Stichwort: Bürgerentscheide

19.02.2008 Stuttgart. Über wichtige Gemeindeangelegenheiten können im Südwesten die Wahlberechtigten einer Kommune in Bürgerentscheiden direkt bestimmen. Der Bürgerentscheid hat nach der Gemeindeordnung die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderates. Baden- Württemberg führte 1956 als erstes Bundesland diese Form der direkten Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ein.

Jahrzehntelang war Baden-Württemberg das einzige Bundesland, welches Bürgerbegehren und Bürgerentscheid kannte. Ihre Zahl blieb wegen hoher Hürden allerdings begrenzt. Zum Bürgerentscheid kommt es nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren oder durch Gemeinderatsbeschluss. Ein Bürgerbegehren muss von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten mit Unterschrift unterstützt werden.

Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten beträgt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, hat der Gemeinderat über die Angelegenheit zu entscheiden. Die Hürde wurde vom Landtag 2005 durch eine Änderung der Gemeindeordnung von 30 auf 25 Prozent gesenkt. Darauf hatte sich zuvor die CDU/FDP-Koalition auf Drängen der Liberalen verständigt. In Bayern, dem Land mit den meisten direktdemokratischen Verfahren, ist das Zustimmungsquorum nach Gemeindegröße von 10 bis 20 Prozent gestaffelt.

red

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