Navigation

zurück

Startseite

Unsere Projekte

Pressespiegel

Na sowas !?

Gästebuch

 


zu diesem Thema gibt es im Pressespiegel Zeitungsartikel und Leserbriefe


 

 

 


Schreiben Sie uns Ihre Meinung !


  

 

 


Tragen Sie sich in unser
Gästebuch ein !


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 erstellt am 16.07.2005

 

Entscheidung des Regionalverbandes widerspricht Zielen der Landes- und Bundesregierung

Die positive Entscheidung des Regionalverbandes zur Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, an dem noch nicht alle erforderlichen Untersuchungen vorlagen. Es fehlen zum Beispiel :

  • das hydrologische Gutachten, das für die Gemeinde Gölshausen, aber auch für Teile der Kernstadt Brettens, von größter Wichtigkeit ist. Diese Siedlungsgebiete werden im Regionalplan als "hochwassergefährdete Siedlungsgebiete" bezeichnet, man ist sich der Gefährdung für die Bevölkerung also bewußt. Die jetzt freigegebene Erweiterung verschärft die Hochwassergefährdung nochmals deutlich. Siehe hierzu auch diese hydrologische Studie.
    Dies ist nur noch als Fahrlässigkeit zu bezeichnen.
  • Der Umweltbericht, der Grundlage für diese Entscheidung sein sollte, ist in vielen Punkten unvollständig und teilweise mangelhaft. Faunistische Untersuchungen müssen noch durchgeführt werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Nach welchen Kriterien bzw. Untersuchungsergebnissen hat dann der Regionalverband seine Entscheidung getroffen?

Wie man aus dem Artikel in den BNN vom 11.03.2005, sowie der Presseerklärung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein entnehmen kann, sei bei der Entscheidung des Planungsausschusses ein „Bestmögliches Ergebnis einer gründlichen Abwägung“ getroffen worden.

Hier sollte kurz geklärt werden, was zu den Aufgaben der Raumordnung zählt. Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, sind dies, Zitat :

Ein weiteres hervorgehobenes Ziel der Raumordnung ist die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung. Hierunter ist eine pflegliche und vorsorgende Nutzung der Räume (Raumgüter) zu verstehen, so dass auch für nachfolgende Generationen genügend Entwicklungschancen bestehen.“

Aus dem Landesplanungsgesetz BaWü vom 8. April 1992 :

§13
(4) Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stellt die höhere Raumordnungs behörde in einer raumordnerischen Beurteilung fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung, übereinstimmt,

  • Die Einhaltung übergeordneten Raumordnungsziele muss also gewährleistet werden, die wiederholten Flächensparappelle der Landesregierung, sowie die Selbstverpflichtung der Landesregierung zum Flächensparen, die auch der Raumordungsbehörde bekannt sind, wurden aber hier offensichtlich ignoriert. Hier wird die neue Landesregierung zeigen müssen, ob sie die Umweltpolitik des Landes bestimmt, oder sich von einem, durch Bürgermeister dominierten, untergeordneten Gremium, die Landesentwicklung vorschreiben läßt.

Von einer „gründlichen Abwägung“ durch den Planungsausschuss kann also keine Rede sein, zudem wurde der Stadt Bretten die 22 ha Wald schon vor über einem Jahr zugesichert. Den Bürgern wird nur vorgegaukelt es hätte ein Abwägungsprozess stattgefunden! OB Metzger präsentierte diese Erweiterungsfläche, bereits am 2.4.2004, anläßlich eines Vortrages in Neumünster, also lange vor der jetzigen Empfehlung und 15 Monate vor der Entscheidung des Regionalverbandes ! (Folie aus dem Vortrag liegt uns vor )

  • Vor allem die „interkommunale Chance“ wurde nicht „ausgelotet“  weil es OB Metzger nicht will! Zitat aus einer GR-Sitzung im Januar 2005, bei der auch ein Fernseh-Team des SWR anwesend war :  „Solange ich OB von Bretten bin gibt es keine interkommunale Zusammenarbeit mit Oberderdingen“ . In einem Interview vom 16.3.2005 behauptete er dann auf die Frage, ob er einer interkommunalen Zusammenarbeit zustimmen würde, wieder :"Selbstverständlich wenn wir an der Wahl, Planung und Nutzung beteiligt sind.". Auf Grund dieser überzogenen Forderung scheiden die im Umkreis von Bretten gelegenen 300ha fertig entwickelten Gewerbeflächen aus und man muss den Beweis für seine Behauptungen nicht antreten !

Es bleibt also nur die Erklärung, dass der Regionalverband hier eine politische Gefälligkeitsentscheidung gegen die Ziele der Landes- und Bundesregierung getroffen hat. Über die 6000 Unterschriften und über 250 Einsprüche gegen die Änderung des Regionalplanes setzte man sich, ohne sie auch nur einmal zu erwähnen, hinweg. Ein Lehrstück angewandter Demokratie ! 
Die Tatsache, dass die Stadt Bretten bereits im Winter 2004 mit dem Holzeinschlag begonnen und einen Bebauungsplan in Auftrag gegeben hat, in der lokalen Presse bereits konkrete Termine (siehe hier) für den Baubeginn nennt und damit die Entscheidung der beteiligten Genehmigungsbehörden vorweg nimmt, sei hier nur noch am Rande angemerkt.

 

 

       | zurück | Startseite | Projekte | Pressespiegel |