Chance wurde vom Gemeinderat vertan
Zu ,,Chance eines Bürgerentscheids zum Rüdtwald wurde vertan“ vom 22. November:
Es ist lobenswert, wenn die Bevölkerung und Gemeinderäte von den Grünen wieder daran erinnert werden, dass sich 6 000 Bürger mit ihrer Unterschrift für die Erhaltung des Waldes einsetzen. Allerdings wird hier ein falscher Eindruck erweckt: Diese Unterschriften wenden sich gegen das Abholzen des Rüdtwaldes. Sie wurden nicht im Rahmen eines Bürgerentscheids gesammelt, da dieser vom Gemeinderat per Abstimmung erst gar nicht zugelassen wurde. Dies müssten die grünen Volksvertreter eigentlich wissen!
Die Chance eines Bürgerentscheids wurde also vom Gemeinderat – und nicht von BUND oder Bürgerarbeitskreis vertan! Letztere engagieren sich ausschließlich für den Rüdtwald – vor und nach der Wahl. Deshalb wurden die Unterschriften dem zuständigen Forstpräsidenten in Stuttgart überreicht mit der Bitte sich für die vollständige Erhaltung des Rüdtwaldes einzusetzen.

Matthias Menzel (BAK) Nikolaus-Müller-Straße 23
Gerhard Dittes (BUND) Promenadenweg 41
(beide Bretten)

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Plädoyer für eine Flächenwende
Der von den Baden-Württembergern eingeschlagene Weg beim Flächenverbrauch sollte andere Landesregierungen zu ähnlichen Schritten ermutigen
VON HENNING ARPS , DARMSTADT
Nach wie vor ist der Flächenverbrauch in Deutschland immens – eine entscheidende Wende ist bislang nicht erkennbar. Und obwohl in Baden-Württemberg wichtige Schritte für eine zukunftsorientierte Flächenpolitik eingeleitet worden sind, muss auch hier noch einiges getan werden. weiter lesen –>

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erreichte uns folgender, sehr aufschlußreicher und absolut demaskierender Beitrag

Allgemeine Aussagen

Kommunale Betriebe tragen kein Kursrisiko und können Kredite über städtische Bürgschaften absichern und so niedrigere Zinsen erreichen. Kommunale Betätigung führt zu Wettbewerbsverzerrungen und bedroht die Existenz von Handwerkern und anderen mittleren Unternehmen. Wirtschaftliche Betätigung darf nur dann zulässig sein, wenn ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert. Es ist davon auszugehen, daß ein privates Unternehmen, das sich täglich am Markt behaupten und seine Finanzmittel ausschließlich dort erwirtschaften muß, immer ökonomisch effizienter arbeitet als eine kommunale Einrichtung, die sich aus Steuergeldern bzw. Abgaben ihrer Bürger und Unternehmen finanziert. Alle Leistungen, die Private erbringen können, sollte nicht ein kommunales Unternehmen erbringen. Dies gilt sowohl für die Angebots- als auch für die Nachfrageseite. Die Stadt wird zur Existenz gefährdenden Konkurrenz der heimischen Unternehmen. Ein fairer Wettbewerb ist nicht gegeben. Die Kommune hat erhebliche Wettbewerbsvorteile, da sie nicht in Konkurs gehen kann. Angesichts der Existenzängste von zahlreichen mittelständischen Unternehmen, auch in Bretten, fehlt dem Betrachter dafür jedes Verständnis. Auf Grund der besseren Rahmenbedingungen, z. B. bei der Finanzierung, macht die Stadt den Mittelstand kaputt. Die Betätigung muß dem öffentlichen Interesse der Einwohner dienen und aus Gründen des Gemeinwohls (heißt in Bretten Schuldenanhäufung) erfolgen. Anerkannt sind: Kommunale Siedlungspolitik mit dem Ziel einer Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen, Unterstützung der Wirtschaftsförderung.
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Verkehrsverlagerung infolge der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen:
Kreis Karlsruhe. Mit einer an Bund und Land gerichteten Resolution warnt der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner letzten Sitzung im Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums in Bruchsal vor den Folgen der Verkehrsverlagerung infolge der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen im Landkreis Karlsruhe. In der von der CDU vorgeschlagenen Resolution weisen die Kreisrätinnen und Kreisräte darauf hin, dass seit der Einführung der Straßenmaut auf den Bundesautobahnen der Lkw-Verkehr auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen dramatisch zugenommen hat.
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Kreistag beschloss Änderungen:
Kreis Karlsruhe. Mit großer Mehrheit stimmte der Kreistag bei seiner Sitzung im Bürgerzentrum Bruchsal der Änderung der Schülerbeförderung im Landkreis Karlsruhe zu, die ab Beginn des Schuljahres 2006/2007 gilt. Danach wird der Landkreis künftig die Schülerbeförderung für Hauptschüler und Sonderschüler im entsprechenden Alter nicht mehr wie bisher vollständig tragen: ab dem kommenden Schuljahr übernimmt der Landkreis für Hauptschüler sowie Sonderschüler in den entsprechenden Klassenstufen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, künftig einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für ihre Scoolcard. Bei einem Monatspreis von 31,80 Euro sind die verbleibenden 16,80 Euro deshalb künftig von den Schülern selbst zu übernehmen. Im freigestellten Verkehr – das heißt in den Schulfahrten, die nicht über den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen – liegt die Eigenbeteiligung für die Sonderschüler sowie die Hauptschüler dann ebenso bei monatlich 16,80 Euro. In diesem freigestellten Verkehr werden die Schüler durch angemietete Schülerfahrzeuge befördert; zumeist handelt es sich hierbei um Fahrten zu den jeweiligen Sonderschulen. Der Zuschuss beziehungsweise Eigenbeteiligungsbetrag ist nur für zehn Monate im Schuljahr (Oktober bis Juli) zu zahlen. Der Gesamtbetrag liegt damit bei 168 Euro. Wie bisher bleibt es allerdings bei der vollen Kostenübernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis für die Grundschüler, Sonderschüler in diesen Klassenstufen, Schüler der Schulkindergärten und Grundschulförder-klassen.
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Die Meinung der Leser

