Auflagen des Regierungs-Präsidiums zum Haushalt 2005

Aus der Vorlage zur Sitzung des Brettener Gemeinderates vom 26.10.2004

Auszug aus „Eckwerte zum Verwaltungshaushalt 2005“ :

Durch das defizitäre Ergebnis im Verwaltungshaushalt erfährt der investive Haushalt 2005 eine weitere Einengung des bereits knappen Investitionsspielraumes. Die noch nicht überarbeitete mittelfristige Finanzplanung sieht für 2005 bereits eine Bruttodarlehensaufnahme in Höhe von 6,016 Mio EUR vor. Da der erreichte Grad der kommunalen Verschuldung im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes keine progressiven Entwicklungen zulässt, sollte sich die künftige Nettoneuverschuldung innerhalb der vorgegebenen Bandbreite von maximal 4,5 Mio. EUR bewegen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im übrigen im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 auf die erforderliche Haushaltsdisziplin hingewiesen und strukturelle Maßnahmen gefordert, welche den Haushaltsausgleich im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum in rechtlich zulässiger Weise sicherstellen.

Auf Grund dieser strikten Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde können im Vermögenshaushalt 2005 im Wesentlichen nur die bereits begonnenen Vorhaben fortgesetzt und nur die Maßnahmen neu begonnen werden, bei denen bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden. Des Weiteren muss der Grunderwerb konsequent auf ein absolutes Mindestmaß zurückgeschraubt werden, wenn auch mögliche Ankäufe aus stadtplanerischen Gesichtspunkten oder sonstigen politischen Zielsetzungen sinnvoll wären. Die Einhaltung dieser Prämissen wird noch bedeutsamer, wenn man die schlechten Prognosen für das Haushaltsjahr 2006 einbezieht.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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