Formal fragwürdiger Bürgerentscheid

NEULINGEN-BAUSCHLOTT. In einem Bürgerentscheid will die Neulinger CDU ein klares Votum der Bauschlotter Bürger über die Ortsumgehung des Neulinger Teilortes im Zuge der B 294 erreichen. Allerdings ist fraglich, ob die Vorgehensweise überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Am 13. Juni, dem Tag der Kommunalwahl, sollen die Bauschlotter ein Stimmungsbild abgeben.

Die „große Volkspartei“ wolle sich „für die Mehrheit der Interessen unserer Einwohner einsetzen“, schreibt Ralph Ebert, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat, in einer Pressemitteilung und ergänzt: „Aber hierzu müssen wir diese selbstverständlich erst einmal kennen.“
Die Maßstäbe, die der Gesetzgeber an die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides anlegt, sind streng. Gegenstand muss eine wichtige Gemeindeangelegenheit sein. Bei der Bauschlotter Ortsumfahrung handelt es sich aber um eine Straße in der Zuständigkeit des Bundes. Und die ist deshalb nach der geltenden Rechtslage „keine gemeindliche Einrichtung“, sagt der Leiter des Rechtsamtes des Enzkreises, Jörg Gilon, in einer ersten Einschätzung. Aus dem Antrag der CDU an den Neulinger Bürgermeister geht auch nicht hervor, welche Vorgehensweise die Union einschlagen will. Dem Bürgerentscheid vorgeschaltet sein muss entweder ein Bürgerbegehren oder eine Entscheidung des Gemeinderates, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen müsste. Die CDU hat im Neulinger Gemeinderat fünf von 14 Sitzen.
Dann müsste Bürgermeister und Gemeinderat die Gelegenheit gegeben werden, die Bürger über ihre Positionen zu unterrichten. Dazu könnte die Zeit bis zum 13. Juni aber nicht ausreichen. Außerdem müssen alle Bürger einer Gemeinde ihre Stimme abgeben können. Die CDU will sich aber nur auf die Bauschlotter konzentrieren und von denen ein Stimmungsbild abfragen. Die Frage in einem Bürgerentscheid muss aber mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können.
Für den Neulinger Bürgermeister Heinz Raißle (SPD) ist der CDU-Antrag „absoluter Kommunalwahlkampf“ Er werde ihn jetzt „rechtlich genau prüfen.“
Übrigens: Die Bauschlotter Ortsumfahrung steht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes. Sobald die Finanzierung gesichert ist, beginnt das Land Baden-Württemberg mit den Planfeststellungsverfahren.

Artikel wurde erstellt von: Holger Knöferl am 02.04.2004.

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