Geplanter Edeka-Markt Bretten: Bebauungsplan unwirksam, trotzdem keine Baugenehmigung

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26.09.2012:
Mit heute bekannt gegebenem Urteil hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage eines Immobilienunternehmens gegen die Große Kreisstadt Bretten auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Edeka-Marktes auf der Diedelsheimer Höhe abgewiesen.

Die Klägerin ist Eigentümerin eines ca. 26.000 m2 großen Grundstücks in Bretten-Diedelsheim und beabsichtigt dort die Errichtung eines 3.600 m2 großen Lebensmittelmarktes mit 334 Parkplätzen. Die Stadt Bretten verwehrte ihr die dazu erforderliche Baugenehmigung unter Hinweis auf eine Veränderungssperre sowie den zwischenzeitlich in Kraft getretenen Bebauungsplan „Östliche Steinzeugstraße“, der für das Baugrundstück und dessen Umgebung jegliche Einzelhandels- und einzelhandelsnahe Dienstleistungsnutzungen ausschließt. Die Klägerin hat mit ihrer Klage geltend gemacht, der Bebauungsplan „Östliche Steinzeugstraße“ leide an Fehlern, die zu seiner Unwirksamkeit führten. Dieser stehe dem Vorhaben daher nicht entgegen. Auch die sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen seien gegeben.

Dem ist das Verwaltungsgericht nur zum Teil gefolgt. Der Bebauungsplan „Östliche Steinzeugstraße“ sei unwirksam, weil der vollständige Einzelhandelsausschluss zu weitgehend und die Festsetzung „einzelhandelsnahe Dienstleistungsnutzungen“ nicht hinreichend bestimmt sei. Das Vorhaben sei aber gleichwohl nicht genehmigungsfähig. Der Lebensmittelmarkt füge sich zwar in die nähere Umgebung ein, es sei aber zu erwarten, dass von ihm schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Bretten ausgingen.

Die Kammer hat die Berufung zugelassen.

Das Urteil vom 12.09.2012 (7 K 1780/10) ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung einlegen, über die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu entscheiden hätte.

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2 Antworten zu Geplanter Edeka-Markt Bretten: Bebauungsplan unwirksam, trotzdem keine Baugenehmigung

  1. ghg sagt:

    Die Berufung findet vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim am 22. Oktober 2014 statt.

  2. ghg sagt:

    Harsch: „Wir müssen uns unbedingt an einen Tisch setzen“ – wie schön! Das konnte man doch bereits vor dem Gerichtsverfahren?

    Harsch will gemeinsam ein Konzept mit der Stadt Bretten entwickeln! Und mit der Mehrheit des Gemeinderates?

    Eine erster Kontakt hat – nach OB Wolff – stattgefunden.

    In dieser Vorgehensweise wird letztlich der Gemeinderat das letzte Wort sprechen müssen, sollte es zu keiner Berufung durch die Firma Harsch kommen. Und genau hier besteht für Harsch eine Unberechenbarkeit, mit der all seine Pläne platzen können.

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist er gut beraten, in die Berufung zu gehen.

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