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Brettener Woche vom 22.04.2004

 Naturschutzrechtliche Ausgleichsregelungen in der Kritik
Metzger fordert Teufel zu "neuen Wegen" auf

Bretten. (gm) Vehement zieht Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger gegen die nach seiner Meinung zu starren und ganzheitliche Lösungen sowie sinnvolle Alternativen ausschließenden Regelungen zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen zu Felde und prangert den damit verbundenen hohen Verbrauch von Ackerböden an. Unterstützung erhält er dabei aus dem aktuellen Anlass des zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnstrecke bei Gölshausen von AVG Chef Dieter Ludwig. Beiden liegt schwer im Magen, was sie als "einseitige Forderungen" ( Ludwig) und "hochpolitisches Thema" ( Metzger) betrachten. Naturschutz ja, aber nicht mit bürokratischen Regelungen, die intelligente Lösungen nicht zulassen – so die Forderung von Ludwig und Metzger, der sich jetzt auch mit einem Schreiben an Ministerpräsident Erwin Teufel gewandt hat. "Man muss alles in eine vernünftige Relation stellen – und da stimmt einiges nicht mehr.Neue Wege sind gefordert." Mit ins Visier nimmt der OB auch die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz: "Die Bereitschaft, miteinander zu reden und gemeinsam nach Alternativen zu suchen, müsste viel größer sein. Hier haben wir immer noch kein offenes Ohr gefunden - auch, was die wichtige Erhaltung der Streuobstwiesen angeht. "

Metzger führt in seinem Brief an Teufel zwei Brettener Beispiele an, die "übertragen auf das gesamte Land Baden-Württemberg Jahr für Jahr viele Hektar Boden der landwirtschaftlichen Nutzung entziehen." In Gölshausen zum Beispiel, so der OB, handele es sich bei dem Stadtbahnausbau um eine Maßnahme in einem technisches Bauwerk, in dem schon früher ein zweites Gleis gelegen habe. Lediglich 350 Quadratmeter stünden für einen weiteren Bahnsteig zur Versiegelung an. Trotzdem seien als Ausgleichfläche ursprünglich 17070 Quadratmeter gefordert worden - inzwischen habe die planfeststellende Behörde wegen des öffentlichen Interesses für den Stadtbahnbetrieb die Ausgleichsfläche mit 9190 Quadratmetern festgesetzt. Damit seien auf rund einem Hektar Vorrangfläche für die Landwirtschaft jetzt Streuobstwiesen und Gehölzstrukturen anzulegen. "Ich ärgere mich," stellt auch Ludwig fest. "Die Maßgabe der AVG ist per se schon ein maßgeblicher Umweltbeitrag."

Zweites Brettener Beispiel, das Metzger vorlegt: Für den Bau der Ortsumgehung Gölshausen seien für die Straße ganze 2,91 ha, für intensive bepflanzte Böschungen, Mulden und Bankette noch einmal 6,68 ha benötigt worden. Zusätzlich seien im Planfeststellungsverfahren 14 ha Ackerfläche für naturschutzrechtlichen Ausgleich entzogen worden. "Durch weitere Maßnahmen ist der Flächenverbrauch für die Landwirtschaft schließlich von ursprünglich 9,59 auf 23,59 ha hochgeschraubt worden," zieht Metzger ein Resumee. "Das sind Widersprüche, die gelöste werden müssen". Metzger möchte andere Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel das von Bretten stark geförderte Flächenrecycling mit die damit verbundene Reduzierung des Flächenverbrauchs neu gewichtet sehen: "Der Umgang mit Grund und Boden sollte schonend erfolgen. Dies gilt nicht nur für Siedlungs- und Verkehrsfläche, sondern in gleicher Weise auch für den naturschutzrechtlichen Ausgleich."

 

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