zu diesem Thema gibt es im
Pressespiegel Zeitungsartikel
und Leserbriefe
Schreiben Sie uns Ihre
Meinung !
Tragen Sie sich in unser
Gästebuch
ein !
|
Der
Rüdtwald -- ein erhaltenswertes Kleinod zusammengestellt
und bearbeitet von : BUND Ortsgruppe
Bretten
Teil 1
|
|
Optimaler
Spazierweg für Erholungssuchende
|
Licht
und Schatten erhöhen die Vielfalt kleinster Lebensräume
|
|
|
Naturverjüngung
durch Eichenschösslinge
|
Der
Rüdtwald ist Sommerlebensraum und Winterquartier
für gefährdete Amphibienarten
|
|
|
Das
Industriegebiet Gölshausen war ehemals Laichgebiet
der Gelbbauchunke
|
Der Rüdtwald
ist geeigneter Lebensraum für die Gelbbauchunke.
Durch das Industriegebiet Göls- hausen wurden ihre
Laichmöglichkeiten ver- nichtet. Sie ist seither
verschollen.
|
|
|
Laubfrosch
: vom Industriebegiet Gölshausen vernichtet !
|
Der Springfrosch ist
auf den Rüdtwald als Lebensraum angewiesen.Durch
jahrelage Schutznaßnahmen konnt sein Bestand gesichert
werden.Ein Abholzen würde den Springfrosch hier
ausrotten !
|
Rechtliche Verpflichtungen für den Schutz bedrohter Arten und ihrer Lebensräume
liegen im Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) begründet, in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der
EU (FFH-Richtlinie) sowie im
Übereinkommen über biologische Vielfalt
(Biodiversitäts-Konvention),
an welche Deutschland vertraglich gebunden ist. Nach der Verordnung zum Schutz wildlebender
Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV) vom 14. Oktober 1999 sind alle heimischen
Amphibien unter besonderen Schutz gestellt. Danach ist es nicht gestattet,
einheimische Amphibien zu fangen, ihnen nachzustellen, sie in Besitz zu nehmen
oder sie in den Handel zu bringen. Bei begründeten wissenschaftlichen
Fragestellungen können die Naturschutzbehörden Ausnahmengenehmigungen
erteilen. Die Europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie 92/43/EWG zum Erhalt
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-Richtlinie) vom 5.Juni 1992 führt 15 Arten der europäischen (und in
Deutschland heimischen) Amphibienfauna in ihren Anhängen. Davon sind drei Arten
in Anhang II ("Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung
besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen") verzeichnet, neun weitere in Anhang IV
("streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse") und drei
Arten in Anhang V ("Arten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus
der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können").
|
|
|
zum Teil 2 der Dokumentation >>>
Alle Rechte vorbehalten. Fotos : Gerhard Dittes
|
zurück
|
Startseite
|
Projekte
|
Pressespiegel
|
|
|