Steinschlag-Gefahr im Wohngebiet

Fragen zu einem Artikel in den Brettener Nachrichten vom 16. September 2011, in dem es um eine instabile Felswand am Ende der Kleiststraße geht. Laut Artikel haben sich bereits Ende des Jahres 2010 „riesige Quader“ aus der Felswand gelöst und sind auf die Straße und hinter das langgezogene Haus mit der Nummer 6 gefallen.
Zitat: „Laut Sitzungsunterlagen des Gemeinderats hat der Rat deshalb nichtöffentlich entschieden, dass das Gelände, das ursprünglich der Städtischen Wohnungsbau Gesellschaft gehörte, kostenlos in den Besitz der Stadt übergeht und die Sanierung der Wand damit als städtische Maßnahme abgewickelt wird.“
Daraus ergeben sich folgende rechtlich relevanten Fragen:

Wie hoch ist der Wert des Grundstücks? Wie hoch ist die daraus entstandene Grunderwerbssteuer? Wurde mit dem Grundstücks-Einbringungsvertrag Guthaben übereignet? Wer trägt die Kosten für Beurkundung, Genehmigungen, Katasterfortführungen und alle anfallenden Erwerbssteuern?
Hat der Aufsichtsrat festgelegt, zu welchen Bedingungen die Baugesellschaft bereit war, das Grundstück kostenlos in den Besitz der Stadt übergehen zu lassen? Wer hat die Konditionen festgelegt, zu denen die Stadt das Grundstück kostenlos erhält? Wurde die Stadt schenkungssteuerpflichtig?

Es ist rechtlich keine saubere Konstruktion denkbar, nach der sich eine Kommune bei der Übertragung von Eigentum durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen der Kontrolle durch den Gemeinderat entziehen kann. Diese Kontrolle verlangt in der öffentlichen Sitzung am 20. September 2011 die Beantwortung der vorstehenden Fragen, damit für die Öffentlichkeit dieser Vorgang auch nachvollziehbar wird.

Besonders zu erklären ist, dass bei „normaler“ Entnahme des Grundstücks die Baugesellschaft einkommensteuerpflichtig wäre. Deren Betriebsvermögen wurde ja um einen Betrag von X vermindert. Ihr ist damit ein finanzieller Schaden entstanden.
Die Brettener Bürgerschaft hat das Recht auf vollständige Informationen!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Steinschlag-Gefahr im Wohngebiet

  1. G. H. sagt:

    Paul Metzger kam in seiner mündlichen Darstellung und Außenwirkung zweifellos besser an.

    Sein Nachfolger übernahm glücklicherweise ein bereits „eingespieltes“ Gremium und führte mit diesem die Unart von nichtöffentlichen Beschlussfassungen fort.

    Positive Änderungen fanden bisher nicht statt. Ein Neuanfang hätte zumindest anders ausgesehen.

  2. ghg sagt:

    Unabhängig von den Redebeiträgen ist mir die im Vergleich zu seinem Vorgänger schwache Moderation des Vorsitzenden aufgefallen.

    Eine effiziente Gesprächsführung läuft anders ab. Sie hat nicht nur den Anspruch wie an einen (Allein-) Unterhalter zu erfüllen.

    Auf meine Frage an einen Zuhörer, wer da gerade redet, habe ich die Antwort erhalten:

    Der Oberbürgermeister!

  3. ghg sagt:

    Ich bin in der gestrigen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates gewesen.
    Gerade dieser Tagesordnungspunkt hat mich besonders fasziniert, weil er ja schon nichtöffentlich beschlossen worden war.

    Somit hat es keine Diskussion geschweige denn Fragen und Antworten fürs Zuhörervolk gegeben.

    Im Übrigen halte ich diese Spielart von sogenannter Öffentlichkeit für eine reine Schauveranstaltung, die stellenweise belustigt. Und zwar immer dann, wenn von den Fraktionen vorbereitete Stellungnahmen für ihr Abstimmungsverhalten monoton vom Blatt abgelesen worden sind. Vielleicht deshalb, um möglichst schnell fertig zu werden. Oder vielleicht eher doch, weil man es in freier Rede nicht kann? 🙂

  4. h - z sagt:

    „Laut Sitzungsunterlagen des Gemeinderats hat der Rat nichtöffentlich entschieden,“…

    – Wieder einmal hinter verschlossenen Türen –

    obwohl das Anlagevermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH im jährlichen Beteiligungsbericht veröffentlicht wird.

    Daneben haben Kapitalgesellschaften (GmbH’s) ihr Anlagevermögen auch horizontal zu gliedern. So sind im Anlagespiegel, ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuzeigen.

    Auch deswegen besteht hier kein Grund für nichtöffentliche Geheimhaltungsrituale!

  5. G. H. sagt:

    Über die Grundstücksgröße ist bisher nichts bekannt geworden.

    Man läßt sich haushaltsrechtlich in allen Einzelheiten über die Kosten und Finanzierung der Maßnahme aus, jedoch nicht darüber, warum die Wohnungsbaugesellschaft diese Instandsetzung nicht durchführt.

  6. spezi sagt:

    „Die Brettener Bürgerschaft hat das Recht auf vollständige Informationen!“

    Ob sich das Ergebnis aus der
    „Umfrage
    Informiert die Stadtverwaltung Bretten ihre Bürger ausreichend über geplante Projekte?“
    endlich ändern wird?

    Jedenfalls, Kompliment an an den Verfasser dieses Artikels!

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