Das kurze Gedächtnis der Stadtverwaltung

Die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg) hat im Auftrag der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Bretten sowie des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in den Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahren Jahren 2005 bis 2010 geprüft. Abgesehen davon, dass wieder einmal, ganz entgegen der sonstigen Verlautbarungen aus dem Rathaus, die GPA zu den Finanzen feststellt, dass, Zitat: „sie waren jedoch noch immer von einer weit überdurch- schnittlichen Verschuldung geprägt„, fällt bei weiterer Durchsicht des Prüfungsberichts eine Bemerkung zur Erschließung des im Jahre 2007 zerstörten Rüdtwaldes auf.
In diesem, Bauabschnitt VI genannten Bereich des Industriegebietes Gölshausen, seien laut Bericht: „nahezu keine öffentlichen Erschließungsanlagen durchgeführt“ worden! Dazu sagen Bilder wahrlich mehr als tausend Worte, siehe –> hier im Internet.

Hintergrund des „kurzen Gedächtnisses“ der Stadtverwaltung dürfte der von der GPA beanstandete Preis für die Veräußerung des Baugrundstückes sein. Auszug aus der Vorlage zur Gemeinderatssitzung vom 18.12.2012: „Aus Sicht des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften kann zwar festgestellt werden, dass Grundstücksverkäufe in Einzelfällen unterhalb des allgemeinen Bodenrichtwertes im Gewerbe- und Industriegebiet Gölshausen erfolgt sind; eine Veräußerung unter dem Verkehrswert kann jedoch nicht bestätigt werden.“

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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16 Antworten zu Das kurze Gedächtnis der Stadtverwaltung

  1. h - z sagt:

    Gemeinderäte als Entscheider berücksichtigen mit ihren Beschlüssen belegbare und planbare Kostensteigerungen in den Haushaltsplänen wenig bis gar nicht.
    Wird ein vernünftiges Budget erstellt und beschlossen, dann sind finanzielle Überraschungen weniger groß. Vernunft ist politisch wenig attraktiv, weil man den Bürgern ja vorab die Wahrheit sagen müsste.

    Insofern halte ich die ganze Planung und Diskussion um den Haushalt in großartigen Klausurtagungen für ziemlich arrogant und teils unredlich, wenn die beschlossenen Planzahlen später sowieso nicht eingehalten werden.

    Schlimmer noch ist es, zunächst einmal tut es keinem weh. Und Gemeinde-/Stadträte samt Ober-/Bürgermeister stehen noch nicht einmal in irgendeiner Haftung für das, was sie per Abstimmungen über den Haushalt und im Verlauf des Haushaltsjahres vergeigen!

  2. ghg sagt:

    Veröffentlichte Zahlen (Eröffnungsbilanz 01.01.2011):

    Verluste in Millionen Euro

    11,59 Mio. Euro Städtische Wohnungsbau GmbH
    25,13 Mio. Euro Städtische Kommunalbau GmbH
    36,58 Mio. Euro Stadtwerke Bretten GmbH

    Die Zahlen zeigen echte Erfolge zum Wohle derer, die diese Verluste übernehmen müssen = Steuer- und Gebührenzahler!

  3. ghg sagt:

    Folgendes Zahlenbild ergibt sich durch Addition:

    Zahlen zum Kernhaushalt der Stadt Bretten

    Erwartete Zahlen zum 31.12.2013

    37.127.000 € Schulden
    6.244.000 € Rückstellungen
    43.371.000 € Schulden insgesamt (rechnerisch)

    65.293.807 € Haftungssumme Bürgschaften Stand 31.12.2011 mit steigender Tendenz

    Wenn man rein rechnerische Schulden von 43.371.000 € zum 31.12.2013 erwartet, wie kann man dann noch seriös Bürgschaften mit einer Haftungssumme von 65.293.807 € + x übernehmen?

    Was sagen die Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium Karlsruhe und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in Karlsruhe, was sagen die Brettener Steuerzahler zu den genannten Zahlen?
    🙁

  4. G. H. sagt:

    Weiteres zum heutigen Kommentar

    Zu berücksichtigen ist als Eigenkapital die Ergebnisrücklage.

