I
Siedlungsfläche (überwiegend
gewerbliche Nutzung) Bestand
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung
Schutzbedürftiger Bereich für die
Erholung, Erholungsgebiet
Schutzbedürftiger Bereich für die
Forstwirtschaft
Schutzbedürftiger Bereich für
Naturschutz und
Landschaftspflege
Überschwemmungsgefährdete
Siedlungsgebiete
Flächenhaftes Naturdenkmal
Schwerpunkt für Industrie,
Gewerbe und gewerblich
orientierte Dienstleistungen
Im Regionalplan 2003 heißt es in der Begründung zu den Schutzbedürftigen
Bereichen für die Erholung unter Plankapitel 3.3.4.2:
Die Schutzbedürftigen
Bereiche für die Erholung bezeichnen die Vorrangräume für Erholung. In ihnen
haben die Belange der Erholung höheres Gewicht als in den nicht als
Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung ausgewiesenen Räumen.
Regionalplan der Region Mittlerer
Oberrhein, 2003.
Im Regionalplan 2003 heißt es Plankapitel 3.3.3.2:
Die Schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft sind für die
waldbauliche Nutzung sowie für die Erfüllung von Schutz- und Erholungsfunktionen zu sichern.
Die Inanspruchnahme der Schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft für Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für
Vorhaben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden können,
ist in begründeten Fällen möglich, wenn keine Alternativen mit geringer Belastung der Forstwirtschaft zur Verfügung stehen.
Andere als die o.g. bauliche Nutzung sind ausgeschlossen.
In der Begründung heißt es weiter:
... Gleichzeitig bildet der erschlossene, gepflegte und frei begehbare Wald eine wichtige
Voraussetzung für die Erholung und den Fremdenverkehr. Die Schutzbedürftigen Bereiche sollen gesichert und nicht bebaut
werden.
Schutzbedürftiger Bereich für
die Forstwirtschaft
Schutzbedürftiger Bereich für
die Erholung, Erholungsgebiet
Schutzbedürftiger Bereich für
die Landwirtschaft, Stufe II
Siedlungsfläche für Industrie
und Gewerbe
Im Regionalplan aus dem Jahre
1992 ist das Gewerbegebiet
Gölshausen noch wesentlich
kleiner dargestellt. Die hohe
Wertigkeit und Empfindlichkeit
des später überbauten
beziehungsweise im Fall Rüdtwald
zur Abholzung und Bebauung
vorgesehenen Gebiets, wird durch
die Festsetzungen der Schutz-
bedürftigen Bereiche für die Land-
wirtschaft Stufe 2 sowie Forst-
wirtschaft und Erholung sichtbar.
Regionalplan der Region Mittlerer
Oberrhein, 1992.
Das Beispiel macht deutlich, wie festgelegte regionalplanerische Ziele im Laufe der Jahre aufgeweicht (Erholung ist nicht
mehr verbindlich) oder großflächig zurück genommen werden.
Die Stadt Bretten hat in den letzten Jahren
!
24. Mai 2000: “Diedelsheimer Höhe”, Grünzäsur wurde zurück genommen.
!
10. April 2001: “Gewerbegebiet Gölshausen V. Bauabschnitt”, Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft wurde
zurück genommen.
Für die Rüdtwald-Flächen bestehen Festsetzungen im Regionalplan
(s.o.). Die geplanten forstlichen Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils innerhalb der Landwirtschaftlichen Vorrangflur
Stufe 1. Bei Umwandlung dieser Flächen in Wald ist ebenfalls ein Zielabweichungsverfahren oder eine Regionalplan-Änderung
erforderlich.
Nach § 24 LplG, Zielabweichungsverfahren:
zwei Zielabweichungsverfahren beantragt, die auch in ihrem Sinne positiv
abgeschlossen wurden.
Zwei weitere Zielabweichungsverfahren oder eine Änderung des Regionalplans würde bei Inanspruchnahme des Rüdtwaldes
für die Gewerbegebietserweiterung erforderlich werden.
Die höhere Raumordnungsbehörde kann
auf Antrag eine
Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten
vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden”.
in einem Einzelfall
GEWERBEFLÄCHENAUSWEISUNG UND FLÄCHENVERBRAUCH Fallbeispiele Baden-Württemberg
Seite
24
 
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