Rotes Licht für Grünen Pfeil

Bretten (BNN). Bürger haben sie sich gewünscht, OB Paul Metzger hat die Anregung unterstützt: Der „Grüne Pfeil“ als Mittel zur Optimierung des Verkehrsflusses sollte auch in Bretten an dafür geeigneten Ampeln angebracht werden: An den Kreuzungen Melanchthonstraße/Zähringerstraße, Wilhelmstraße/Gottesackertor, Wilhelmstraße/Beuttenmüllerstraße, Melanchthonstraße/Liststraße und Weißhofer Straße/Breitenbachweg waren die von der Stadt vorgesehenen Standorte.
Die verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Bretten als untere Verkehrsbehörde an das Landratsamt Karlsruhe landete zur „fachaufsichtlichen Prüfung“ bei der Abteilung 6 des Regierungspräsidiums/Landespolizeidirektion. Diese fand, dass „für sämtliche Schilderstandorte ermessensausschließende Hinderungsgründe gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 37, XI. Grünpfeil, Nr. 1 a bis g“ vorliegen. Und die besagt, dass der „Grüne Pfeil“ im Prinzip zulässig sei „wenn der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrseinrichtung ausreichend einsehen kann“. Aber – Radio Eriwan lässt grüßen – insgesamt sieben Hinderungsgründe (§ 37, XI, 1, a bis g) der Verwaltungsvorschrift sorgen dafür, dass die prinzipielle Zusage faktisch zu einem „Nein“ wird.

Oberbürgermeister Metzger zeigt sich verärgert darüber, dass die Bürokratie den gesunden Menschenverstand aushebele: „Alle klagen über die zunehmende Bürokratisierung unseres Lebens, aber wenn jemand einen vernünftigen Vorschlag macht, findet sich im Paragrafendschungel sicher eine Verwaltungsvorschrift, die ihn unmöglich machen. Wer etwas bewegen will, findet Lösungen. Wer etwas verhindern will, findet Gründe.“
Paul Metzger wird sich nun an das Innenministerium/Verkehrsministerium wenden, um zu klären, ob solche Verwaltungsvorschriften nicht eher der Verkehrspraxis als vor allem versicherungsrechtlichen Forderungen entsprechen sollen.

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