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erstellt am 16.07.2005
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Entscheidung des
Regionalverbandes widerspricht Zielen der Landes- und Bundesregierung
Die positive Entscheidung des Regionalverbandes zur Erweiterung
des Industriegebietes Gölshausen wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, an
dem
noch nicht alle erforderlichen Untersuchungen vorlagen. Es fehlen zum
Beispiel :
- das hydrologische Gutachten, das für die Gemeinde Gölshausen,
aber auch für Teile der Kernstadt Brettens, von größter Wichtigkeit
ist. Diese Siedlungsgebiete werden im Regionalplan als "hochwassergefährdete
Siedlungsgebiete" bezeichnet, man ist sich der Gefährdung für
die Bevölkerung also bewußt. Die jetzt freigegebene Erweiterung
verschärft die Hochwassergefährdung nochmals deutlich. Siehe hierzu
auch diese hydrologische
Studie.
Dies ist nur noch als Fahrlässigkeit
zu bezeichnen.
- Der Umweltbericht, der Grundlage für diese Entscheidung
sein sollte, ist in vielen Punkten unvollständig und teilweise
mangelhaft. Faunistische Untersuchungen müssen noch durchgeführt
werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Nach welchen Kriterien bzw. Untersuchungsergebnissen hat
dann der Regionalverband seine Entscheidung getroffen?
Wie man aus dem Artikel in den BNN
vom 11.03.2005, sowie der Presseerklärung
des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein entnehmen kann,
sei bei der Entscheidung des Planungsausschusses ein „Bestmögliches
Ergebnis einer gründlichen Abwägung“ getroffen worden.
Hier sollte kurz geklärt werden, was zu den Aufgaben der Raumordnung zählt. Laut dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, sind dies, Zitat :
Ein
weiteres hervorgehobenes Ziel der Raumordnung ist die Sicherung
einer nachhaltigen Entwicklung. Hierunter ist eine pflegliche
und vorsorgende Nutzung der Räume (Raumgüter) zu verstehen, so dass
auch für nachfolgende Generationen genügend Entwicklungschancen
bestehen.“
Aus dem Landesplanungsgesetz BaWü vom 8. April 1992 :
§13 (4)
Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stellt die höhere Raumordnungs behörde in einer raumordnerischen Beurteilung fest, ob das Vorhaben
mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere mit den
Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung, übereinstimmt,
- Die Einhaltung übergeordneten Raumordnungsziele muss also gewährleistet
werden, die wiederholten Flächensparappelle der Landesregierung,
sowie die Selbstverpflichtung der Landesregierung zum Flächensparen,
die auch der Raumordungsbehörde bekannt sind, wurden aber hier
offensichtlich ignoriert. Hier wird die neue Landesregierung
zeigen müssen, ob sie die
Umweltpolitik des Landes bestimmt, oder sich von einem, durch Bürgermeister
dominierten, untergeordneten Gremium, die Landesentwicklung vorschreiben läßt.
Von einer „gründlichen Abwägung“ durch den Planungsausschuss
kann also keine Rede sein, zudem wurde der Stadt Bretten
die 22 ha Wald schon vor über einem Jahr zugesichert. Den Bürgern
wird nur vorgegaukelt es hätte ein Abwägungsprozess stattgefunden!
OB
Metzger präsentierte diese Erweiterungsfläche, bereits am 2.4.2004, anläßlich eines Vortrages in Neumünster,
also lange vor der jetzigen Empfehlung und 15 Monate vor der
Entscheidung des Regionalverbandes !
(Folie aus dem Vortrag liegt uns vor )
- Vor allem die „interkommunale Chance“ wurde nicht „ausgelotet“ weil
es OB Metzger nicht will! Zitat aus einer GR-Sitzung im Januar 2005,
bei der auch ein Fernseh-Team des SWR anwesend war :
„Solange ich OB von Bretten bin gibt es keine interkommunale
Zusammenarbeit mit Oberderdingen“ . In einem Interview
vom 16.3.2005 behauptete er dann auf die Frage, ob er
einer interkommunalen Zusammenarbeit zustimmen würde, wieder :"Selbstverständlich
wenn wir an der Wahl, Planung und Nutzung beteiligt sind.".
Auf Grund dieser überzogenen Forderung scheiden die im Umkreis von Bretten gelegenen 300ha
fertig entwickelten Gewerbeflächen aus und man muss den Beweis für seine Behauptungen
nicht antreten !
Es
bleibt also nur die Erklärung, dass der Regionalverband hier eine politische
Gefälligkeitsentscheidung gegen
die Ziele der Landes- und Bundesregierung getroffen hat. Über die
6000 Unterschriften und über 250 Einsprüche gegen die Änderung des
Regionalplanes setzte man sich, ohne sie auch nur einmal zu erwähnen,
hinweg. Ein Lehrstück angewandter Demokratie ! Die Tatsache,
dass die Stadt Bretten bereits im Winter 2004 mit dem Holzeinschlag begonnen und
einen Bebauungsplan in Auftrag gegeben hat, in der lokalen Presse
bereits konkrete Termine (siehe hier) für
den Baubeginn nennt und damit die Entscheidung
der beteiligten Genehmigungsbehörden vorweg nimmt, sei hier nur
noch am Rande angemerkt.
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