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  aktualisiert am 17.12.2006

 

 

Petition für Erhalt des Rüdtwaldes

Mit Datum vom 25.10.2006 haben BUND und BAK Bretten beim Landtag von Baden-Württemberg eine Petition für den Erhalt des Rüdtwaldes eingebracht. Den vollständigen Text der Petition finden Sie hier. Die Antwort aus Stuttgart erreichte uns am 6.12.2006  :

die Prüfung Ihrer o.g. Petition hat ergeben, dass bei der vorliegenden Fallgestaltung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine abschließende Erledigung der Eingabe erst im März 2007 möglich ist, das anhängige Verwaltungsverfahren nicht bis zur Beschlussfassung des Petitionsausschusses über die Petition zurückgestellt werden kann.
Sie müssen bei dieser Sachlage damit rechnen dass die bereits erteilte Waldumwandlungsgenehmigung alsbald vollzogen wird. Der Vollzug der Umwandlung kann aus ökologischen Gründen und aus Gründen der Holzverwertung nur außerhalb der Vegetationsperiode erfolgen. Eine frühestmögliche Behandlung der Petition im Petitionsausschuss am 07.03.2007 würde somit eine Verzögerung der Maßnahme bis mindestens in den Herbst 2007 bedeuten.

Ich gebe Ihnen hiervon Mitteilung Von der Entscheidung des Landtags werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Döpper

Im Klartext, der Wald darf abgeholzt werden, danach wird über unsere Petition entschieden ! Dies ist ein Beispiel wie Demokratie im "Musterländle" funktioniert und wie Grundrechte der Bürger ausgehebelt werden. Dass das Hauptproblem vor Ort zu suchen ist, darf nicht verschwiegen werden : Der Petitionsausschuss und die Ministerien in Stuttgart, haben sich seit langem darauf geeinigt, keine Tatsachen zu schaffen, solange ein Petitionsverfahren läuft. Doch nicht so in Bretten :

Dass man hier nichts vom fairen Umgang mit den Bürgern hält, weiss inzwischen jeder, spätestens seit der Auseinandersetzung um den Rüdtwald, mit Missachtung von 6000 Unterschriften und zahlreichen Einsprüchen zu allen Verfahrensschritten.
Das nun an den Tag gelegte Verhalten des Stadtoberhauptes ist allerdings nur noch der Punkt auf dem i, weitere 6 Tage nach dem Eingang des Schreibens aus Stuttgart war die Zerstörung eines Teilstücks des Rüdtwaldes bereits vollzogen ! (siehe hier)

Das gesamte Verfahren und sein Verhalten bezüglich der Erweiterung des Gewerbegebietes Gölshausen in den Rüdtwald hinein, geben eine entlarvende Sicht auf den Machtpolitiker Metzger preis, der für die Durchsetzung seines Willens nicht nur sämtliche demokratische Spielregeln über Bord geworfen und die Bürger belogen hat (siehe hierzu : Aussagen Metzger ), sondern sich auch völlig von seinen Pflichten und Aufgaben gegenüber der Stadt und der Bevölkerung entfernt hat. Statt für die Bürger, scheint er sich umsomehr um das Wohl einzelner Unternehmer zu bemühen, wie man aus einem Prüfungsbericht der GPA entnehmen konnte.

 

 

Petition vom 25.10.2006 :

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

Betr.: Umwandlung von Wald in ein Gewerbegebiet auf Gemarkung Bretten, Landkreis Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Bretten hat die Umwandlung eines ökologisch wertvollen Mischwaldes in ein Gewerbegebiet bei der Körperschaftsforstdirektion Freiburg beantragt.
Im Auftrag der Stadt Bretten wurde eine UVS durchgeführt, der Regionalplan (unter Vorbehalt) und der Flächennutzungsplan geändert, sowie das betreffende Waldstück aus dem Naturpark Stromberg- Heuchelberg herausgenommen. Diese Vorhaben, die gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger vorangetrieben wurden, sind aus verschiedenen Gründen abzulehnen :

1.)    In der vorab von der Stadt Bretten in Auftrag gegebenen UVS wurden 3 Standorte auf ihre Eignung überprüft, wobei ein Standort (Schwarzerdhof) sich in privater Hand befindet und nach Aussagen der Besitzer unter keinen Umständen zur Verfügung steht. Die im weiteren Verfahren nach EU-Recht erforderliche strategische Umweltverträglichkeitsprüfung  hat nochmals die hohe ökologische Wertigkeit des Rüdtwaldes belegt. Sie ist aber  unser Ansicht nach in folgenden Punkten fehlerhaft wegen :   

•   Die  nach EU-Recht erforderliche Prüfung der Nullvariante wurde nicht durchgeführt.

