Strompreiserhöhung der Stadtwerke zum 01.01.2014

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von Franz Cizerle
Fakten:

Der Tarif „Privat Family „ wird um 10.9 % erhöht.
Der Tarif „Privat Duo“ wird um 10,5% erhöht.
Der Tarif „Privat Single“ wird um 9,7% erhöht.

Die Zahlen der Stadtwerke Bretten GmbH aus dem Jahre 2012, behandelt in der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2013, zeigen:

Jahresfehlbetrag 831.990,75 Euro
Konzessionsabgabe 1.359.312,19 Euro
Verbindlichkeiten 39.240.429.35 Euro
Erlöse aus der Stromversorgung sind um 205.000,00 Euro zurückgegangen.
Eigenkapitalquote sinkt auf 20,6%!

Nach einer Untersuchung von Kienbaum Management Consultants von März 2013 betrug die durchschnittliche Eigenkapitalquote deutscher Energieversorgungsunternehmen (kleiner, großer, mittlerer) 35,2 Prozent (35,2 %). Die Stadtwerke Bretten stehen mit ihren 20,6 % vergleichsweise sehr bescheiden da! Abschreibungen aus Beteiligungen an einem Kohlekraftwerk und einem Offshore Windpark betragen 212.000,00 Euro.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 17.12.2013 beschließt der Gemeinderat folgendes unter Punkt 1 aus der Vorlage für die Gemeinderatssitzung TOP 8:
„Der Gemeinderat stimmt unter Beachtung der EU-Beihilfevorschriften der auf eine Laufzeit von 10 Jahren befristeten Bürgschaftsübernahme für eine Darlehensaufnahme der Stadtwerke Bretten GmbH in Höhe von 500.000,00 Euro zur Finanzierung der Beteiligungserhöhung an der Windpool GmbH&Co.KG, Frankfurt a.M., bei der Sparkasse Kraichgau mit der Maßgabe zu, dass die Bürgschaft höchstens 80% des jeweils ausstehenden Kreditbetrages abdeckt.“

Die Frage aus dem Gemeinderat nach der Gesamthöhe der städtischen Bürgschaften wurde mit 24,9 Mio. EUR beantwortet.

Noch eine weitere Passage:
„Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.Juli 2013 der Beteiligungserhöhung der Stadtwerke Bretten GmbH (SWB) an der Windpool GmbH&Co.KG, Frankfurt a.M. Um 0,5 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR zugestimmt. Die Aufstockung dieser Beteiligung wurde am 26.Juli 2013 dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte mit Schreiben vom 08.August 2013 den Eingang des Vorlageschreibens.“   Ja, und weiter…???!

Mein Leserbrief vom 22. Oktober 2012:

Man muss sich stetig daran erinnern, dass seit geraumer Zeit in der überregionalen Presse die bevorstehende Strompreiserhöhung angekündigt wird: Also für die Stadtwerke ein leichtes Spiel, die Strompreise entsprechend nach oben zu korrigieren – ohne rot zu werden. Die Gas- und Wasserpreise werden völlig ungeniert folgen müssen.

Bei den Stadtwerken Bretten kommen allerdings noch andere Fakten auf, die den Endverbraucherpreis beeinflussen:
– Schwimmbad Investition 4.800.000,00 Euro,
– Hallenbad – Investition 13.000.000,00 Euro,
– Finanzaffäre Koch 1.000.000,00 Euro (Die Stadt Bretten hat aus derselben Affäre bereits 1,3 Millionen Euro ausgebucht!).
– Fehl-Beteiligung Brunsbüttel 800.000,00 Euro – wohl abgeschrieben?
– Außerdem – zu der bestehenden Beteiligung Windpark Bard I kommen weitere Risiko-Beteiligungen an Windpool GmbH&Co.KG mit 1 Million Euro  und eine Beteiligung mit rund 230.000,00 Euro an Windpark Suckow GmbH&Co.KG, ab dem 23.10.2012.

