Es gibt kein Geld zurück

Ilse Müllers Anspruch gegen Wohnungsbau GmbH ist verjährt
„Keine Betroffenheit, keine moralische Verpflichtung“
Bretten (ba). Juristisch ist der Fall jetzt endgültig geklärt: Der Brettener Rentnerin Ilse Müller steht kein Ersatz zu für die mehr als 4 000 Euro Miete, die sie zwischen 1973 und 1987 zu viel an die Städtische Wohnungsbaugesellschaft bezahlt hat. Das Landgericht Durlach hat das Urteil des Amtsgerichts Bretten bestätigt, wonach Müllers Anspruch auf Rückzahlung verjährt ist. Die heute 68-Jährige hatte erst Ende 2007 festgestellt, dass für die städtische Wohnung in der Hausertalstraße heute fast zehn Quadratmeter weniger berechnet werden als bei ihr (wir berichteten).

Zwar war in ihrem Mietvertrag gar keine Fläche aufgeführt, der Nebenkosten-Abrechnung aber konnte sie entnehmen, dass die städtische Gesellschaft 61,4 Quadratmeter berechnete. Heute sind es nur noch 51,64 Quadratmeter. Ilse Müller rechnete aus, dass sie deshalb über die 14 Jahre in dieser Wohnung 4 064 Euro zu viel Miete an die Wohnungsbaugesellschaft gezahlt habe – Geld, das sie gerne zurückbezahlt bekommen hätte. Doch sowohl bei der Wohnungsbau GmbH wie auch im Brettener Rathaus gab es unisono die Antwort: Die Ansprüche sind verjährt, an der Sache ist nichts mehr zu ändern. Auch Stadtrat Frank Altenstetter, der sich des Falles annahm und im Rathaus zu vermitteln versuchte, konnte kein anderes Ergebnis erreichen. Die Rentnerin wie auch der Stadtrat prangern vor allem an, dass – trotz juristisch klarer Situation – die städtische Wohnungsbaugesellschaft und ihre Vertreter „keine Betroffenheit zeigten oder eine moralische Verpflichtung sahen, wenigstens einen kleinen Teil des zu viel erhaltenen Geldes zurück zu erstatten.“ Denn immerhin trage die Gesellschaft ja den Titel „gemeinnützig“.

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6 Antworten zu Es gibt kein Geld zurück

  1. ätz. sagt:

    @ M.I. am 27. Dezember, 2009

    „Gilt das auch für die moralische Bewertung?“

    Antwort: Moral wird besonders in der Kommunalpolitik sehr gern als Doppelmoral praktiziert! 🙂

  2. M.I. sagt:

    Obwohl durch eine falsche Wohnflächenberechnung der gemeinnützigen Städtischen Wohnungsbaugesellschaft GmbH Bretten eine zusätzliche Einnahme von 4064E zugeflossen ist,wird dieser Gewinn wegen Verjährung nicht wieder rückerstattet.Hier besteht doch Klärungsbedarf! Unrecht kann juristisch verjähren.Gilt das auch für die moralische Bewertung?

  3. Wolf./Mü. sagt:

    Das scheint nicht der einzige „Irrtum“ dieses „unverzichtbaren Sorgenkindes“ der Stadt Bretten zu sein!

  4. Qua. sagt:

    Frau Ilse Müller wurde – juristisch nicht zu beanstanden – von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft finanziell über den Tisch gezogen.

  5. ü sagt:

    @ mm

    In dem berichteten Fall nicht abwegig!

  6. mm sagt:

    Gemeinnützig? Vielleicht ist die Wohnungsbaugesellschaft, bzw. deren Funktionäre, auch einfach nur mehr gemein, als nützlich?

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