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zum Thema eine kleine Auswahl von Veröffentlichungen :

7.12.2000
26.9.2002
4.7.2002
7.7.2005
21.7.2005


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 aktualisiert am 02.03.2008

 

Oberbürgermeister Metzger geht gegen kritische Bürger vor

"Sie scheinen leider auch zu den Menschen zu gehören, denen völlig entgangen ist, dass vor allem in den demokratischen Strukturen Europas feudalistisches Herrschaftsgebaren nur noch als antiquiert und deplaziert belächelt werden kann."
Dieses Zitat stammt aus einem Brief von 1995, in dem ein Stadtrat einer Nachbargemeinde seinen Unmut  über die in einem Schreiben Metzgers an ihn benutzte Formulierung, Zitat, "Ich untersage Ihnen hiermit....." zum Ausdruck brachte. OB Metzger wollte ihm damals, es ging um den Müllglühofen der im Industriegebiet Gölshausen gebaut werden sollte, kritische Anmerkungen dazu schlichtweg verbieten. (Schriftverkehr liegt uns vor)

Inzwischen sind über 10 Jahre vergangen, OB Metzger ein weiteres Mal gewählt, der Glühofen ad acta gelegt, der Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaft AVL, die den Ofen bauen wollte, rechtskräftig verurteilt und der oberste Verwaltungschef der Stadt Bretten hat eine neue Zielgruppe im Visier : kritische Bürger, die sich mit kommunalpolitischen Themen beschäftigen.

Dass diese ihre Kritik mit viel Sachkenntniss und Hintergrundwissen vortragen, macht ihm offensichtlich eine argumentative Auseinandersetzung schwer oder gar unmöglich. Auf Leserbriefe in der örtlichen Presse antwortet er in seinen, nach gutsherrenart geleiteten Stadtratssitzungen, mit mehr oder weniger der Sache dienlichen Bemerkungen, denen kein anwesender Bürger widersprechen kann, da außerhalb der "Bürgerfrage-Halbestunde" keine Möglichkeit dazu besteht.

Das allein wäre keine Neuigkeit, neu ist, dass nunmehr das Amtsblatt dazu benutzt wird, um auf  Veröffentlichungen, Leserbriefe, Aktivitäten in der Öffentlichkeit oder Ausführungen von Gemeinderatsmitgliedern, zu reagieren. Betrachtet man den Inhalt dieser "Artikel", so wird schnell klar, dass ein Zeitungsverlag eine Veröffentlichung aus rechtlichen Gründen nicht übernommen hätte, werden doch direkt Privatpersonen "amtlich" angegriffen.
Beim Vorsitzenden des BUND-Ortsverbandes wird ein " Geisterfahrer-Syndrom" vermutet, einem Stadtrat "angepasster Populismus" vorgeworfen, ein Mitglied des BAK als "der Leserbriefschreiber" bezeichnet, ein anderes Mal einem Leserbriefschreiber Behauptungen unterstellt. 

Als dem BAK im Juli 2002 eine Umleitungsführung über den Ortsteil Ruit "unterschoben" wurde, musste eine Gegendarstellung gedruckt werden.
(eine kleine Auswahl von "Artikeln" finden Sie links)

Als dreister Lügner outete er sich anläßlich der ersten "Messe Bretten", als er behauptete, ein Brettener Bürger hätte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gestellt, mit dem Ziel, die Messe verbieten zu lassen. "Das hat die Verwaltung den ganzen Donnerstag voll beschäftigt", behauptete Metzger, der nachweislich erst am darauffolgenden Tag durch ein Fax über den (von ihm dann falsch dargestellten) Sachverhalt informiert wurde. Das Anzeigenblatt "Brettener Woche"  kam daraufhin zum Schluß, dass "Hier hat ein Einzelner versucht, der Stadt zu schaden und dabei auch noch Steuergelder verbraucht". Hier arbeiteten also Journalist(in) und OB Hand in Hand, mit dem Ziel, unbequeme Bürger zu diffamieren und auszugrenzen. Zum ausführlichen Artikel : OB Metzger und die “Messe-Lüge”

Im Februar 2008 berichtete wiederum die Brettener Woche über eine Klage von Wanne-Anwohnern gegen die Stadt die "eine Verkehrsentlastung in ihrem Gebiet fordern und dabei offenbar auch den öffentlichen Personennahverkehr im Visier haben."
Tatsache ist, dass es diese Klage nicht gibt ! Mehr dazu in diesem Artikel.
Auch hier wieder der Versuch, Bürger die sich über Jahre zu Recht über die Verkehrsverhältnisse in ihrem Wohngebiet beschwert hatten, öffentlich als Querulanten zu "outen".

Gemeinsam ist den Veröffentlichungen im Amtsblatt, dass der jeweilige Autor nicht festzustellen ist. Tatsache ist allerdings, dass es sich bei OB Metzger um den presserechtlich verantwortlichen Herausgeber des Amtsblattes handelt.
Rechtlichen Konsequenzen will man wohl ausweichen, indem man nach fragwürdigen Bezeichnungen für oder über Bürger, ein "Der Stadtverwaltung stehen solche Einschätzungen natürlich nicht zu", nachschiebt.

Dieses Rezept ist so einfach gestrickt wie seine Anwender und zielt darauf ab, kritische Bürger zu beleidigen und zu diffamieren ohne Konsequenzen dafür tragen zu wollen.
Der fehlende Wille und die Courage, sachbezogen Argumente in einer Diskussion auf gleicher Augenhöhe auszutragen, dürften Grund für diesen Mißbrauch des Amtsblattes sein. Man versteckt sich dazu hinter anonymen Artikeln oder "Anmerkungen zu...".
Zudem besteht für den Angegriffenen keine Möglichkeit zu antworten, steht doch das Amtsblatt nicht für Leserbriefe zur Verfügung !

 

 Das Amtsblatt dient zur Erfüllung der Veröffentlichungs- und Bekannt- machungspflicht der Stadt (§ 1 DVO GemO). Der Widmungszweck des Amtsblatts umfasst allein die Funktion als amtliches Mitteilungsbaltt. Es ist keine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 GemO.

 Veröffentlichungen dürfen keinen "den Stadtfrieden störenden Charakter" haben und auch nicht gegen die guten Sitten und die Gemeindeinteressen verstoßen. Auseinandersetzungen dürfen im Amtsblatt nicht ausgetragen werden. Auch Leserbriefe sind aus den vorgenannten Gründen nicht zu veröffentlichen.
 
 Das Gemeindeamtsblatt hat einen amtlichen und nicht amtlichen Teil. Im Ermessen des OB könnte es liegen, über örtlich besonders bedeutsame Ereignisse aus gemeindlicher Sicht zu berichten. Die Inhalte seiner Leserbriefe haben damit nicht das Geringste zu tun.

 

 

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