CDU Stadtrat geht in die Berufung

Der CDU-Stadtrat Uwe Scherbel hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bruchsal eingelegt. Das hatte ihn wegen Wahlfälschung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt. Scherbel hatte seinen Hauptwohnsitz weder bei der Kommunalwahl 2004 noch 2009 in Bruchsal. Damit hätte er gar nicht antreten dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte schon zuvor Rechtsmittel gegen das Strafmaß eingelegt. Sie hatte eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Uwe Scherbel hat inzwischen freiwillig auf sein Bruchsaler Stadtratsmandat verzichtet.

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