Bretten hat weiterhin keinen Lärmaktionsplan

bak_logo-klvon Matthias Menzel
Wie die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz heute in Karlsruhe mitteilt, sind von den wichtigsten Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg ab sofort Lärmkarten im Internet einsehbar. Die Karten erfassten insgesamt 5.200 Kilometer Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Darunter befindet sich auch die B35/B235/B294 im Bereich Bretten. Die Lärmkarten seien die Voraussetzung für die zweite Stufe der kommunalen Lärmaktionsplanung, erklärte die Lärmschutzbeauftragte des Landes Gisela Splett. Nun seien die Kommunen gefordert, zügig im Interesse ihrer Bürger zu handeln.

Warum reagiert die Stadt Bretten auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans nicht? Steht die Stadtverwaltung Bretten außerhalb nationaler und EU-Gesetzen? Muss sich der Brettener Bürger sein Recht auf Lärmschutz vor Gericht erstreiten? Warum werden die 16 Millionen Euro für ein Spass-Hallenbad nicht für den dringend erforderlichen Lärmschutz ausgegeben?
Die Lärmkarten für Bretten finden Sie hier

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3 Antworten zu Bretten hat weiterhin keinen Lärmaktionsplan

  1. G. H. sagt:

    BNN 28. April 2014 SÜDWESTECHO
    „Kommunen sollen Lärm besser bekämpfen
    Staatssekretärin Splett appelliert an Städte und Gemeinden / Jeder Vierte fühlt sich gestört“

    Was für ein Umwelt-Quatsch: Tag gegen Lärm am 30. April 2014! 🙁

    …“Doch von 507 Gemeinden mit hoher Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen hätten bislang nur 137 Aktionspläne vorgelegt.“ … Anmerkung: Die Stadt Bretten ganz bestimmt nicht!!!

    … „Das Land habe gegenüber den Kommunen keine Weisungsmöglichkeit“…

    Die einzige Lärmschutzbeauftragte einer Landesregierung und Grünen-Politikerin kann daher Nichts erreichen:

    Im nördlichen Landkreis Karlsruhe – vorzugsweise zwischen den Stadtteilen von Bruchsal und den Stadtteilen von Bretten kommt zu dem enormen Straßenverkehrslärm (B 35) noch

    – der regelmäßige tägliche und sehr störende und krankmachende Lärm von Sportflugzeugen von morgens bis abends in fast ununterbrochener Form –

    vor.

    Als Antwort auf meine schriftliche Beschwerde erhielt ich von Frau Splett (Grüne) am 5. August 2013 die schriftliche Antwort, konkrete Zeiten und Orte zu notieren und zu melden.

    Vom Referat 46 – Verkehr – beim Regierungspräsidium Karlsruhe, es gebe keine einschränkenden Regelungen. Zu notieren und zu melden wären Kennzeichen, Aussehen, Farbe, Datum, geschätzte Flughöhe und Uhrzeit, damit es als Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Luftaufsicht verfolgt werden könne.

    Nach dem Sprungplan 2014 des Fallschirmspringerclubs FSC Bruchsal werde es nach Information aus dem Hauptamt der Stadt Bruchsal keine Probleme wegen Belästigungen geben, weil die Sprünge unter dem Maß blieben, was erlaubt sei.

    Die Reaktionen (schriftlichen Antworten) aus dem Umweltministerium, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Rathaus Bruchsal sind zum Totlachen!
    Sie zeigen deutlich, dass nicht das geringste Interesse an einer Eindämmung des Lärms von überfliegenden Sportflugzeugen in der Region Bretten/Bruchsal besteht.

  2. Matz sagt:

    @ G.H.
    weil auch für einen OB-Nachfolger gesetzliche Auflagen und Regeln gelten!
    Die Verpflichtung zur Aufstellung sogenannter Lärmminderungspläne gibt es bereits seit 1990 (altes Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Dieser Verpflichtung war die Stadt Bretten, wie übrigens viele andere Städte und Gemeinden nicht nachgekommen. Das Gleiche geschieht jetzt mit der verbindlichen europaweiten Regelung, der Umgebungslärmrichtlinie.
    Was sind diese Auflagen wert, wenn sie jeder Dorf-Bürgermeister einfach ignorieren darf? Wenn man die Wirkungen von Lärm auf die Gesundheit der Menschen kennt, was sagt dann die Nicht-Durchführung von Lärmschutz-Auflagen über das Verhältnis eines Bürgermeisters / Stadtverwaltung gegenüber ihren Bürger/Innen aus?

  3. G. H. sagt:

    Der 18. Juli 2008 war für die Stufe 1 der Abgabetermin.
    Schon damals ließ OB Metzger den Termin locker verstreichen.
    Und der Nachfolger wurde nach diesem Termin in sein Wahlamt gewählt. Also warum sollte er etwas unternehmen, was in die Amtszeit seines Vorgängers fiel und der nicht ausführte?

    Eine derartige Denk- und Handlungsweise ist sogar nachvollziehbar!
    Das Geld für den Lärmschutz wäre ja vorhanden, wenn man die Finger vom Spaß-Hallenbad ließe. 🙂

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