Neue Anzeigen im „Fall Scherbel“

Der Bruchsaler Rechtsanwalt Olaf Bühler hat im Fall um den wegen Wahlfälschung verurteilten CDU Stadtrat Uwe Scherbel drei weitere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe erstattet. Die Anzeigen richten sich gegen drei Mitglieder des Gemeinde Wahlausschusses im Jahr 2009. Der Fachanwalt Olaf Bühler hat Altoberbürgermeister Bernd Doll, den ehemaligen CDU Stadtverbandsvorsitzenden Werner Stark und den Stadtrechtsdirektor Wolfgang Raue im Visier. Ihnen wirft er vor, trotz mehrerer konkreter Hinweise im Fall Scherbel nichts unternommen zu haben. Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses hätten sie die Pflicht gehabt, zu ermitteln, meint der Rechtsanwalt. Es geht also um nicht weniger als um vorsätzliches Weggucken, bestätigte Bühler im Gespräch mit dem SWR. Denn bei Wahlfälschung gebe es keine Fahrlässigkeit. Scherbel war wegen Wahlfälschung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er Berufung angekündigt. Die neuen Anzeigen liegen seit einer Woche bei der Staatsanwaltschaft. Und die will nun erst noch prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet.

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