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Ergänzung zu meinem Kommentar am 29. Januar 2011
Darsteller der Ettlinger Posse waren die Oberbürgermeisterin (FDP) und der Bürgermeister (CDU). 🙂
Und eben nicht ein Amtsbote und ein Hausmeister. Obwohl die dazu auch imstande wären. 🙂
Wahlfälschung § 107a Absatz 1 Strafgesetzbuch
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Derartige Vorkommnisse machen Kommunalpolitker bei der Wahlbevölkerung so beliebt. Und sogar solche von der CDU. Wahlfälschung scheint in Bruchsal ein Kavaliersdelikt zu sein.
In Ettlingen gestaltete sich die Kommunalpolitik ähnlich (lustig). Mit dem Unterschied, dort konnte man den Eindruck gewinnen, dass es sich bei den beiden Kontrahenten um ein nachzuholendes Sandkasten- oder Kindergartenspielchen handelte.
So waren viele beschäftigt: Gerichte, Staatsanwaltschaft, Regierungspräsident, Rechtsanwälte u.v.a.m.
Volk, was willst du mehr? 🙂