Nur die og. Positionen summieren sich für die Stadtwerke-Kunden auf über 20 Millionen (20.000.000,00) Euro. Die Investitionen und der Betrieb für die bestehenden Parkhäuser (und Tiefgarage Sporgasse?) sind darin nicht enthalten.

Die zahlende Kundschaft der Stadtwerke GmbH (Strom, Gas, Wasser) „darf“ nicht nur diese Investitionen und gescheiterten Beteiligungen von rund 20 Millionen Euro (oder mehr?) zurückzahlen, sondern auch die Zinsen, die sich z.B. bei 5% auf eine jährliche Belastung von ca. 1 Million (1.000.000,00 Euro!) auftürmen. Dass sie auch die Fehlbeträge zwischen den eingenommenen Eintrittspreisen und tatsächlichen Betriebskosten ausgleichen muss, ist nur noch ein „kleines süßes Gift“ obendrauf, das sie – die Kundschaft – herunterschlucken muss.
Sollte das unternehmerische Risiko jedoch in die „Hosen“ gehen, haftet eh der Steuerzahler.

Nun sind Strom, Gas und Wasser lebensnotwendig, was man vom Schwimmbad, Hallenbad oder Parkhäusern nicht behaupten kann – daher „freiwillige Aufgaben“. Ebenso werden diese Einrichtungen von nur einem (kleineren) Teil der Bevölkerung genutzt. Sie sind also keine Sozialleistung oder Solidarität als Voraussetzung für das Gemeinwohl oder die Daseinsvorsorge, wenn die Menschen, die sich die Eintrittsgelder für „freiwillige Einrichtungen“ nicht einmal leisten können, dafür jedoch hohe Preise für den lebensnotwendigen Verbrauch von Strom, Gas und Wasser bezahlen müssen. Nicht einmal kapitalistisch gesehen ist diese Subventionierung zu rechtfertigen. Weil der Kunde allein den wettbewerbsfähigen Preis bezahlen soll.

rot gekennzeichneter Text wurde in der Veröffentlichung in den BNN vom 20.10.2012 nicht abgedruckt

Zwischenzeitlich ist bekannt, dass die Investitionssumme für das Schwimmbad und das Hallenbad mindestens 21 Millionen Euro beträgt. Siehe unter : Sehr interessante Erkenntnisse

Südweststrom beerdigt Windpark-Projekt

SWR-Nachrichten  20. November, 2012 |
Der Stadtwerkeverbund Südweststrom steigt aus einem Windparkprojekt in der Nordsee aus. Das haben die Gesellschafter in Tübingen heute beschlossen. Dem Verbund aus 60 Stadtwerken gehören auch die Stadtwerke Bretten und eine Bürgergenossenschaft aus Mühlacker an. Südweststrom wollte ursprünglich den Windpark nach Fertigstellung für 1,5 Milliarden Euro kaufen. Technische Probleme führten jedoch aber zu einer Verzögerung und Verteuerung. Der Windpark ist das zweite geplatzte Großprojekt in kurzer Zeit. Erst im Juli war der Verbund aus dem geplanten Kohlekraftwerk Brunsbüttel ausgestiegen.

Nur damit die Zusammenhänge verständlicher werden:
OB Wolff als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke GmbH wird von den Steuerzahlern bezahlt und forciert scheinbar die „freiwilligen Leistungen“, weil sie als „Denkmal“ gut geeignet sind. Herr Kleck als Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH wird von den Kunden bezahlt und ist natürlich bemüht, die Bilanzsumme zu erhöhen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH besteht aus den Mitgliedern des Gemeinderats, die sich wiederum im Gremium als Gemeinderat – die eigenen Beschlüsse aus dem Aufsichtsrat – genehmigen. Ein perfektes Spiel, wobei die eigentlichen Aufgaben einer Stadtwerke GmbH sicherlich nicht im Erwerb oder Betreiben von Schwimmbädern, Hallenbädern, Parkhäusern oder diversen Beteiligungen besteht. Und keiner geht in persönliche Haftung – außer den lieben Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die zu allem Übel diese Persönlichkeiten auch noch gewählt haben.
Und das Volk staunt, wie alles reibungslos abläuft – und bezahlt! Noch…

Nachzulesen unter:    Eines der Geheimnisse für Strom, Gas- und Wasserpreise in Bretten?