Zum Brief ,,Erfolg nur für die Lernenden“ eines Lesers in den Brettener Nachrichten vom 15. November:

Auf die Wortwahl und Ausdrucksweise des Leserbriefes von Herrn Cizerle will ich jetzt hier gar nicht eingehen. Der Inhalt jedoch gibt zu denken: Wenn er bemängelt, dass ,,nur“ die Lernenden Erfolg haben, sage ich: Na, Gott sei Dank! Wozu lernt man denn sonst? Es spricht also für die USQ, die den Studierenden zu einem erfolgreichen Abschluss befähigt.
Und weiter: Nach der ersten Pisa-Studie ging wegen des relativ schlechten Ergebnisses fast ein Aufschrei durch die Republik und es wurde allenthalben nach möglichst sofortiger ,,Bildungsvermehrung“ gerufen. Nun tut Bretten also etwas für die (Weiter-)Bildung — und das ,,freiwillig“, was wohl durchaus im Sinne Melanchthons wäre! Ich meine, eine Kosten-Nutzen-Rechnung ist hier weder angebracht noch möglich, und der Versuch zu einer solchen zeigt, wie einfältig und naiv ein reines ,,Effizienzdenken“ sein kann. Ist Bildung auf ,,betriebswirtschaftliche Ergebnisse“ hin überprüfbar? Doch wohl kaum!
Wenn an der hiesigen USQ mehrere hundert Studierende eingeschrieben sind, spricht das wohl eher für Bretten und ( unter anderem für unseren OB, der die Zweigstelle der USQ hier angesiedelt hat. Außerdem: Die angegebenen Euro-Zahlen suggerieren dem Leser, dass die Stadt Bretten immer noch Zuschüsse gewährt. Eine sorgfältigere Recherche wäre ehrlicherweise zu dem Ergebnis gekommen, dass — außer der Mietfreiheit für die Räumlichkeiten — keine weiteren Zuschüsse mehr notwendig sind: Die USQ trägt sich jetzt selbst.
Ich finde es bedauerlich, dass man gerade in der Stadt Melanchthons einen derartigen Leserbrief finden muss.

