Brettener Gemeinderat billigt 80 500 Euro teure Amphibien-Leiteinrichtung entlang der Landesstraße nach Oberderdingen
Von unserem Redaktionsmitglied Rudolf Baier
Bretten. Frösche, Kröten und Lurche werden in Zukunft ungefährdet die Landesstraße 1103 im Bereich des Rüdtwalds kreuzen können. Für rund 80 500 Euro soll ungefähr in Höhe des Schwarzerdhofs eine so genannte Amphibien-Leiteinrichtuing geschaffen werden.
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Zur Gemeinderatsdiskussion über die Kunst am Brettener Kreisverkehr:
Die Stadt Bretten tat sich mit der Ausgestaltung des ovalen Kreisels schwer. Viele Bürger fanden die von einem Drahtnetz gehaltene Bruchsteinmauer unmöglich. Die Stadt nahm es sich zu Herzen und bekränzte sie mit wunderschönen Hängegeranien, sodass sie mit den Fontänen und der übrigen Bepflanzung einen bemerkenswerten Blickpunkt des großzügigen Areals abgaben. Alle waren begeistert.

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Pforzheim (miba). Die Stadt Pforzheim erwägt eine Klage gegen die Deutsche Bank. Wenn die Stadt nämlich nicht vor einigen Monaten die Reißleine gezogen hätte, wären ihr durch Zinsgeschäfte mit der Deutschen Bank Verluste in Höhe von etwa zwei bis drei Millionen Euro entstanden — so Stadtkämmerin Susanne Weishaar. Mit so genannten Derivaten (das sind Kreditverträge mit sich verändernden Zinssätzen) habe man zwar den Zinsaufwand reduzieren können. Doch wenn man an dem “Spread Ladder Swap“ der Deutschen Bank — wie von dieser empfohlen — festgehalten hätte, wäre das zuvor Ersparte weg gewesen.
Seitens des Bankhauses meinte dessen Sprecher Martin Lermer: “Die Deutsche Bank hat immer umfassend über Chancen und Risiken ihrer Produkte beraten.“
Betroffen seien neben Pforzheim noch über 200 weitere Städte.

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Zu “Realschulrektoren kritisieren Landratsamt“ vom 20. Juli
Warum unsere Kinder so schlecht im Pisa- Test abschneiden? Hier ist eine Erklärung dafür. Da treffen sich Landratsamt und Rektoren zur Deputatsstundenverteilung. Wobei das Landratsamt von 90 Stunden Überschuss und die Rektoren von 85 Stunden Unterversorgung ausgehen.
Damit es erst gar nicht zu einer Diskussion kommen kann, schickt die vorgesetzte Behörde keinen Vertreter. In Baden-Württemberg wird eben noch nach Gutsherrenart regiert: Der Dienstherr befiehlt und die Untergebenen haben brav zu nicken.

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Zu “Realschulrektoren kritisieren Landratsamt“, vom 20. Juli
“Wer viel hat, gebe dem, der wenig hat“: So steht es ja schon in der Bibel und so darf man mit dieser Arbeitsanweisung als Schulrat, der Besseres vorhat, getrost eine Runde von Schulleitern nebst Stellvertretern sitzen lassen — sollen sie sich im Kampf um Deputatsstunden doch bitte schön alleine einig werden.

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Wie steht es um die Glaubwürdigkeit in der Politik? Sind alle Mittel erlaubt, um (politisch wichtige) Projekte voranzubringen?
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BAK Juli 29, 2007 | 2 Kommentare

Je dümmer jemand ist, umso näher steht er dem Verständnisse der Allgemeinheit.
Stendhal, französischer Schriftsteller

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Zu “Raucher müssen künftig draußen ihrem Laster frönen“ in der Mittwochsausgabe:
Zum anstehenden Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ist sich unser OB nicht zu schade, über den Gesetzgeber, den Landtag von Baden-Württemberg herzuziehen. Ist das mit dem Amt eines OB vereinbar? Kann ein OB ein Landesgesetz als “Unverschämtheit“ bezeichnen, nur weil er als Süchtiger an der Zigarette hängt?
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Brettens Oberbürgermeister: Lkw-Transit auf die Autobahn
Bretten/Pfinztal (madl). Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger drängt angesichts der Lkw-Verkehrs durch Mautflüchtlinge darauf “B 35, B 10, B 293 und B 294 ganztägig an der A 5, der A 6 und der A 8 für den Transitverkehr zu sperren“

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Das Spekulieren darüber, ob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen die ehemaligen Führungsleute der Familienheim-Genossenschaft erheben wird oder nicht — es hat ein Ende. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Günther Rüssel, der Vorstandschef Siegfried Lenz sowie die beiden nebenamtlichen Vorstände Emil Gaiser und Reinhold Kästel sind angeklagt, die Genossenschaft geschädigt zu haben, vornehmlich durch falsche Spesenrechnungen und zu Unrecht ausbezahlte Sitzungsgelder. Ein Schöffengericht beim Amtsgericht Karlsruhe hat jetzt die Aufgabe, Hunderte von Taten aufzuklären. Die Schadenssumme der den Angeklagten zur Last gelegten Vergehen liegt unter 100 000 Euro, da im Wesentlichen Geschäftsvorgänge zwischen 2003 und 2005 für die Anklage herangezogen wurden, frühere Zahlungen seien bereits verjährt, so die Staatsanwaltschaft.

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