LESERBRIEF: Mehr Eigenständigkeit vor Ort notwendig

Zum Artikel „Noch sind nicht alle Chefsessel besetzt“ (BNN vom 25. Juni):
Mit großer Empörung mussten wir den Bericht zum Schulleiterwechsel zur Kenntnis nehmen und erlauben uns, dazu Stellung zu beziehen.
1. Solange ein Verfahren zu einer Schulleiterneubesetzung läuft, muss und soll darüber Stillschweigen gewahrt werden – im Übrigen auch nach Abschluss des Verfahrens über Details der Entscheidungsfindung. Dies gilt schon aus Respekt gegenüber den betreffenden Personen, selbst für die Presse.
2. Das Gremium einer Schulkonferenz besteht per Schulgesetz aus der Schulleitung, sechs Lehrkräften, drei Elternvertretern und drei Schülern. Wir empfinden es absolut daneben, erfahrener Schulleitung und Lehrkräften Unprofessionalität, also Dilettantismus vorzuwerfen. Zudem Eltern zu beleidigen, ohne über Ausbildung und Kompetenzen der Jeweiligen Bescheid zu wissen. Mitwirkung von Schülern, mitten im Schulgeschehen, volljährig und kurz vor der Hochschulreife, schlichtweg abzutun.
Und dann diese Herabsetzung, zitiert von der Leiterin des Gymnasialreferates, Frau Buchheister, „Eltern und Schülern dürfe nicht zu viel Einflussnahme auf diese wichtige Personalentscheidung eingeräumt werden.“ Wozu dann dieser große Aufwand, wenn er sich dann doch als Farce darstellt?

Dann bitten wir doch darum, das Schulgesetz schnellstens zu ändern, das Anhörungsrecht zu streichen und Schulleitungen einfach zu platzieren. Viel Zeit, Energie und Ärger könnte eingespart werden – die Energie wird dann später umso nötiger sein, wenn Menschen zur falschen Zeit am falschen Ort wirken.

Notwendig wäre unseres Erachtens eine Veränderung der Personalauswahl in Richtung mehr Eigenständigkeit vor Ort und vor allem Einbezug von und Rücksicht auf das bestehende Umfeld in der Schule.

3. Wie traurig entpuppt sich das Gremium des Gemeinderates, indem es sich nicht einmal die Zeit nimmt, sein qualifiziertes Anhörungsrecht wahrzunehmen, sondern blind entscheidet oder sich auch nur bequem enthält.
Die Schulkonferenz, das höchste Gremium einer Schule, wird in diesem Bericht und Kommentar als nicht professionelles, unsachliches, unnötiges Gremium dargestellt, dagegen legen wir heftig Widerspruch ein!
In unserer Schulkonferenz des Edith-Stein-Gymnasiums wurde intensiv vorbereitet, beraten, fachlich und ehrlich abgewogen, nachhaltig entschieden und bis heute Stillschweigen gewahrt. Dies kann man von anderen professionellen Stellen nicht behaupten – ja, man kann sogar darüber in der Zeitung lesen!

Elfi Pleyer, Wolfgang Bretl, Michaela Schreiber, Elternbeiratsvorsitzende, Stv. Elternbeiratsvorsitzender Elternvertreterin Mitglieder der Schulkonferenz

Edith-Stein-Gymnasium Bretten

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9 Antworten zu LESERBRIEF: Mehr Eigenständigkeit vor Ort notwendig

  1. rüd./-Weisf. sagt:

    Eine negative Kritik, die nicht gerade vom Wohlverhalten getragen wird.

  2. Ka. My. sagt:

    Eine echte Blamage!

  3. diet.-Schw. sagt:

    Ich findes es sehr bemerkenswert, dass ein Gremium, was sich sicherlich aus qualifizierten Personen zusammensetzt, zu einer so sach- und fachgerechten Beurteilung über den Brettener Gemeinderat gelangt.

  4. Lars sagt:

    Meistens „blind“ entschieden! 🙁

  5. Frz. sagt:

    Die Brettener Volksvertreter haben sich bei ihren Beschlüssen in der Vergangenheit bereits öfter traurig entpuppt.

  6. Arth. Br. sagt:

    Es bleibt die Antwort offen, ob der Schulträger (Stadt Bretten) tatsächlich Stellung genommen hat.

  7. -Kris.(To) sagt:

    Und eben auch nicht als Vertreter des Schulträgers /Stadt Bretten.

  8. M.-Zieb. sagt:

    „Wie traurig entpuppt sich das Gremium des Gemeinderates, indem es sich nicht einmal die Zeit nimmt, sein qualifiziertes Anhörungsrecht wahrzunehmen, sondern blind entscheidet oder sich auch nur bequem enthält.“

    Diese Feststellungen sprechen wirklich nicht für die Brettener Volksvertreter!

  9. Lud sagt:

    „Dann bitten wir doch darum, das Schulgesetz schnellstens zu ändern, das Anhörungsrecht zu streichen und Schulleitungen einfach zu platzieren.“

    In Baden-Württemberg hat die Schulkonferenz ein weiter gehendes Informations- und Widerspruchsrecht gegen die Bestellung eines Schulleiters.

    Also nicht nur das Anhörungsrecht!

    Im Widerspruchsfall entscheidet der Kultusminister (§ 40 SchG).

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