•   Der Bedarf  konnte weder im Vorfeld der Planungen noch bei den folgenden Verfahrensschritten  nachgewiesen werden

•   In diesem Zusammenhang wurde das Angebot des sich in unmittelbarer Nähe befindlichen  interkommunalen Gewerbegebietes der Gemeinden  Oberderdingen, Flehingen, Zaisenhausen und Sulzfeld abgelehnt

•   Unmittelbar vor Beginn der Untersuchungen zur SUVS wurde eine Durchforstung durchgeführt, was die Ergebnisse zwangsläufig verfälschen musste. Es wurden dabei Höhlenbäume, die Spechten und Fledermäusen als Nistplätze dienen, gefällt! Damit wurde ein wesentliches Kriterium zur Erhalten des Waldes (Wochenstuben für Fledermäuse) beseitigt. (Siehe Fledermausgutachten)

•   Ein besonderer Untersuchungsschwerpunkt hätte der Nachweis der Gelb-bauchunke (Rote Liste Art) darstellen sollen.  Diese kam im angrenzenden Gebiet noch vor wenigen Jahre vor. Fachgerechte Untersuchungsmethoden wie die Schaffung von Wagenspurbiotopen wurden trotz Forderungen des BUND Ortsverbandes nicht durchgeführt. Deshalb konnte auch kein gesicherter Nachweis erbracht werden. Neben weiteren Amphibienarten bildet die Population des Springfrosches im Rüdtwald ein zwischen Rheinebene und Stromberg regional bedeutsames Vorkommen. Dieser für die Population  bedrohliche Lebensraumverlust kann durch keine Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen werden

•   Das mit der SUVS beauftragte Ingenieurbüro führte keine Untersuchung zur Insektenfauna durch

Insgesamt betrachtet hat die SUVS die hohe ökologische Wertigkeit des Rüdtwaldes  nochmals belegt. Trotzdem hat die Stadt Bretten den Standort weiter favorisiert und die Planung weiter vorangetrieben.

2.)    Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens musste der Regionalplan geändert werden. Diese Änderung bedeutete  bereits das dritte Zielabweichungs-verfahren auf Gemarkung Bretten.
Die positive Entscheidung des Regionalverbandes zur Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, an dem noch nicht alle erforderlichen Untersuchungen vorlagen :

•   Es fehlten zum Beispiel das hydrologische Gutachten, das für die Gemeinde Gölshausen, aber auch für Teile der Kernstadt Brettens, von größter Wichtigkeit ist. Diese Siedlungsgebiete werden im Regionalplan als "hochwassergefährdete Siedlungsgebiete" bezeichnet. Die jetzt freigegebene Erweiterung verschärft die Hochwassersituation nochmals deutlich. Man nimmt also die  Gefährdung der Bevölkerung bewusst in Kauf.

•   In der Begründung zur Änderung des Regionalplanes wird den wirtschaftlichen Interessen der Stadt Bretten höchste Priorität eingeräumt

Tatsache ist, dass der Rüdtwald sich im Besitz der Stadt befindet und dadurch die preiswerteste Lösung darstellt. Außerdem widerspricht die Entscheidung des Regionalverbandes den Flächensparzielen der Landes- und Bundesregierung, denn nach dem Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg vom 8. April 1992, §13(4) sollte, Zitat : Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stellt die höhere Raumordnungsbehörde in einer raumordnerischen Beurteilung fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung, übereinstimmt, Gültigkeit haben. Dies ist hier nicht der Fall.
Gegen die Änderung des Regionalplanes wurden 290 Einsprüche abgegeben.

