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erstellt am 26.08.2006 |
Gemeinderat genehmigt Bebauungsplan Rüdtwald ohne Kenntnis der Waldumwandlungserklärung In der Sitzung vom 31.7.2006 wurde dem Bebauungsplan Rüdtwald mit lediglich fünf Gegenstimmen vom Gemeinderat in Bretten die abschließende Zustimmung erteilt. Über diesen wichtigen Tagesordnungspunkt wollten einige Gemeinderäte noch nicht einmal mehr beraten :
Bemerkenswert ist dies, da durch die kürzlich erlassene Waldumwandlungserklärung der Körperschaftsforstdirektion Freiburg eine wesentlich geänderte Situation entstanden ist. Die Auflagen und Bedingungen für einen Eingriff in den Rüdtwald sind derart restriktiv und mit hohen Kosten (entsprechend der Wertigkeit des Rüdtwaldes) verbunden, dass, wie dies der Sprecher der Grünen formulierte : Die Räte störten sich bis auf eine Ausnahme auch nicht daran, dass die erwähnte Waldumwandlungserklärung nicht Teil der Sitzungsunterlagen war, sie kannten also diese für eine Entscheidung wesentlichen Fakten überhaupt nicht ! Im Amtsblatt der Stadt Bretten wurde erst 4 Tage (27.7.2006) vor der Sitzung eine verkürzte Form dieser Umwandlungserklärung abgedruckt, obwohl die Körperschaftsforstdirektion diese bereits am 31.5.2006 erlassen hatte und am 29.6.2005 nochmals gefordert hatte : "Das Verfahren war und ist von erheblichem öffentlichen Interesse, so dass der Bürger auch ein Anrecht darauf hat, über gefallenen Entscheidungen informiert zu werden. Wir haben daher auch veranlaßt, dass die wesentlichen Inhalte unserer Entscheidung im Amtsblatt der Stadt Bretten veröffentlicht werden." Dies gilt in Bretten offensichtlich nicht für Gemeinderäte, sie möchten nicht informiert werden, siehe dazu die oben abgedruckten Bemerkungen und die Tatsache, dass ein Antrag auf Vertagung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen abgelehnt wurde.(siehe dazu Presseartikel BNN vom 2.8.2006). Die Verweigerungshaltung gegenüber der Realität und neuen Fakten zeigte bei einigen Räten geradezu infantile Züge : Augen zu und durch war die Devise des Abends. Es stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung : Diese Frage wird sicherlich noch eine rechtliche Untersuchung nach sich ziehen müssen. Rüdtwald,Bebauungsplan, Waldumwandlungserklärung,Gemeinderat Bretten,Gewerbegebiet Gölshausen |
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