berechnet die Fehlerquoten entsprechend. Für jeden gilt im Medizinbereich – die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Risiko. Ein Arzt, der operiert, zahlt eine wesentlich höhere Prämie als sein Kollege, der nicht operiert. Wenn Hebammen viele Fehler machen, ist deren Versicherung eben teuer. Wer ein höheres Risiko eingeht, muss hohe Prämien zahlen.

    Wo ist das Problem?

    Diejenigen, welche Leistungen verlangen, sollen die Prämie zahlen – also die risikofreudigen Eltern. Wieso muss ich als Krankenversicherter das hohe Hausgeburtsrisiko von freiberuflich tätigen Hebammen mit Millionen Versicherungszahlungen pro Fall über Steuergelder abdecken?

  2. Go. sagt:

    @ h – z am 11. August, 2014

    Mir fällt ein gegensätzlicher Standpunkt ein.

    Eine qualitative hochwertige medizinische Versorgung wird durch außerklinisch arbeitende Hebammen auch im Geburtshaus und zu Hause sichergestellt. Jede außerklinisch stattfindende Geburt wird in einem Qualitätssicherungssystem dokumentiert und danach ausgewertet.

    Eine Hebamme ist eine medizinisch ausgebildete Fachkraft für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie bringt zur Geburt alle notwendigen Materialien und eine Notfallausrüstung für Mutter und Kind mit.

    Die Rate von Eingriffen in den

    natürlichen Prozess der Geburt

    und das Infektionsrisiko sind hier geringer. Zudem werden Haus- und Geburtshausgeburten von zwei Hebammen betreut. Beide haben die Frau in der Schwangerschaft medizinisch begleitet. Die vertrauensvolle Beziehung zu der Frau wird in der Wochenbettbetreuung auch nach der Geburt weitergeführt.

    Wenn die Wahlfreiheit für den Ort der Geburt nicht gewährleistet ist, verlieren die Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung! Und wir erleben einen Rückschritt!

    Anmerkung: Dieses Recht können weiterhin in Bretten und Umgebung alle Schwangeren beanspruchen: Hebamme oder Geburtsklinik im örtlichen Nahbereich! 🙂

    Eine gesunde Schwangere muss weiterhin die Möglichkeit haben, ihr Kind sicher zu Hause oder im Geburtshaus ins Leben zu bringen.

    Eine Geburt in der Klinik ist sicherlich kostenintensiver als die außerklinische Begleitung durch eine Hebamme.

    Genauso ist die häusliche Pflege für Senioren günstiger als die Unterbringung in einem Heim.

    Fazit: Mit Hebammen sowie pflegenden Familienangehörigen lassen sich die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung erheblich senken. Ein finanzieller Vorteil für den Staat ganz allgemein. Dieser kann so das eingesparte Geld für etwas Sinnvolles oder Unsinnigeres ausgeben!

  3. h -z sagt:

    Die Haftpflichtprämien für selbständig tätige Geburtshelfer (Belegärzte) sind schon vor Jahren so hoch gestiegen, dass die meisten dieser Geburtshelfer ihre Belegarzttätigkeit einstellten.

    Darüber hat sich die (Brettener) Öffentlichkeit (zu Recht?) nicht nennenswert aufgeregt.

    Ein Verzicht auf den Geburtshelfer und die Hebamme mit den Möglichkeiten einer funktionierenden Geburtsklinik birgt ein hohes Risiko in sich.

    Die Mehrzahl der Hebammen hat ihre Tätigkeit schon weitgehend auf andere Tätigkeitsfelder (Schwangeren- und Neugeborenenbetreuung) mit geringerem Risiko verlagert. Die Geburtshilfe durch Hebamme und Geburtshelfer hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt und sollte weiterhin von beiden (in einer Geburtsklinik) kompetent betrieben werden.

    Das Aufgabenfeld für Geburtsleitung und Präsenz während des gesamten Geburtsvorganges liegt bei der Hebamme. Hauptverantwortung trägt der Geburtshelfer. Seine Haftung ist entsprechend abgesichert.

  4. hgr sagt:

    Brettener Woche 14. Mai 2014
    „Frauen bangen um Hausgeburten“

    Meines Erachtens ein schwacher Bericht, der nicht den Kern der Sache trifft.
    Anmerkung: Bei Hausgeburten kann einem Bange werden!

    Die Hausgeburt mit einer freiberuflichen Hebamme kann problematisch sein, wenn während der Geburt schwere Komplikationen des Geburtsverlaufs auftreten, sodass Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

    Nach der Geburt ist eine Betreuung durch eine Hebamme durchaus anzuraten. In Bretten und Umgebung beschränken sich die freiberuflichen Hebammen auf die Vor- und Nachsorge – Beratung und Betreuung. Das ist durchaus folgerichtig, weil die Fachabteilung (Belegabteilung) Geburtshilfe in der Rechbergklinik nicht mehr besteht.

    Im Übrigen: Wenn Schwangere Hilfe benötigen, dann sollte ohnehin niemand mehr ins Haus kommen, sondern sie sollten sich an einen Facharzt wenden oder in ein Krankenhaus mit Fachabteilung = Geburtshilfeabteilung begeben.

    Zu den hohen Haftpflichtprämien ist zu bemerken, dass diese ja die Schadenskosten abbilden, die – bei ziemlich konstanten Geburtenzahlen – je nach Schwere, Dauer und Anzahl von Komplikationen stark angestiegen sind. Insofern ist von risikobehafteten Hausgeburten mit Hilfe einer freiberuflichen Hebamme abzuraten. Ein Ziel muss es daher auch sein, die Schadensquote zu senken!

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