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Änderung
des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 „Erweiterung des Industriegebietes
Gölshausen“, Gemarkung Bretten-Gölshausen hier:
Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Gemeinsame Stellungnahme der
nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (a. F.) anerkannten Verbände, erarbeitet durch: Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
(BUND-Regionalverband Mittlerer
Oberrhein) Landesnaturschutzverband
Baden-Württemberg e.V. (LNV)
(LNV-Arbeitskreis Karlsruhe) Naturschutzbund
Deutschland e.V. (NABU)
(NABU-Kreisverband Karlsruhe) bearbeitet von: Dr. Tillmann Buttschardt
Auszüge :
Vorhabensbeschreibung
Die Stadt Bretten plant die Erweiterung eines bestehenden
Industriegebietes um 23,5 ha. Hierzu sollen ca. 22 ha Wald im Naturpark
Stromberg-Heuchelberg in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Der derzeit
gültige Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002 weist dieses Gebiet mit
folgenden Funktionen aus:
- Schutzbedürftiger
Bereich für die Forstwirtschaft (Z)
- Schutzbedürftiger
Bereich für die Erholung, Erholungsgebiet (Z)
- Wald
Folglich ist zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung
des Regionalplanes notwendig. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes
Mittlerer Oberrhein hat am 09.03.2005 die Durchführung eines Anhörungsverfahrens
zum Änderungsentwurf des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 nach § 12 II
und III Landesplanungsgesetz (LPG) in seiner Fassung vom 10.07.2003 (Gel. S.
385) zur „Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen (im Rüdtwald), Gemarkung
Bretten-Gölshausen“ beschlossen.
Mit der Änderung des Regionalplanes ist davon auszugehen,
dass die neuen planerischen Aussagen und deren Umsetzung zu erheblichen Umweltauswirkungen
führen werden, so dass die Änderung gemäß ROG einer Umweltprüfung zu
unterziehen ist.
Der Umweltbericht behandelt drei Standortalternativen, die
allesamt im Randbereich des derzeit bereits bestehenden Gewerbegebietes liegen.
Die gewählte Gebietsoption wurde in einer vorgeschalteten UVS als die am
wenigsten umweltverträgliche Variante bewertet. Dennoch haben sich die Stadt
Bretten und der Regionalverband Mittlerer Oberrhein entschieden, dieses
Verfahren weiter voran zu treiben.
2 Anmerkungen und Einwendungen zu einzelnen Aspekten des
Vorhabens
2.1 Allgemeine Anmerkungen
Der Umweltbericht ist in seiner Fokussierung auf die
Standortalternativen in unmittelbarer Nähe der am wenigsten umweltverträglichen
Variante mangelhaft und stellt so keine ausreichende Grundlage für eine
sachgerechte regionalplanerische Bewertung dar.
.....................................
3. Abschließende
Stellungnahme
Die Realisierung des Gewerbegebietes und die Änderungen des
Regionalplanes werden von den Naturschutzverbänden abgelehnt, ebenso die
Waldumwandlung. Auf den Nachbargemarkungen stehen erschlossene Gewerbeflächen
zur Verfügung und die Umlandgemeinden sind seit Jahren zu interkommunaler
Zusammenarbeit bereit. Insofern ist es nach unserer Einschätzung aus regionalplanerischer
Sicht inakzeptabel, in erheblichem Umfang in zwei besonders bedeutsame Bereiche
einzugreifen: den Rüdtwald mit seinem Baumbestand und seinen
Artengemeinschaften einerseits und die wertvollen Agrarstandorte der
„Aufforstungsflächen“ welche derzeit als „schutzbedürftige Bereiche für Landwirtschaft Stufe I (Z) eingestuft sind. Die Änderung
widerspricht nach unserer Auffassung direkt den Vorgaben aus dem ROG, wonach
die Grundsätze der Raumordnung gegeneinander und untereinander abzuwägen sind.
Dies ist nach unserer Auffassung in diesem Falle nicht erfolgt. Naturschutz,
Erholungsnutzung, Forst und Landwirtschaft sind – da ja im Nahbereich
ausreichend Flächen zur Verfügung stehen –ungerechtfertigter Weise gegenüber
einer fälschlich auf Bretten fokussierten Wirtschaftsförderung ignoriert
worden.
Auch das von der Stadt Bretten in Auftrag gegebene
hydrologische Gutachten belegt die Unvereinbarkeit der Planung mit der
Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine Umwandlung in
teilversiegelte Flächen würde das Hochwasserrisiko der unmittelbaren
Unterlieger (aktueller Bestand des Gewerbegebietes, Dorfbereich Gölshausen)
stark erhöhen.
Die Naturschutzverbände sehen daher keine hinreichend
begründete Möglichkeit für den Regionalverband, angesichts zur Verfügung
stehender Industrieflächen in unmittelbarer Nähe zu B 293 und Stadtbahntrasse
eine derartige Änderung des Regionalplanes vorzunehmen.
Eine sachgerechte Abarbeitung der Vorgaben zur Umweltprüfung
ist mit dem vorgelegten Umweltbericht nicht erfolgt. Er enthält zahlreiche
Widersprüche, Mängel, ja sogar Falschaussagen. Er bietet daher keine Grundlage
für eine Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein.
Die gesammte Stellungnahme zum Download finden Sie hier
(Rechtsklick
auf den Link, dann "Speichern unter" wählen)
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