Städtepartnerschaft – Blick hinter die Kulissen

Stadt Bretten – Verbessere die Organisation von Jubiläumsveranstaltungen bei Städtepartnerschaften!

Das Amtsblatt vom 04.05.06 strotzte geradezu vor Superlativen über die „Silberne Hochzeit“ für die Partnerschaft Longjumeau-Bretten. „Freundschaft“, „verschwistert“ , „unverbrüchliche Freundschaft“, „Partnerschaft“, „feste Freundschaften“, „Partnerstadt“, „so gute Freunde wie Euch“, „normale Freundschaft“, „Dienst der Partnerschaft“, „das Vergnügen gehabt, festzustellen: wenn Bretten Gäste empfängt, dann immer mit großer Freundlichkeit, Freundschaft, aber auch immer mit viel Organisationstalent“, „freundschaftliche Beziehungen“, Gefühl der europäischen Brüderlichkeit“ . . . usw.

„Trotz vieler privater Kontakte bzw. Freundschaften wurde keine Städtepartnerschaft ein ‚Selbstläufer’. Ohne die – auch finanzielle – Unterstützung der Stadt Bretten als Anlauf- und Vermittlerstelle wird es auch in Zukunft nicht gehen.“ Also, man „möchte alle ermuntern, sich doch aktiv an den Städtepartnerschaften zu beteiligen.“
DAS IST ZU BEZWEIFELN! Wenn man die Freundschaften in eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ einteilt, wird es mit Sicherheit keine „Jumelage“, wie zwischen Freunden, geben!

Was ist geschehen?

Nachdem sich nicht genügend Brettener Familien gefunden hatten, um die Freunde aus Frankreich in Bretten zu beherbergen, hat man in den Schulen versucht, auch Familien außerhalb Brettens für diese Aufgabe zu begeistern. Warum nicht, sagte sich auch eine der Familien aus Gondelsheim (die haben zwar eine eigene Partnerstadt, aber was soll’s) und sagte zu. Die Tochter würde sich freuen und ein bisschen Nachhilfeunterricht zwischen den Teenagern in den Fremdsprachen würde auch helfen. Also, im Klartext – die Gondelsheimer haben überhaupt keinerlei Ambitionen, der Stadt Bretten auszuhelfen, haben es aber trotzdem getan. Fast im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit – wenn auch nur einseitig.

Gesagt, getan und kurz vor der Ankunft der Gäste aus Longjumeau kam aus dem Brettener Rathaus ein Schreiben, auf das der Vater folgendermaßen reagierte:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

zufällig habe ich heute Ihr Schreiben vom 02.05.06 an unsere Tochter ….. gelesen.

Am Samstag holen wir „unser Mädchen“ ab. Danach frühstücken wir mit ihr. Dann fahren wir sie zum Festakt, danach wieder nach Hause. Abends bringen wir sie zum Festabend, danach wieder heim. Am Sonntag fahren wir sie zum Gottesdienst, danach wieder heim zum Mittagessen. Am Nachmittag fahren wir sie zu ihrer Rückfahrt nach Bretten und wieder heim.

Wir fahren insgesamt 5 x Gondelsheim – Bretten hin und zurück, reichen ein Frühstück sowie ein Mittagessen und werden dafür von der Stadt Bretten mit einem Ausschluß vom Buffet belohnt, welches weniger als 22 €/Person kostet. Dafür erhalten wir jedoch eine Eintrittskarte, „die allerdings nicht zur Teilnahme am Buffet berechtigt“. Wir sind aber eingeladen, in der Mensa eine „Kleinigkeit“ zu essen. Herzlichen Dank für diese nette Form der Anerkennung.

Unabhängig von der organisatorischen Fehlleistung ist eine Zahl interessant. Wie groß ist der kostenmäßige Anteil für diejenigen, welche vom Buffet ausgeschlossen werden, an den Gesamtkosten des Jubiläums in Euro oder Prozent sowie deren Anteil am Eintrittsgeld an den Gesamtkosten ebenfalls in Euro oder Prozent?

Gern erwarte ich nach Abschluß des Jubiläums die von mir nachgefragten kostenverursachenden Größen.
Mit freundlichem Gruß“

Was Vater allerdings nicht wusste, war die Tatsache, dass das Mädchen aus Longjumeau am abendlichen Programm mitwirkte und am Samstagnachmittag noch eine zusätzliche Probe in Bretten absolvieren musste. Im Prinzip alles kein Problem. Als abends dann aber die Mutter und die Schwester, die Besucherin und die Tochter zur Stadtparkhalle begleiteten, war es – trotz Freikarte (die gastgebende Tochter und der Besuch hatten ja freien Zutritt) – fast nicht möglich, in die Halle zu gelangen. Begründung der männlichen Einlaßkontrolle: Er müsse ungebetene Möchte-gern-Gäste zurückweisen, weil die Anzahl der Begleitpersonen in der Festplanung so nicht abgesprochen worden seien. Nur mit Überzeugung durch die Mutter war es schließlich gelungen, dass Einlaß gewährt wurde.

