Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 unzulässig

Harsche Kritik an Vorgehen der Projektgegner
Stuttgart – „Das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 ist unzulässig.“ Zu diesem Schluss kommt die renommierte Stuttgarter Kanzlei Oppenländer. Die 28-seitige rechtsgutachterliche Stellungnahme liegt unserer Zeitung vor.
„Die Deutlichkeit des Ergebnisses hat auch uns überrascht“, sagt Christofer Lenz, der die Expertise mit dem Kollegen Jens Kaltenborn erstellt hat. Man habe das Bürgerbegehren unabhängig, aus eigenem Antrieb und fachlichem Interesse heraus geprüft, betont Lenz. Dabei wurde aus der Rechtslage heraus argumentiert, also die Position eines Gerichts eingenommen. Das erscheint sinnvoll: Sollten Stadt und Regierungspräsidium das Bürgerbegehren ablehnen – was zu erwarteten ist – werden die Gegner des Bahnprojekts vor Gericht ziehen, um einen Bürgerentscheid mit dem Ziel Ausstieg aus dem Projekt zu erzwingen.

Die Bauherrin von Stuttgart 21 ist die Deutsche Bahn AG. Über den Grundsatzbeschluss zum Städtebau auf den 100 Hektar frei werdenden Bahnanlagen sei der Wirkungskreis der Stadt trotzdem berührt, heißt es in der Expertise. Damit wäre ein rechtliche Grundbedingung für den Bürgerentscheid erfüllt und bei dem Teilaspekt möglich.

Da ein Bürgerbegehren zum Städtebau letztlich aber das ganze Projekt betreffen würde, lägen hier „Sonderkonstellationen“ vor, betonen die Anwälte von Oppenländer. Relevante Urteile dazu gebe es bisher nicht. Bei den anderen Prüfungspunkten fallen die Aussagen eindeutig aus: Der Beschluss des Gemeinderats zur Finanzierungsvereinbarung vom 4.Oktober betreffe nur Finanzierungsfragen und sei deshalb kein zulässiger Gegenstand im Bürgerbegehren. Auch ein Ausstieg aus dem Projekt könne nicht gefordert werden, da die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerentscheide bei den beiden Grundsatzentscheidungen der Stadträte von 1995 und 2001 längst verstrichen sei. Die jüngeren Beschlüsse lehnten sich daran nur an.

„Die Initiatoren des Bürgerentscheids sind schlecht beraten und haben auf rechtlich fraglicher Basis Unterschriften gesammelt“, stellt Lenz fest. „Ein Bürgerbegehren wäre nur machbar, wenn der Gemeinderat einen aktuellen, neuen Grundsatzbeschluss fasst.“ Das könnte durchaus „verlockend“ sein, um die 67.000 Bürger, die ein Bürgerbegehren fordern, zu besänftigen. „Das Risiko eines Scheiterns von Stuttgart 21 wiegt für die Stadträte aber wohl schwerer als der Zugewinn an Legitimation“, glaubt Lenz.

Wie die beiden Gutachter der Stadt die Rechtslage bewerten, gibt OB Wolfgang Schuster am 13. Dezember bekannt. Presseberichte, wonach die beauftragte Stuttgarter Kanzlei Dolde & Partner den Bürgerentscheid für unzulässig hält, stoßen in dieser Kanzlei auf Unverständnis. „Unser Gutachten ist noch nicht einmal fertig“, betont Autor Winfried Porsch. „Zum Inhalt haben wir kein Wort der Presse gesagt und werden es vor dem 13. Dezember auch nicht tun.“

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