    Voraussichtlicher Stand
    01.01.2013 23.341.000 €
    31.12.2013 27.652.000 €

    Voraussichtlicher Stand der Rückstellungen (Fremdkapital)

    Lohn- und Gehaltsrückstellungen
    01.01.2013 259.000 €
    31.12.2013 151.000 €

    Weitere Rückstellungen (§ 41 Abs. 2 GemHVO)
    01.01.2013 6.093.000 €
    31.12.2013 6.093.000 €

    Summe Rückstellungen
    01.01.2013 6.352.000 €
    31.12.2013 6.244.000 €

    Zu den Schulden gehören rein rechnerisch die Rückstellungen von mehr als sechs Millionen Euro.

  5. G. H. sagt:

    Aus den öffentlichen Gemeinderatssitzungen der Stadt Bretten liest man regelmäßig Erfolgszahlen = Mehreinnahmen: Gewerbesteuer mehr eingenommen als geplant (schlechte Planzahlen der Kämmerei), Halbjahresergebnisse im Plan, Rückzahlungen bei Zins und Tlgung, eitel Freude bei den städtischen Gesellschaften usw. usw.

    Nur wirklich tritt man finanzwirtschaftlich auf der Stelle: Will heißen, man ist meines Erachtens sozusagen pleite.

    Schuldenstand

    01.01.2013 27.604.000 €
    31.12.2013 24.340.000 €

    Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten

    01.01.2013 11.796.000 €
    31.12.2013 12.787.000 €

    Voraussichtliche Gesamtschulden

    01.01.2013 39.400.000 €
    31.12.2013 37.127.000 €

    + Bürgschaften zum 31.12.2011 mit steigender Tendenz

    Haftungssumme Bürgschaftsnehmer

    9.675.542 Wohnungsbau GmbH
    24.913.212 Stadtwerke GmbH
    24.147.533 Kommunalbau GmbH
    6.280.759 Sozialer Wohnungsbau
    276.761 Sonstige Bürgschaften
    65.293.807 Insgesamt

    Wo stehen die Schulden der städtischen Gesellschaften?
    In deren Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen!
    Sie können hier leider nicht aufgeführt werden!

  6. h - z sagt:

    Das Interview vermittelt mir als Leser einen gewissen Anteil von Leisetreterei in veröffentlichter Form.

    Warum?

    Klaus Notheis hatte die gute Gelegenheit, einmal an öffentlicher Stelle Folgendes allgemein festzustellen:

    1. Defizitäre Einrichtungen in den Kommunen in Baden-Württemberg sind hauptsächlich

    Extern:
    – Musikschulen
    – Volkshochschulen
    – Stadtbüchereien
    – Bäder
    – Parkhäuser
    – Theater

    Intern:
    – Hausmeisterdienste
    – Gebäudereinigungen
    – Freiwillige Leistungen (z. B. Mitgliedschaften, Vereinszuschüsse, Feiern, städtische Betriebsausflüge, Ehrungen)

    Kostendeckende Einrichtungen:
    – Wasserversorgung
    – Bestattungswesen
    – Straßenreinigung

    Diese obige Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.

    Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Klaus Notheis gerade den Steuerzahlern darüber etwas mitgeteilt hätte.

  7. ghg sagt:

    Kassenkredite unterliegen im Gegensatz zu den sonstigen Kommunalkrediten in der Regel nicht der Anzeige-/Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht. Insofern kann die Rechtsaufsicht in den Regierungspräsidien und Landratsämtern nichts unterbinden, s. obiges Zitat von Notheis.

    Der Kassenkredit unterliegt nicht dem festgesetzten Kreditrahmen für Investitionen = Investitionskredite. Er ist in seiner Anwendung eine besondere Art von finanziellem Freibrief für Kommunen und Landkreise, um angeblich nur laufende Ausgaben (Verwaltungshaushalt) zu finanzieren.

    Kassenkredite sind eigentlich und tatsächlich als Vorboten von kommunalen Pleiten zu klassifizieren, die nach Aussage des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (leider) nicht eintreten können.