Als selbst das am Programm teilnehmende Mädchen nicht zum Buffet zugelassen wurde und mit seiner Gastfamilie in der Mensa eine „Kleinigkeit“ zu sich nehmen durfte, war man endgültig davon überzeugt, dass man als nicht gern gesehener Gast dort nur geduldet wurde.

Im Klartext: Die Gastfamilie hatte alle Hände voll zu tun (die Kosten nicht einmal eingerechnet), das Mädchen aus Frankreich trat dazu auch noch auf, und das Buffet war trotzdem nur auserwählten und geladenen Gästen vorbehalten. Wie im richtigen Leben gehen diejenigen, die die Arbeit haben, fast leer aus. Ein solches Vorgehen als stümperhaft zu bezeichnen, ist schmeichelhaft, ob die Gleichbehandlung das hergibt (es handelt sich um Steuergeld!), ist ebenso zu bezweifeln. Auf jeden Fall trifft hier kein Superlativ aus dem ersten Absatz zu, und als Brettener Bürger muss man sich schämen – vor allem vor unserem direkten Gondelsheimer Nachbarn – dass man solche Vorgänge überhaupt zu Kenntnis nehmen muss.

Wen wundert es, wenn solche Erfahrungen zu keinem weiteren Engagement der Gastfamilie führen würden. Immerhin ist dieser Festabend der „Silbernen Hochzeit“ ohne den Bräutigam (oder war es die Braut?) abgelaufen; denn der Oberbürgermeister Paul Metzger glänzte durch Abwesenheit.

Partnerschaft und Freundschaft sind Werte, die selbst in der Provinz, in der Großen Kreisstadt Bretten, mit allem Respekt ausgesprochen, ausgeschrieben und vor allem ausgelebt werden müssen.

Darum merke: Wenn die Stadt Bretten zukünftig ein gewisses Wagnis eingehen will, kann sie auch weiterhin eine gesonderte Einladung zum Buffet nur für einen kleineren Kreis der Gäste aussprechen, z. B. nur an die von auswärts kommenden und die höchstrangigen Gäste. Hierzu gehört jedoch viel Fingerspitzengefühl, denn möglicherweise fühlen sich die nicht zum Buffet eingeladenen Gäste – in diesem Fall die leidigen Begleitpersonen der Gastfamilien – dadurch nicht nur deklassiert, sondern sie sind es sogar tatsächlich.

Da lieferte die belohnende schriftliche Einladung von Frau Reinhardt – Bereich Städtepartnerschaften – , in der Mensa eine „Kleinigkeit“ zu essen, geradezu den Beweis der Deklassierung. Aus diesem Dilemma konnte sich Frau Reinhardt auch dann nicht befreien, wenn sie mit der Zusendung einer Eintrittskarte freien Eintritt gewährte und das dann noch als eine echte Ersparnis anpries. Die Deklassierung blieb bestehen, weil die Eintrittskarte eben nicht zur Teilnahme am Buffet berechtigte.

Das lässt sich nur mit dem Begriff einer organisatorischen Fehlleistung durch den Bereich „Städtepartnerschaften“ beschreiben – Stadt Bretten – Verbessere die Organisation von Jubiläumsveranstaltungen bei Städtepartnerschaften!

Und die Moral von der Geschicht’: Wer die Arbeit hat, braucht das Buffet nicht.

Anmerkung:
Eine Gemeinde hat Freiwillige und Pflichtaufgaben zu erfüllen, wobei der Schuldenberg in Bretten bekannt sein dürfte.
Zitat aus dem Kommunalrecht für Baden-Württemberg:
„Begrenzungen der Aufgabenwahrnehmungspflicht ergeben sich z.B. aus §10 Abs.2 S.1 GemO („in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“) und aus §102 GemO. Bevor sich die Gemeinde freiwilligen Aufgaben zuwendet, muss die dauernde Erfüllung der Pflichtaufgaben gesichert sein (sachlicher Vorrang der Pflichtaufgaben).

Freiwillige Aufgaben sind z.B..
– kulturelle Angelegenheiten
– Sportanlagen
– Verkehrseinrichtungen
– Kommunale Wirtschaftsförderung
– Partnerschaften mit ausländischen Gemeinden usw.

Pflichtaufgaben sind z.B.
– Straßenbaulast
– Beleuchtung, Reinigung, Räumen und Streuen von Straßen
– Abwasserbeseitigung
– Kinderspielplätze
– Unterbringung Obdachloser usw.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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4 Antworten zu Städtepartnerschaft – Blick hinter die Kulissen

  1. ghg sagt:

    Alles andere hätte ihn auch sehr gewundert.

  2. ghg sagt:

    So ganz nebenbei:

    Auf sein Schreiben an die Stadtverwaltung Bretten hat der Vater der Gastfamilie – wie zwischen Verwaltung und Bürger inzwischen normal – keine Antwort erhalten.
    Nicht einmal eine Reaktion.

  3. IDR- sagt:

    Und die Moral von der wahren Geschichte:
    Finger weg von solchen Gefälligkeiten!

  4. -Dir sagt:

    Ich habe soeben den Artikel gelesen. 🙁
    Ich kenne diese Familie sogar. 🙂

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