Die Enzkreis-Interessen bestmöglich integrieren

Brettener Bündelungstrasse
Verwaltung nennt 20 Vorteile und fünf Nachteile
BRETTEN. „Die Nachbarinteressen des Enzkreises müssen bestmöglich integriert werden“, betonte Oberbürgermeister Metzger in den heftiger werdenden Diskussionen um die geplante „Bündelungstrasse“ (B 293/B 294/L 1103/Kraichgaubahn) in Bretten. Nicht nur der aus Oberderdingen und Knittlingen ankommende Straßenverkehr wird betroffen sein, sondern der gesamte Verkehrsfluß des Mittelzentrums in Richtung Pforzheim. Jüngst hat die Stadtverwaltung die Vor- und Nachteile der vorgesehenen Trassenführung zur Information der Öffentlichkeit zusammengefaßt.

Zu den Vorteilen wird gezählt:

  • Neben Lösung der Verkehrsprobleme Gölshausen auch die Lösung der Probleme in Bretten.
  • Durch Bündelung stehen „etwa 5,5 Kilometer Neubaulänge 4,1-Kilometer Rückbaulänge und 8,8 Kilometer Abstufungslänge gegenüber.
  • Nach Untersuchung des Regierungspräsidiums umweltverträglichste Trasse aller bislang vorgeschlagenen Varianten.
  • Neben dem Durchgangsverkehr Übernahme eines Großteils des Ziel- und Quellverkehrs sowie des Binnenverkehrs zwischen beiden großen Brettener Industriebereichen.
  • Abstufung und Entlastung der Heilbronner Straße und der Georg-Wörner-Straße.
  • Verkehrsentlastung der gesamten Innenstadt.
  • Ostring in der früheren Form kann entfallen.
  • Fußgängerzone Weißhoferstraße wird möglich.20. Entlastete städtische Straßen können Fahrrad- oder Parkspuren erhalten.
  • Stadteinfahrt über Friedrich-List-Straße erübrigt sich.
  • Direkte Anbindung des Industriegebietes Gölshausen.
  • Derdinger Straße und L 1103a werden entlastet, da Verkehr von Derdingen auf B 35 entfällt (z. Zt. gefährliche Steilstrecke).
  • Direkte Anbindung des Baugebietes Kupferhälde möglich.
  • Mehrere Bürgerinitiativen werden gegenstandslos.
  • Trasse enthält im Stadtgebiet so gut wie keine Steigung und nur eine Einmündung, kein Abbrems-, Anfahr- und Steigungslärm.
  • Verknotung B 35 mit neuer B 293/B 294 liegt lärmmindernd im Einschnitt.
  • Aktiver, baulicher Lärmschutz ist in jeder erforderlichen Form möglich.
  • Durch Teilrückbau der L 1103 können auch Parallelfeldwege größtenteils entfallen und rekultiviert werden.
  • Geplante Ampelanlage an der Gölshäuser Lücke wird entbehrlich (Verkehrs- und Lärmentlastung).

 

Folgende Nachfeile wurden aufgeführt:

  • Gartenhausgebiet Seeshälde wird am Rande tangiert.
  • Drei direkt benachbarte Häuser „Im Grüner“ verlieren an Wohnwert.
  • Jörg-Schwarzerd-Straße wird stärker belastet.
  • Technisch aufwendige und teure Trasse.
  • Gartenhausgebiet „Klamme“ wird am Rand tangiert.

uh

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