    Es kommt nachweisbar durchaus vor, dass über Kassenkredite (kurzfristig) Investitionsauszahlungen getätigt werden! Langfristig gesehen werden Investitionen jedoch nicht über Kassenkredite finanziert.

    Beispiel:

    Hessischer Rechnungshof

    3. 150 (einhundertfünfzigste) vergleichende Prüfung

    „Haushaltsstruktur 2011: Landkreise“

    3.13 Schulden

    Aus Jahresrechnungen der hessischen Landkreise ergab sich, dass Kassenkredite auch zur langfristigen Finanzierung von Investitionen oder Haushaltsdefiziten eingesetzt wurden.

    In Landkreisen von Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern wird es nicht anders ablaufen.
    Und in entsprechenden Kommunen wird ebenso nicht anders gewirtschaftet.

    Insofern halte ich die Anmerkungen zum Kassenkredit in Baden-Württemberg für finanzielle Schönfärberei.

  8. ghg sagt:

    BNN
    AUS DER REGION am
    25. Juli 2013

    Im Interview mit Klaus Notheis, dem Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg:

    „Was sind Kassenkredite?

    Notheis: Mit diesen Krediten leihen Kommunen sich kurzfristig Geld für ihre laufenden Ausgaben …Den Überziehungskrediten stehen keine Wirtschaftsgüter gegenüber wie bei Investitionsdarlehen, mit denen Kommunen Schulen bauen oder Omnibusse kaufen.

    DIESE ART DER AUSGABENFINANZIERUNG IST BEI UNS NICHT STATTHAFT UND WÜRDE VON DER RECHTSAUFSICHT UNTERBUNDEN WERDEN.“?…

    Anm.: Werden die Überziehungskredite (Kassenkredite) etwa nicht zur (laufenden) Ausgabenfinanzierung aufgenommen?

  9. Matz sagt:

    oder sollte man vielleicht gleich die ausführende Baufirma fragen? Siehe hier!!

  10. -el- sagt:

    @ ghg am 14. Januar, 2013
    Diese „Nachhilfestunde“ für den Gemeinderat ist natürlich auch für die Menschen ohne einen „Mandat“ interessant. Wenn wir – „die Normalen“ die Zusammenhänge so erklärt bekommen, so können wir uns noch leichter Urteile erlauben, die mit dem gesunden Menschenverstand zu begründen wären.

    Man bräuchte sich dann nicht mehr zu wundern, wenn beispielsweise eine Gemeinderätin oder ein Gemeinderat zunächst eine Beschlussvorlage (mehr oder weniger) fachlich zerpflückt und anschließend die Kehrtwendung um 180 Grad vollzieht und der Vorlage zustimmt.
    Ist das möglicherweise nur Schizophrenie (gespaltene Persönlichkeit) oder eine „böse“ Absicht?
    Bitte um weitere solch aufklärenden Beiträge. Danke.

  11. ghg sagt:

    @ Matz am 12. Januar 2013

    Zum best gehüteten Geheimnis der Stadtverwaltung Bretten: Dem Kaufpreis von Fa. Deuerer, der nicht einmal den Gemeinderatsmitgliedern bekannt sein soll.

    Bei Forstfläche (Rüdtwald)
    Bodenwert: Bewertung mit Werten der Gutachterausschüsse für forstwirtschaftlich genutzte Flächen
    Qualifikation als nicht abnutzbares Anlagevermögen, erst nach Abholzung Umlaufvermögen, weil dann Bestimmung zum Verkauf

    Der Gemeinderat hat Planungs- und Finanzhoheit. Erlöse aus verkauftem städtischen Grund und Boden sind in einer Beschlussvorlage aufzuführen. Die Zuführung des Kaufpreises zum städtischen Haushalt geht mit einem Substanzverlust von städtischem Vermögen einher.

    Auf der Einnahmenseite ist im Sachbuch des Vermögenshaushalts in der Spalte „LS“ = Laufendes Soll der volle Wert, in der Spalte „Ist“ der tatsächlich gezahlte und auf der Ausgabenseite im betreffenden Einzelplan in „LS“ und „Ist-Ausgabe“ zu buchen.

