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erstellt am 21.12.2004 |
IST DAS DIE GANZE WAHRHEIT, WIE MAN DEN NACHTRAGSHAUSHALT UMGEHEN KANN?
Wenn die Notwendigkeit besteht einen
Nachtragshaushalt zu erstellen, dann nur
deswegen, weil man entweder zusätzliche
Schulden aufnehmen muss (das ist meistens der
Fall) oder man hat unverhoft höhere Einnahmen
bekommen, die es zu verteilen gilt. Im Klartext: Der GR genehmigt - möglichst - schon am Anfang des Jahres so hohe PLAN-Kredite, dass das Geld auf jeden Fall ausreicht und eventuell noch etwas übrig bleibt. Selbst die "überplanmäßige Ausgaben" führen zur Vermeidung von Nachtragshaushalten. Bei der Sitzung vom 07.12.04 wurde eine Summe von fast 350.000.- Euro hierfür genehmigt. Eine weitere sehr umstrittene Variante, die es eigentlich nicht geben dürfte, ist die Finanzierung außerhalb des Haushaltes. Hier entstehen Schulden, die in einer Verschuldungsstatistik des Kameralhaushaltes gar nicht auftauchen!
Ein Beispiel:
Nach der Auskunft in der Sitzung vom 07.12.04
wurden damals 10,4 ha oder 100.400qm erworben.
Das macht bei einem Volumen von 6.084.373.-EUR
einen qm-Preis von 60,60EUR. Nun sind es noch
1,7 ha oder 17000qm frei verfügbar. In der
Vorlage zur Sitzung heißt es:"Die noch
fehlenden Deckungsmittel von 2,28Mio EUR
können eingenommen werden sobald die dort im
Eigentum der Stadt befindlichen restlichen
Gewerbebauplätze verkauft sind."
Auf die Frage einer Gemeinderätin welchen
Eigenanteil die Stadt tragen muss, erhielt sie
vom Vorsitzenden nachfolgende Antwort: Als GR-Mitglied kann (und muss) man folgende Fragen an die Verwaltung stellen und eine genaue Beantwortung verlangen:
Solche Finanzierungen sind nur möglich, wenn
der GR zustimmt. Befinden sich solche
Sachverhalte nicht am Rande der Legalität, da
die Gesamtverschuldung verfälscht wird?
Wenn die Kredite außerhalb des
Haushaltes aufgenommen werden, können sie
natürlich nicht im Haushalt auftauchen, oder? Und alles entscheidende Fragen bleiben: Wann bekommt man eine ehrliche und umfassende Antwort und warum kann der Gemeinderat einer solchen Konstellation überhaupt zustimmen? Zwar kann er dafür nicht haftbar gemacht werden, aber einer ordentlichen und anständigen Haushaltsführung ist er allemal verpflichtet, weil es sich ausschließlich um das Steuergeld handelt.
Wird hier so verfahren wie es die "Int. Herald
Tribune" v. 22.11.04 beschreibt:
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