Bei Beteiligungen handelt es sich um absolute Spekulationen!!! Geht – bei den Verantwortlichen – so langsam das Licht an oder vollends aus ??? Was tun denn die Aufsichtsbehörden???
Beispielsweise das Regierungspräsidium Karlsruhe???

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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9 Antworten zu Strompreiserhöhung der Stadtwerke zum 01.01.2014

  1. G. H. sagt:

    Kommunale Beteiligungen wurden und werden regelmäßig, nicht nur von der Großen Kreisstadt Bretten, förmlich in den Sand gesetzt.

    Eine besondere Art von städtischen Beteiligungen war das Cross-Border-Leasing und nach meiner Ansicht an der Grenze der Legalität. Es wurden in deutschen Kommunen ca. 180 Verträge in den Jahren von 1996 bis 2003 abgeschlossen. Die haben sicherlich noch Laufzeit, weil sie in der Regel auf 30 Jahre abgeschlossen wurden.

    Seit März 2004 wurden solche Verträge in den Vereinigten Staaten von Amerika verboten. Juristisch gilt dort für alle Altverträge eine missbräuchliche Steuerregelung ab 2005. Ab diesem Datum ist ein Steuervorteil nicht mehr zu verwirklichen, obwohl die genannten ca. 180 Verträge noch bestehen.

    Bei einer Laufzeit von 30 Jahren ist der Barwert oft kaum größer als die jährlichen Verwaltungskosten. Es entstand vor den Vertragsabschlüssen ein Mangel an Transparenz, weil die Räte in den Städten meist nur die sogenannten „Transaktionsbeschreibungen“ erhielten bzw. zur Kenntnis nehmen konnten.

    Die Kommunen waren schlecht beraten, sich dennoch dieses hohe Risiko aufschwätzen zu lassen. Besteht strafrechtlich der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB)? Und bei Bejahung dann für alle kommunalen Entscheidungsträger?

    Ich habe bisher deswegen in der Bundesrepublik Deutschland noch nichts vernommen, denn: Wo kein Ankläger, da kein Richter!

  2. hra sagt:

    @ -nz- am 22. Januar, 2014

    Mir sind die Grenzen bzw. die Unterschiede zwischen Zockern, privaten Kapitalanlegern und städtischen Beteiligungen nicht geläufig!
    Nur eines ist klar: Alle können gewinnen oder alles verlieren! – Na und?

    Die Besitzer von Stromerzeugungsanlagen (Solar-, Wind-, Biogasanlagen ) sind Nutznießer ihrer Billigstromerzeugung, weil sie zu Lasten der Nichtbesitzer mit überhöhten Stromabgabevergütungen ins Netz belohnt werden.

    Auch die Investition in Erzeugungsanlagen wird mit Subventionen durch die Gesellschaft gefördert. Diese Fördermittel verteuern ohne weitere Wertschöpfung den Strompreis beim Kunden.
    Die mehrheitlich gewählte Politik sorgt dafür, dass der Strompreis bei schnell steigendem Angebot der Strommenge (aufgrund des EEG) exponentiell steigt.
    Die abgezockten – siehe im Kommentar oberhalb – und wehrlosen Dummen sind insbesondere die sozial schwachen Haushalte und natürlich auch die „besseren“ Haushalte.

    Fraglich ist ebenso die Anwendung, dass auf die Stromsteuer auch noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Dabei entsteht mit der Stromsteuer keine Wertschöpfung im Sinne der Mehrwertsteuer.