3.)    Da der Rüdtwald im  Naturpark Stromberg-Heuchelberg liegt, mussten dessen Grenzen in einem Verfahren geändert werden. Dabei wird argumentiert, dass:
•   die Große Kreisstadt Bretten Mittelzentrum ist und eine maßgebliche Aufgabe „die Schaffung neuer Arbeitsplätze sei“. Die Ausweisung von Gewerbeflächen ist aber keine Pflichtaufgabe einer Gemeinde, auch nicht eines Mittelzentrums!

•   Erhebungen der Stadt Bretten hätten ergeben, dass in Bretten weniger Arbeitsplätze vorhanden sind als in den Mittelzentren Bruchsal und Ettlingen. Aus der Sicht der Stadt Bretten sei es zwingend geboten, neue Arbeitsplätze zu schaffen. “ Hierzu gehört die Neuausweisung von Flächen zur An- und Umsiedlung von Industrie.“ Dieser Vergleich ist wegen der wesentlich unterschiedlichen Einwohnerzahlen und Strukturen nicht zulässig und sinnvoll. Die Ausweisung neuer Arbeitsplätze muss zudem nicht zwingend die "Neuausweisung von Flächen auf der eigenen Gemarkung“ bedeuten. Geht es der Stadt Bretten wirklich nur um Arbeitsplätze, stehen schon seit Jahren im benachbarte Oberderdingen Flächen in gleicher Größe(!) bereit. In der Region stehen nach Angaben des Regionalverbandes mehr als tausend  Hektar  bereits erschlossene Gewerbegebiete zur Verfügung.

•   Eine „Nullvariante“ kam für die Stadt Bretten nicht in Betracht, denn, so wird argumentiert : „Die Stadt Bretten ist zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auf Gewerbesteuereinnahmen angewiesen. Sofern in der Region bei einzelnen Kommunen derzeit aus verschiedenen Gründen ungenutzte gewerbliche Grundstücke zur Verfügung stehen, kann dies der Stadt Bretten nicht angelastet werden“. Angelastet werden kann der Stadt Bretten sehr wohl, dass sie sich weigert, Angebote seitens der Gemeinde Oberderdingen anzunehmen. Dort sind Gewerbeflächen sofort und in gleicher Größenordnung verfügbar.

•   Als Ergebnis der Untersuchungen im Zuge des Umweltberichts wird bezüglich der Amphibienpopulation festgestellt, dass unter Berücksichtigung der aufgezeigten Verminderungsmaßnahmen (Amphibienleiteinrichtungen, Anlage von Ersatz-gewässern) und Ausgleichsmaßnahmen der Fortbestand der Springfroschpopulation nicht gefährdet sei. Im Bebauungsplan sind die angesprochenen Leiteinrichtungen allerdings schon nicht mehr enthalten. Für die Ersatzlaichgewässer liegen weder räumlich noch zeitlich konkretisierte Detailpläne vor ! Das Argument, "dass im Rahmen der Bauleitplanungen die artenschutzrechtliche Problematik bewältigt werden kann" ist somit bereits widerlegt. Es ist zu befürchten, wenn nicht gar zu erwarten, dass mit der Waldumwandlung die Population des (nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) geschützten Springfrosches erheblich dezimiert, wenn nicht sogar ausgerottet wird. Auch ist es fraglich, ob darauf verwiesen werden kann, dass „Hirschkäfer“ und „Spanische Flagge“ ohne weiteres als unbeachtlich angesehen werden können, wenn deren Lebensraum nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.

Gegen die Änderung der Naturparkgrenzen wurden bundesweit
680 Einsprüche abgegeben.


4.)    Das gesamte Vorhaben stößt in der Bevölkerung auf Ablehnung.
6000 Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift für die Erhaltung des Rüdtwaldes ausgesprochen !


Wir bitten den Petitionsausschuss zu prüfen, ob aufgrund der vorliegenden Verfahrensmängel und naturschutzfachlicher  Bedenken der Wald zu erhalten  ist.  
Weitere Informationen finden Sie unter www.ruedtwald.de

 

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