Hans-Jürgen Maaß Knittlinger Straße 36 Bretten-Ruit

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PFORZHEIM (akw). Die Unternehmensgruppe Lutz/Neubert plant ein riesiges Wohnkaufhaus in Pforzheim nahe der Autobahnanschlussstelle Nord. Vorgesehen ist eine Gesamtverkaufsfläche von rund 40 000 Quadratmetern. Zum Vergleich: das ist größer als etwa die Häuser des Familienunternehmens Rieger mit jeweils rund 34 000 Quadratmetern in Göppingen, Reutlingen und Aalen, und mehr als dreimal so groß wie Ikea in Sindelfingen (12 500) und Ludwigsburg (14 200). Auf Grund dieser Größenordnung wurde nun vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein so genanntes Raumordnungsverfahren eingeleitet. Geklärt werden soll, welche Auswirkungen dieser Möbelriese insbesondere auf den Einzelhandel und den Verkehr in Pforzheim, aber auch im Umland haben könnte. Gehört werden in diesem Verfahren gleich zwei Regionalverbände – Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein – sowie die umliegenden Gemeinden bis hin zu den Mittelzentren Mühlacker, Calw, Ettlingen, Bretten, Vaihingen/Enz und Leonberg, selbst die beiden Großstädte Stuttgart und Karlsruhe werden an der Anhörung beteiligt.

Marktgutachter haben bereits einen Maximalumsatz von 62 Millionen Euro prognostiziert. Rund 52 Millionen Euro sollen dabei auf das Kernsortiment Möbel und Teppiche entfallen, rund zehn Millionen Euro auf das so genannte Randsortiment. 9000 Quadratmeter Verkaufsfläche also für Glas, Porzellan Haushaltswaren, Leuchten und Heimtextilien – das beurteilt etwa der Mühlacker Oberbürgermeister Arno Schütterle als “äußerst kritisch”. Die Fläche für diese innenstadtrelevanten Waren müsse deutlich eingeschränkt werden, fordert er. Dafür erwartet er “vielfältige Hilfe und Unterstützung” von den anderen Kommunen, insbesondere jedoch von den betroffenen Einzelhändlern.

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Baden-Baden/Rastatt (mr) ,,Wir erlauben uns, lautstark unsere Stimme zu erheben.“ Baden-Badens Bürgermeister Klaus Michael Rückert machte jetzt deutlich, was er von der Anhäufung großflächigen Einzelhandels in Rastatt hält. Seine Kritik richtete sich vor allem gegen die Pläne der Stadt Rastatt, in Autobahnnähe das Möbelhaus Ikea anzusiedeln. weiter lesen –>

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„Chance eines Bürgerentscheids zum Rüdtwald wurde vertan“
Brettens Grüne akzeptieren Mehrheitsentscheidung des Rats
Bretten (BNN). In der Mitgliederversammlung der Brettener Grünen im Schweizer Hof berichteten nach der Rückschau auf das bald abgelaufene Jahr durch Vorsitzende Renate Pinhard die Stadträte Mansdörfer und Michel-Wittig über ihre kommunale Arbeit. Der Fraktionsstatus zeige positive Auswirkungen, Akzeptanz, Kommunikation und Austausch von Argumenten liefen gut.
Otto Mansdörfer erläuterte die Entwicklung des Flächennutzungsplan, wo bei der Neuausweisung von Flächen Zurückhaltung geübt und der Nachverdichtung der innerörtlichen Bebauung Vorrang eingeräumt werde. Durch die weitergehende Umstrukturierung im Brettener Süden entstünden bis zu zehn Hektar zusätzliche Fläche für gewerbliche Neubesiedelung.
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Hamburg (AP) Um eine Kolonie von Fledermäusen zu schützen, hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht vorbereitende Arbeiten zur Verlängerung der Airbus-Landebahn in der Hansestadt gestoppt. Mehrere Bäume dürfen zunächst nicht entfernt werden, wie es gestern in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Der betroffene Baumbestand dient demnach streng geschützten Fledermäusen als Sommerquartier. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts gaben damit der Klage zweier Naturschutzverbände statt. weiter lesen –>

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