  3. -nz- sagt:

    Das war bisher:
    „Abschreibungen aus Beteiligungen an einem Kohlekraftwerk und einem Offshore Windpark betragen 212.000,00 Euro.“

    Das ist u.A. aktuell:
    „WINDPOOL ist ein Windparkportfolio, an dem sich deutsche Stadtwerke, Regionalversorger und Energiegenossenschaften beteiligen. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rahmen der Energiewende anspruchsvolle Ziele für das Wachstum der Erzeugungskapazitäten von erneuerbaren Energien formuliert. Mit WINDPOOL leisten die beteiligten Kommunen und Bürger einen Beitrag zur Erreichung der gesetzten energie- und umweltpolitischen Vorgaben.“

    Warum sind keine Gesellschafter aus der Nordhälfte der BRD dabei?
    http://www.windpool.de/index.php?Selection=gesellschafter

    Beteiligung der Stadtwerke Bretten GmbH 1.500.000.- (1,5 Millionen) Euro.

    —————————————————————————-
    Ein weiterer Kandidat mit Windkraft, aktuell – ohne Beteiligung der Stadtwerke Bretten GmbH – hoffe ich…

    „Und eine Botschaft: „Es ist Zeit etwas zu verändern…und das lohnt sich!“
    Mehr als 75.000 Anleger glaubten dem Versprechen und investierten rund 1,4 Milliarden Euro. Prokon baute hunderte Windparks, Biomasseanlagen, produzierte tonnenweise Biodiesel.“
    http://www.n-tv.de/wirtschaft/Das-Prokon-Maerchen-article12116346.html

    http://www.n-tv.de/wirtschaft/Anleger-fuerchten-nach-Prokon-Pleite-um-ihr-Geld-article12067286.html

    „Etwas Gutes für die Umwelt tun, das Geld in alternative Energien stecken und dafür auch noch bis zu acht Prozent Zinsen pro Jahr kassieren. Da kann man ja nichts falsch machen, dachten sich Zehntausende Kleinanleger, die ihr Geld in Genussrechte des Windkraftspezialisten Prokon investiert haben.“
    http://www.n-tv.de/ratgeber/Vor-Gier-schuetzen-auch-Gesetze-nicht-article12070601.html
    —————————————————————————
    Nicht so pessimistisch sein – es wird alles wieder gut…

  4. h/gr sagt:

    @ Franz Cizerle

    Eine Vergleichszahl habe ich gefunden:

    Verbindlichkeiten (Schulden) 2012
    39.240.429,35 € Stadtwerke Bretten
    43.155.724,94 € Stadtwerke Bruchsal

    Steigerung in Prozent Stadtwerke Bruchsal
    3,4 % (i) 28,3 % (a) Strom
    13,5 % (i) 71,0 % (a) Erdgas
    0,9 % (i) – Wasser
    11,3 % (i) 11,3 % – Wärme
    (i) im Versorgungsgebiet
    (a) außerhalb vom Versorgungsgebiet

    Wissenswert sind die Ergebniszahlen 2012 der Stadtwerke Bretten hierzu. Vielleicht können Sie diese ergänzen.

  5. johbec sagt:

    Hallo,

    wenn, wie oben, “ r-g “ sich darüber eschoviert über das Verhalten unseres „RP = Regierungspräsidium“ so sollte eigentlich bekannt sein, daß man sich zwar bei denen beschweren kann in Form einer – ich nenne dies so – Hoheitlichen – Prüfung, daß dies aber in der Regel kein Ergebnis zeitigt – siehe Konzessionsvertrag mit der ENBW durch unseren „Alt – OB – (Klüngel) – Organisator“ bei dem ein Ortsvorsitzender einer Teilgemeinde -meines Wissens-
    zwar eine Beschwerde eben gegen Diesen „eingefädelten“ Konzessionsvertrag eingereicht hatte, jedoch hierüber mir nichts bekannt gewdorden ist. Sollte ich mich irren nenne man die Quelle.

    Wenn, wie ebenfalls oben, „Matz“ meint daß es jedem Bürger freisteht sich einen anderen Stromversorger zu wählen, dann hat er natürlich vorbehaltlos meine Zustimmung, allerdings sollte Er ebenfalls bedenken, daß grundsätzlich bei „Allen Anbietern“ – in der Regel – daß Profitdenken und Handeln danach im Fordergrund stehen.

