Navigation

zurück

Startseite

Initiative Rüdtwald

Unsere Projekte

Pressespiegel

Na sowas !?

Gästebuch

 

 

 

 

 


zu diesem Thema gibt es im Pressespiegel Zeitungsartikel und Leserbriefe


 

 

 

 

 


Schreiben Sie uns Ihre Meinung !


  

 

 

 

 

 


Tragen Sie sich in unser
Gästebuch ein !


 

 

 Der Rüdtwald -- ein erhaltenswertes Kleinod
zusammengestellt und bearbeitet von :  BUND Ortsgruppe Bretten

 Teil 1

Spazierweg im Rüdtwald

Licht und Schatten

 Optimaler Spazierweg für Erholungssuchende

 Licht und Schatten erhöhen die Vielfalt kleinster Lebensräume

Naturverjüngung

Eichenschösslinge

 Naturverjüngung durch Eichenschösslinge  

 

 Der Rüdtwald ist Sommerlebensraum und Winterquartier für gefährdete Amphibienarten

Gelbbauchunke

Gelbbauchunke

 Das Industriegebiet Gölshausen war ehemals Laichgebiet der Gelbbauchunke

Der Rüdtwald ist geeigneter Lebensraum für die Gelbbauchunke. Durch das Industriegebiet Göls- hausen wurden ihre Laichmöglichkeiten ver- nichtet. Sie ist seither verschollen.

Laubfrosch

Springfrosch

 Laubfrosch : vom Industriebegiet Gölshausen vernichtet !

Der Springfrosch ist auf den Rüdtwald als Lebensraum angewiesen.Durch jahrelage Schutznaßnahmen konnt sein Bestand gesichert werden.Ein Abholzen würde den Springfrosch hier ausrotten !

Rechtliche Verpflichtungen für den Schutz bedrohter Arten und ihrer Lebensräume liegen im Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) begründet, in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) sowie im Übereinkommen über biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention), an welche Deutschland vertraglich gebunden ist.  Nach der Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV) vom 14. Oktober 1999 sind alle heimischen Amphibien unter besonderen Schutz gestellt. Danach ist es nicht gestattet, einheimische Amphibien zu fangen, ihnen nachzustellen, sie in Besitz zu nehmen oder sie in den Handel zu bringen. Bei begründeten wissenschaftlichen Fragestellungen können die Naturschutzbehörden Ausnahmengenehmigungen erteilen.
Die Europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie 92/43/EWG zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 5.Juni 1992 führt 15 Arten der europäischen (und in Deutschland heimischen) Amphibienfauna in ihren Anhängen. Davon sind drei Arten in Anhang II ("Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen") verzeichnet, neun weitere in
Anhang IV ("streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse") und drei Arten in Anhang V ("Arten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können").

 

 

zum Teil 2 der Dokumentation >>>

Alle Rechte vorbehalten. Fotos : Gerhard Dittes

 

   

    | zurück | Startseite | Projekte | Pressespiegel |