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erstellt am 16.07.2005 |
Entscheidung des Regionalverbandes widerspricht Zielen der Landes- und Bundesregierung Die positive Entscheidung des Regionalverbandes zur Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, an dem noch nicht alle erforderlichen Untersuchungen vorlagen. Es fehlen zum Beispiel :
Wie man aus dem Artikel in den BNN vom 11.03.2005, sowie der Presseerklärung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein entnehmen kann, sei bei der Entscheidung des Planungsausschusses ein „Bestmögliches Ergebnis einer gründlichen Abwägung“ getroffen worden. Hier sollte kurz geklärt werden, was zu den Aufgaben der Raumordnung zählt. Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, sind dies, Zitat : Ein weiteres hervorgehobenes Ziel der Raumordnung ist die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung. Hierunter ist eine pflegliche und vorsorgende Nutzung der Räume (Raumgüter) zu verstehen, so dass auch für nachfolgende Generationen genügend Entwicklungschancen bestehen.“ Aus dem Landesplanungsgesetz BaWü vom 8. April 1992 : §13
Von einer „gründlichen Abwägung“ durch den Planungsausschuss kann also keine Rede sein, zudem wurde der Stadt Bretten die 22 ha Wald schon vor über einem Jahr zugesichert. Den Bürgern wird nur vorgegaukelt es hätte ein Abwägungsprozess stattgefunden! OB Metzger präsentierte diese Erweiterungsfläche, bereits am 2.4.2004, anläßlich eines Vortrages in Neumünster, also lange vor der jetzigen Empfehlung und 15 Monate vor der Entscheidung des Regionalverbandes ! (Folie aus dem Vortrag liegt uns vor )
Es
bleibt also nur die Erklärung, dass der Regionalverband hier eine politische
Gefälligkeitsentscheidung gegen
die Ziele der Landes- und Bundesregierung getroffen hat. Über die
6000 Unterschriften und über 250 Einsprüche gegen die Änderung des
Regionalplanes setzte man sich, ohne sie auch nur einmal zu erwähnen,
hinweg. Ein Lehrstück angewandter Demokratie !
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