    Bei Veräußerung von Grundstücken an Unternehmen sind die Besonderheiten des EG-Rechts (Artikel 107 AEUV) zu beachten.

    Durch die Veräußerung des Grundstücks erhöht sich die Position „Liquide Mittel“ in Höhe des Veräußerungspreises. Gleichzeitig ist das Grundstück auszubuchen. Das Eigenkapital erhöht sich, um die Bilanz zum Ausgleich zu bringen. Möglich ist auch, zunächst den vollen Veräußerungserlös als Ertrag zu buchen und anschließend den Abgang des Grundstücks entweder auf der Soll-Seite des zuvor angesprochenen Ertragskontos oder als Aufwand auf einem eigenen Aufwandskonto zu buchen. Am Ergebnis hätte sich dadurch nichts geändert. Allerdings hätte die Ergebnisrechnung eine andere Struktur.

    Eine ganz einfache Buchungsfolge für (un-)kundige Gemeinderäte:

    Verkaufspreis = Ertrag
    Forderung an Ertrag
    Geldeingang = Einzahlungsbuchung gegen die Forderung
    Verstanden? 🙂

    Aufgrund der oben genannten Buchungsvorgänge musste es jedem Gemeinderatsmitglied ein Leichtes sein, dem Kaufpreis schon lange auf die Spur gekommen zu sein. 🙂

  12. G. H. sagt:

    Die Ja-Sager im Brettener Gemeinderat zur Abholzung des Rüdtwalds waren wohl nicht in der Lage oder willens, den Grundstückswert selbst zu berechnen oder wenigstens berechnen zu lassen.

    Ob hier ein „gerechter“ Preis zum Zuge gekommen ist, wage ich allein schon wegen der strengen Geheimhaltung der Stadt Bretten zu bezweifeln.

    Es wurde ein Verkauf beschlossen, ohne über den Verkaufserlös etwas erfahren zu dürfen. Was ist das?

  13. Matz sagt:

    @vk:
    falls Sie den Kaufpreis den die Firma Deuerer bezahlt hat meinen, dann rühren Sie an einem der best gehüteten Geheimnisse der Brettener Stadtverwaltung. Den erfahren noch nicht einmal die Brettener Stadträte/Innen, aber Nachfrage kann ja nicht schaden! 😉
    Die behördlichen Bodenrichtwerte erfahren Sie theoretisch beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt, falls Sie dabei bezüglich des Rüdtwaldes in Bretten Erfolg haben sollten: bitte melden!!

  14. vk sagt:

    Wie hoch war der Grundstückspreis und wie hoch ist „der allgemeine Bodenrichtwert“? Kann man das irgendwo erfahren?

  15. h - z sagt:

    Der GPA-Bericht wirkt auf mich wie eine Belustigung. Warum?

    1. Der Auftraggeber ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
    2. Das Referat 14 die Rechtsaufsicht bzw. Kommunalaufsicht kontrolliert die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns der Großen Kreisstadt Bretten, nicht die Zweckmäßigkeit.
    3. Ein Einschreiten der Rechtsaufsicht muss im öffentlichen Interesse erfolgen. Ein Anspruch auf Einschreiten besteht nicht.
    4. Das Referat 14 hat nach eigener Aussage eine unterstützende und beratende Funktion.
    5. Die Große Kreisstadt Bretten soll nach dem Verständnis des Referats 14 ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen.

    Die Jahre 2005 bis 2010 wurden geprüft. Hier handelt es sich – wie stets- um eine ex-post Prüfung = nachträgliche Prüfung, die im Nachhinein etwas feststellt. Und daher nichts mehr verändern kann.
    Viel wichtiger ist eine ex-ante Beratung = von vornherein beraten.

    Wenn jedoch regelmäßig erhebliche Fehler bei der Erfüllung von kommunalen Aufgaben festgestellt werden, dann wird die sogenannte Rolle des Referats 14 als unterstützende und beratende Stelle wahrlich nicht besonders wirken. Die im Bericht aufgezeigten Fehler sind ja nicht ganz ohne! 🙂

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