    Hierbei interessiert es wohl Niemanden „Dieser Kaufmanns – clientel“ – vor allem sind hier in erster Linie die Ennergie – Konzerne sammt Ihrer Tochterunternehmen gemeint – mit welchen Mitteln dies der Einzelne Verbraucher und dies auch in Bretten und Umgebung – bewerkstelligt oder auch nicht, nachdem er zuvor „Dieser Kaufmanns – clientel“ die Dauergewinne – und dies seit Jahrzenten – gesichert hat.

    In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgende Meldung vom heutigen Tag unter der url:

    http://www.t-online.de/wirtschaft/energie/versorgerwechsel/id_67102194/verdacht-auf-steuerbetrug-im-strom-und-gasmarkt.html

    verweisen.

    Diese Vorgänge, welche in dem Beitrag angesprochen werden, laufen bereits seit der Einführung der „sogenannten“ Strombörse in Leipzig, wobei es sich lediglich um die Verschiebungstaktik und der damit verbundenen Profite – vor allem – der „Kernenergie- + Lobbyisten – Profitöre“ handelt. Diese Tatsachen sollten eigentlich auch in Bretten – und dies jedem Bürger welcher in diesem Forum seine Meinung kundtut – eigentlch wiederum auch bekannt sein und darf daher eigentlich auch als Kenntnisstand unterstellt werden. Im Übrigen ist – auch dies ist nach meinem Kenntnisstand Tatsache – die ENBW über Umwege an der Stadtwerke Bretten mit einer Minderheitsbeteilung beteiligt. Insofern sind also die Fakten schon etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, daher würde ich empfehlen doch mal sich bei unserem „Alt – OB – (Klüngel) – Organisator“ schlau zu machen, welcher garantiert bestens informiert war und sicherlich auch noch ist.

    Das war’s für’s Erste. Ich wünsche Allen Besuchern und Lesern dieses Forum’s schöne und hoffentlich geruhsame Feiertage und einen natlosen und hoffentlcih gesunden Übergang in das Jahr 2014. Grüß Gott und bleibt’s gesund, denn das ist das Höchste Gut welches es gilt zu erhalten gegen alle Wiederstände des Lebens, Euer Johbec.

  6. -nz- sagt:

    „Fakt ist jedenfalls, dass das Statistische Bundesamt zu Wiesbaden gestern alles andere als erfreuliche Nachrichten zur Entwicklung der Reallöhne in Deutschland veröffentlichte. Die Reallöhne in Deutschland sind vom dritten Quartal 2012 bis zum dritten Quartal 2013 um durchschnittlich 0,3 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich die Nominallöhne in diesem Zeitraum um 1,3%, die Verbraucherpreise stiegen um 1,6%.

    Wohl gemerkt, dabei handelt es sich um die offiziell zugegebene Inflationsrate. Die wahre Infationsrate für all jene Güter und Dienstleistungen, die überlebensnotwendig sind, dürfte eher im Bereich um fünf Prozent liegen.“

    UND DIE STADTWERKE BRETTEN GmbH ???

    ÜBER 10% !!!

  7. Matz sagt:

    es steht doch jedem Bürger frei, sich einen anderen Stromversorger zu wählen. Das hat der Aufsichtsrats-Vorsitzende OB Wolff doch selbst empfohlen, siehe hier! Zum Vergleich der Stromtarife und dem problemlosen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter empfehle ich Verivox

  8. r-g sagt:

    „Die Aufstockung der Beteiligung an der Windpool in Frankfurt um 0,5 Mio € auf 1,5 Mio. € wurde am 26. Juli 2013 dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte mit Schreiben vom 8. August 2013 den Eingang des Vorlageschreibens.“

    Die Bestätigung des RP Karlsruhe vom Eingang des Vorlageschreibens ist doch nicht gleichzusetzen mit einer Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das RP Karlsruhe! 🙂

  9. r-g sagt:

    Ich nehme den letzen Fragesatz zum Anlass eines Kommentars:

    „Beispielsweise das Regierungspräsidium Karlsruhe???“

    Dessen Kommunal- und Rechtsaufsicht schreitet ein nach billigem Ermessen?

    Kann heißen, wann es will und/oder wenn es will?

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