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 erstellt am 21.12.2004

 

IST DAS DIE GANZE WAHRHEIT, WIE MAN DEN NACHTRAGSHAUSHALT UMGEHEN KANN?

 

Wenn die Notwendigkeit besteht einen Nachtragshaushalt zu erstellen, dann nur deswegen, weil man entweder zusätzliche Schulden aufnehmen muss (das ist meistens der Fall) oder man hat unverhoft höhere Einnahmen bekommen, die es zu verteilen gilt. 
Wie wird ein Nachtragshaushalt mit zusätzlichen Schulden vermieden? Mit rechtzeitiger Kreditermächtigungen, möglichst am Anfang des Jahres, lässt sich die Verwaltung auf Grund von Planzahlen, vom Gemeinderat Kredite genehmigen, die sie eventuell das Jahr über benötigen wird - oder auch nicht.

Würde man die PLAN-Zahlen realistischer und ehrlicher ansetzen, dann wäre bei unwirtschaftlicher Haushaltsführung ein Nachtragshaushalt fällig. Seriöses Vorgehen sieht bei starken Abweichungen eine rechtzeitige Korrektur und eine zeitnahe Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten vor. 
Wenn die PLAN-Zahlen zu hoch angesetzt werden, ist es ein Leichtes hinterher zu behaupten, dass man sparsam gewirtschaftet hat, wenn die IST-Zahlen die ganzen Kredite nicht verbrauchen. Da liegt auch die wundersame Zaubertüte aus der (bis jetzt) immer wieder noch Gelder locker gemacht wurden. Die zusätzliche Verschuldung fand aber trotzdem und fast unbemerkbar statt. 

Im Klartext: Der GR genehmigt - möglichst - schon am Anfang des Jahres so hohe PLAN-Kredite, dass das Geld auf jeden Fall ausreicht und eventuell noch etwas übrig bleibt. Selbst die "überplanmäßige Ausgaben" führen zur Vermeidung von Nachtragshaushalten. Bei der Sitzung vom 07.12.04 wurde eine Summe von fast 350.000.- Euro hierfür genehmigt.

Eine weitere sehr umstrittene Variante, die es eigentlich nicht geben dürfte, ist die Finanzierung außerhalb des Haushaltes. Hier entstehen Schulden, die in einer Verschuldungsstatistik des Kameralhaushaltes gar nicht auftauchen!

Ein Beispiel:
In der Sitzung vom 19.06.2001 stimmte der Gemeinderat der Erschließungs- finanzierung des "Gewerbe- und Industriegebiet Gölshausen, V Abschnitt" (Steinäcker) AUßERHALB DES KAMERALHAUSHALTES zu.
Daraufhin wurde am 15.06.2001 / 21.06.2001 der Finanzierungsvertrag mit der Landesbank Baden-Württemberg mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Volumen von 6.084.373.- EUR abgeschlossen. Ausbezahltes Kapital 5.507.199,53 EUR.
Wo ist die Differenz von 577.173,50EUR geblieben? Ist das womöglich die Sicherheit für die Soll-Zinsen?

Nach der Auskunft in der Sitzung vom 07.12.04 wurden damals 10,4 ha oder 100.400qm erworben. Das macht bei einem Volumen von 6.084.373.-EUR einen qm-Preis von 60,60EUR. Nun sind es noch 1,7 ha oder 17000qm frei verfügbar. In der Vorlage zur Sitzung heißt es:"Die noch fehlenden Deckungsmittel von 2,28Mio EUR können eingenommen werden sobald die dort im Eigentum der Stadt befindlichen restlichen Gewerbebauplätze verkauft sind."
Im Klartext: 2.280.000.-EUR geteilt durch 17400qm ergibt einen qm-Preis von 131 EUR.
Lassen sich zu diesem Preis die Grundstücke wirklich verkaufen? Wo ist da der Pferdefuß und woher kommt eine Preissteigerung von fast  125%? Oder hat man bei bisherigen Verkäufen die kalkulierten Preise gar nicht bekommen? Wer gleicht zum Schluß die Differenzen aus?

Auf die Frage einer Gemeinderätin welchen Eigenanteil die Stadt tragen muss, erhielt sie vom Vorsitzenden nachfolgende Antwort:
"Wir gehen davon aus, dass das Konto ausgeglichen sein wird." 
Leider wurde wieder mal nicht nachgefragt.Nun wird wieder ein Kredit verlängert obwohl es sich um eine Finanzierung außerhalb des Haushaltes handelt!!!
Das sind alles zusätzliche Schulden, die offiziell gar nicht auftauchen. 

Als GR-Mitglied kann (und muss) man folgende Fragen an die Verwaltung stellen und eine genaue Beantwortung verlangen:

  1. Warum kann man außerhalb des Kameralhaushaltes überhaupt etwas finanzieren?
     
  2. Warum muss man außerhalb  des Kameralhaushaltes überhaupt etwas finanzieren?
     
  3. Warum wird weiterhin außerhalb  des Kameralhaushaltes überhaupt etwas finanziert?
     
  4. Warum wird der gesamte Kredit für weitere 4 Jahre prolongiert und nicht nur die Restsumme von 2,8 Mio?
     
  5. Braucht die Verwaltung wirklich noch weitere 4 Jahre um die restlichen Bauplätze zu verkaufen, wenn die Interessenten in Bretten Schlange stehen?
     
  6. Wer bezahlt die zukünftig aufgelaufene Zinsen?
     
  7. Wie funktioniert eine Finanzierung außerhalb des Haushaltes?
     
  8. Muss die Stadt dort zunächst Geld einbringen? (Die unbefriedigende Antwort siehe oben)
     
  9. Woher resultieren Guthabenzinsen?
     
  10. Sind die aufgelaufene Soll-Zinsen bedient worden wenn sie mehr als doppelt so hoch sind wie die Habenzinsen?
     
  11. Wer ist der Kreditnehmer? Die Stadt oder der Eigenbetrieb Abwasser?
     

Solche Finanzierungen sind nur möglich, wenn der GR zustimmt. Befinden sich solche Sachverhalte nicht am Rande der Legalität, da die Gesamtverschuldung verfälscht wird?  Wenn die Kredite außerhalb des Haushaltes aufgenommen werden, können sie natürlich nicht im Haushalt auftauchen, oder?
Wie viele solche Finanzierungsmodelle sind -außer Gondelsheim  und Gölshausen - noch vorhanden?
Dieser TOP (Anm.:  TOP 3 der GR-Sitzung v. 07.12.04) ist in der Presse überhaupt nicht behandelt worden.

Und alles entscheidende Fragen bleiben: Wann bekommt man eine ehrliche und umfassende Antwort und warum kann der Gemeinderat einer solchen Konstellation überhaupt zustimmen? Zwar kann er dafür nicht haftbar gemacht werden, aber einer ordentlichen und anständigen Haushaltsführung ist er allemal verpflichtet, weil es sich ausschließlich um das Steuergeld handelt.

Wird hier so verfahren wie es die "Int. Herald Tribune" v. 22.11.04 beschreibt:
"Und wie unterscheidet sich die Bush-Agenda von Clinton, Blair oder Louis XVI.?
Sie tun doch alle dasselbe - sie besteuern, geben Geld aus, und regulieren, und zwar so viel, wie sie durchbringen können. Wo sind wir hingekommen? Alle größeren Regierungen scheinen ähnlich zu handeln, aber wenige Politiker würden zugeben, dass sie dasselbe Glaubensbekenntnis haben. Und welcher Wähler kümmert sich auch schon darum?"

   

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