Gerichtsverwertbar messen

In einem Leserbrief vom 29.November 2000 in den BNN wird erklärt, dass Anwohner im Bereich des Schulzentrums / Wanne Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 70% der Kfz gemessen haben.

Das städtische Ordnungsamt will diese Behauptung nicht in Frage stellen, weist aber darauf hin, dass die eigenen Messungen – die den Kriterien eines gerichtsverwertbaren amtlichen Beweises entsprechen müssen – diesen hohen Prozentsatz nicht bestätigen können. Im Jahr 2000 wurde im Breitenbachweg bisher sechs Mal gemessen. Als „Spitze“ wurden einmal 22% zu schnell fahrende Kfz registriert. Im Durchschnitt waren bei insgesamt 2424 gemessen Fahrzeugen, 204 zu schnell, was rund 8,4% entspricht. Ähnliche Ergebnisse auch bei Messungen in der Max-Planck-Straße: Im Jahr 2000 wurde sieben Mal gemessen. Maximal waren 26,2% der Fahrzeuge bei einer Messung zu schnell. Der Durchschnitt an gerichtsverwertbaren Überschreitungen betrug bei 2228 Fahrzeugen 8,3% (186 Kfz).
Es kann also nicht davon die Rede sein, dass der Gemeindevollzugsdienst dieses Areal zu selten kontrolliert. Es wird regelmäßig gemessen wobei die festgestellte Zahl der Überschreitungen in diesem Bereich sich statistisch nicht relevant von anderen Brettener „Problemstrecken “ unterscheidet.
Schwierig wird tatsächlich die im Brief angesprochene Kontrolle der Einhaltung des Durchfahrverbotes für Lkw ab 7,5 Tonnen durch städtische Mitarbeiter. Denn die Mitarbeiter des GVD dürfen nach der aktuellen Gesetzeslage keine fahrende Lkw (oder auch Pkw) anhalten. Die im Brief geforderten Anhaltekontrollen durch städtische Bedienstete sind schlicht rechtlich nicht zulässig. (Anm. des Leserbriefschreibers : Überzeugen Sie sich bitte hier von der Unrichtigkeit der Behauptung! ) Der Leserbriefschreiber darf aber davon aus gehen, dass die für solche Anhaltekontrollen zuständige Verkehrspolizei ihren Pflichten nachkommen wird. Auch der Vorwurf, man habe die Sperrung für Lkw verfügt als gerade eine Unterschriftenaktion lief, die dieses forderte, verwundert: Eigentlich könnte man erwarten, dass der Stadtverwaltung Lob dafür ausgesprochen wird, dass sie ein Anliegen der Bürger – ob auf Unterschriftenliste oder sonst geäußert ist ja egal — aufnimmt. Übrigens: Von „ständigen Umleitungen “ durch das Wohngebiet kann nicht die Rede sein: Nur zum Peter-und-Paul-Fest wird die Strecke über Breitenbachweg — Max-Planck-Straße – Otto-Hahn-Straße als offizielle Umleitung ausgeschildert. Bei allen anderen Sperrungen im Bereich des Marktplatzes etc. erfolgt die Umleitung über Sporgasse – Engelsberg – Melanchthon-straße bzw. Am Gottesackertor in Richtung Wilhelmstraße.

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