Mehreinnahmen/Mindereinnahmen – Mehrausgaben/Minderausgaben

bak_logovon G. H. (Name des Autors ist dem BAK bekannt)
Die genannten Begriffe in den Meldungen der Badischen Neuesten Nachrichten und der Brettener Woche sorgen bei mir regelmäßig für verwirrendes Erstaunen.
Warum dies so ist, folgt im Folgenden:

Planzahlen werden stets zur Realität erhoben. Man geht davon aus, dass sie richtig sind. Und daher werden sie stets von öffentlichen Gremien so beschlossen. Wesentliche Abweichungen werden den Ergebniszahlen (Ist-Zahlen) als Fehler zugerechnet. Wenn die Planzahl unrichtig ist, dann ist auch die Fehlerzuordnung eine Fehlbeurteilung. An die Planzahlen sind so besonders hohe Anforderungen zu stellen, um Fehlbeurteilungen möglichst zu vermeiden.

Dies ist leicht möglich, weil ja sogar (mehrtägige) Haushaltsberatungen – vorzugsweise in Klausuren – stattfinden. Nur an die Fehlerfeststellung werden in der Regel kaum Abweichungsanalysen angeschlossen – mir nicht bekannt – ! Man nimmt in öffentlichen Gremien meist nur einstimmig zur Kenntnis! Jedoch Abweichungen werden in Form von Unterschiedsbeträgen (absoluten) oder von Zahlenverhältnissen (relativen) zu ermitteln sein.

Für Ergebnis-Vergleiche (Ist-Ist-Vergleiche) werden Ergebnisse verschiedener Zeiträume (Kalenderjahre) miteinander verglichen. Auch alle Abstimmungen innerhalb der Doppelten Buchführung = Doppik, z. B. zwischen Soll- und Habenbuchungen oder Sach- und Personenkonten, sind typische Ist-Ist-Vergleiche. Dies müsste den öffentlichen Beratungs- und Kontrollgremien (Gemeinderat und Kreistag) inzwischen allgemein bekannt geworden sein, weil in diesen öffentlichen Verwaltungen die Doppik angewendet wird.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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3 Antworten zu Mehreinnahmen/Mindereinnahmen – Mehrausgaben/Minderausgaben

  1. G. H. sagt:

    @ R,HN.

    Was für eine Planungsrechnung, um Entscheidungen zahlenmäßig vorzubereiten, wenn die Planzahl 2013 als Grundlage für die Planzahl 2014 herhalten muss, obwohl die Ergebniszahl 2013 noch gar nicht feststeht?

    Und wenn dann noch in einem solchen zeitlichen Zusammenhang von einer Mehreinnahme gesprochen wird?

  2. R,HN. sagt:

    Er wird wohl die Planzahl des Jahres 2013 zugrunde gelegt haben:

    56 000 Euro!

    Also Festlegung von Planzahl 2013 zur Planzahl 2014!

  3. R,HN. sagt:

    Die zeitlich letzte aktuelle Verwirrung von G. H. wird dann wohl stattgefunden haben in der Gemeinde Sulzfeld. 🙂

    Die Brettener Nachrichten berichteten am 19. Dezember 2013:

    …“Die Vergnügungssteuer auf die Einspielergebnisse der Automatenhersteller spielte im Jahr 2012 den Betrag von 57 000 Euro ein. …

    Sulzfelds Kämmerer Matthias Kunz rechnet für den Haushalt 2014 mit

    Mehreinnahmen von 18 000 Euro

    auf 74 000 Euro.“???

    Frage: Von welchem Betrag ist er ausgegangen, wenn er bei einem Plus von 18 000 Euro auf 74 000 Euro kommt? Rein rechnerisch 74 000 ./. 18 000 = 56 000!

    Kann es sein, dass er für das noch laufende Jahr 2013 von einer voraussichtlichen und/oder eventuell endgültigen Einnahme von 56 000 Euro ausgegangen ist? Von 57 000 Euro aus dem Jahr 2012 kann er nicht ausgegangen sein! 🙁

    Für den Leser: Ein reines Zahlenverwirrspiel!

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