Graf beginnt nun mit der Wiederaufforstung

Ziel ist die Schaffung eines Parkwaldes nach historischen Unterlagen / Bauland-Gerüchte zurückgewiesen
„Habe diese Strafe zu Recht erhalten“
Von unserem Mitarbeiter Arnd Waidelich
Gondelsheim. Zu einer Geldbuße von 12 000 Euro wurde Axel Graf Douglas vom Amtsgericht Freiburg verurteilt (die BNN berichteten). „Zu Recht“ wie der Gondelsheimer Schlossbesitzer im Gespräch mit den BNN einräumt, habe er diese Strafe erhalten. Er habe einen Fehler gemacht. „Ich habe versäumt, einen Antrag auf Fristverlängerung für die Wiederaufforstung zu stellen“, präzisiert er.
Dafür gebe es jedoch eine triftige Begründung. Zu der Verzögerung sei es gekommen aufgrund der Funde, die das Landesdenkmalamt östlich des alten Kirchturms gemacht habe. Diese Fläche sei auch Teil des von ihm geplanten Parkwaldes. So lange das Denkmalamt keine Klarheit gehabt habe über das weitere Vorgehen, habe er dort auch nicht wiederaufforsten können. Die bis dahin vorliegenden Pläne für diesen Teil des Parks hätten überarbeitet werden müssen.

Wert legte Graf Douglas allerdings darauf, dass das Bußgeldverfahren sich lediglich auf die Verzögerung der Wiederaufforstung bezogen habe. „Ich habe kein Bußgeld erhalten, weil ich einen Wald abgeholzt habe, sondern weil ich nicht innerhalb der drei vorgeschriebenen Jahre wieder aufgeforstet habe“, meint der Graf. Er widerspricht damit dem Wortlaut des Urteils vom 12. Februar: „Der Betroffene hat versucht, Wald ohne Genehmigung in eine andere Nutzungsart umzuwandeln“.

Graf Douglas hingegen ist weiterhin der Ansicht, die Abholzung sei durchaus rechtlich einwandfrei gewesen. Nach der jetzt vorliegenden Entscheidung des Freiburger Amtsgerichts werde er umgehend mit der Wiederaufforstung beginnen. Die Wege seien schon vorbereitet worden. Die Pflanzen aus einer revidierten Pflanzliste seien schon bestellt. Nördlich des ehemaligen Tennisplatzes zum Rand des geplanten Baugebiets „Schlossbuckel“ würden die ersten Pflanzungen vorgenommen.

Graf Douglas will damit auch ein Zeichen setzen gegen die in Gondelsheim kursierenden Gerüchte, er wolle das Baugebiet „Schlossbuckel“ in den Park hinein ausdehnen. „Es war nie mein Interesse,“ betont er, „aus dem Park Baugelände machen zu wollen“, wie ihm noch bei der Gerichtsverhandlung in Freiburg von Forstamtsleiter Bernhard Peichl unterstellt worden sei. Das Baurecht lasse dies nicht zu. Die Gemeinde habe die Planungshoheit, selbst wenn er die Kosten des Bebauungsplans trage.

Von den Anzeigen einiger Gondelsheimer wolle er sich nicht irritieren lassen und seinen Weg in Richtung Parkwald weiter beschreiten. Er habe nach dem Urteil des Freiburger Amtsgerichts etliche Anrufe aus Gondelsheim erhalten, die ihm dazu geraten hätten, als Reaktion den Weihnachtsmarkt und das Schlossfest „dicht“ zu machen, den Schlosspark für die Öffentlichkeit zu schließen. „Auf so was will ich nicht eingehen. Ich habe keine Revanche-Gelüste“, meint Axel Graf Douglas. „Ich möchte weiterhin einen Parkwald errichten nach historischen Unterlagen.“

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert