Konsolidierung im Brettener Haushalt

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Die Aktivierung von kommunalem Anlage- und Umlaufvermögen bringt auch für die Stadt Bretten im Verhältnis Banken-Kommune Veränderungen. Das gilt insbesondere für Bonitätsentscheidungen sowie für Bilanzstruktur-, Anlagen- und Cash Management.
Beim Cash Management werden der Ausbau bestehender und die Einführung alternativer Finanzierungsformen und neuer Modelle öffentlich-privater Partnerschaften Lösungen für den absehbaren vielfältigen und von allen Mandatsträgern viel beschworenen Konsolidierungsbedarf in der städtischen Bilanz bieten. In den Bilanzen von Kommunalbau, Wohnungsbau, Stadtwerken und bei den städtischen Beteiligungen wird es nicht anders aussehen können.

Es ist absehbar, dass dieser Betätigungssektor für die kreditgebenden Banken und die entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung sowie die städtischen Gesellschaften (Bürgschaften) bei den zukünftigen Veränderungen einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren wird. Auch wenn aus Bretten gemeldet wird, mittelfristig ohne Kredite auszukommen.
Der Kassenkredit (Baden-Württemberg § 89 Gemeindeordnung, § 61 Gemeindehaushaltsverordnung) gehört ebenso wie andere Kredite zu den Verbindlichkeiten der Stadt. Das sollte nicht übersehen werden!

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3 Antworten zu Konsolidierung im Brettener Haushalt

  1. h - z sagt:

    @ fc

    Wie wurde die Schuldenaufnahme in den letzten Jahrzehnten abgewickelt?

    Sehr wahrscheinlich so: In bilateralen Verhandlungen, vielfach mit der örtlichen Sparkasse als Hausbank der Stadt, versuchte(n) der Kämmerer und/oder der Oberbürgermeister als herausgehobenes Mitglied des Verwaltungsrates, die günstigsten Konditionen zu erzielen.

    Weil beim Kommunalkredit aufwendige Bonitätsprüfungen entfallen, war und ist es möglich, Verträge über Millionen DM/€ in einer halben Stunde auszuhandeln.

    Die Konditionen waren und sind stets deutlich günstiger als diejenigen, welche der Privatwirtschaft gewährt wurden und werden.
    Es kommt auch noch die Art des Kredits in Betracht: Festbetragskredit, Ratenkredit oder Annuitätenkredit.

    Danach lief und läuft alles wie geschmiert: Denn eine Anstalt des öffentlchen Rechts (Sparkasse) legte und legt sich nicht mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt) an. Dazu sind die politisch-finanziellen Interessen zu sehr miteinander verflochten.

  2. fc sagt:

    Egal welche Konstruktionen die städtischen Haushalte und Bilanzen aufweisen, es handelt sich immer um die Steuergelder bzw. um Gebühren und Abgaben.
    Es wird allzu gerne vergessen, dass das Steuergeld als Zwangsabgabe oder Subventionen niemals mit produktiven Umsätzen aus der risikoreichen Privatwirtschaft gleichzusetzen sind.
    Schon aus diesem Grund dürften öffentlichen oder durch Steuerzahler verbürgten Gesellschaften überhaupt keine Kredite regenerieren, da die Gemeinschaft für alle Risiken aufkommen muss und die Akteure ohne jegliche persönliche Haftung die Entscheidungen treffen können.
    Die Marktwirtschaft findet praktisch nicht statt.

    Am deutlichsten führen die Rettungspakete und Verschuldungsorgien der Staaten den jetzigen hoffnungslosen Zustand vor.

  3. ghg sagt:

    Wie war das mit den Krediten der Stadt und deren Tochtergesellschaften?

    Es reichten der Finanzverwaltung 10 Prozent Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften – daher Kommunalbau, Wohnbau und Stadtwerke in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

    Die Banken verlangten allerdings regelmäßig 40 Prozent Eigenkapital. – Aber doch nicht, wenn aktuell einer von zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der städtischen Hausbank = Sparkasse Kraichgau der Brettener Oberbürgermeister ist.
    Und dazu noch, wenn der Verwaltungsrat die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse bestimmt!

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