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erstellt 15.09.2004 |
Auszug
aus der "Raumordnerischen Beurteilung" des Regierungs-Präsidiums
Karslruhe zum geplanten Für
beide Varianten der Planungen, • In dem Bebauungsplan für das Einkaufszentrum an der Pforzheimer Strasse sind die Auswirkungen des Projektes auf den zentralörtlichen Versorgungskern, der daraus resultierende städtebauliche Handlungsbedarf zur Stärkung der Einkaufs- innenstadt und zur funktionsräumlichen Verknüpfung der Innenstadt mit dem Projektstandort sowie die durch das weitere Einzelhandelsprojekt (Modepark Röther) berührten Aspekte unter Berücksichtigung der sich aus dem Raum- ordnungsverfahren ergebenden Modifizierungen darzustellen, zu bewerten und in die Abwägung einzustellen. Dabei sind die Anforderungen der ständigen Rechtsprechung an die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB zu beachten. • Die Stadt Bretten schließt im unmittelbaren Umfeld des geplanten Projektes (zwischen den beiden Stadtbahnlinien) Einzelhandel mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gem. der Anlage zum Einzelhandelserlass aus. • Die Stadt Bretten erarbeitet ein in die Zukunft gerichtetes Konzept zur Entwicklung des Einzelhandels. Dieses beinhaltet u.a. eine quantitative sowie qualitative Bestandsaufnahme des Einzelhandels, die Darstellung der künftigen Entwicklungsmölichkeiten, der künftigen Funktionen der verschiedenen Einzelhandelsstandorte sowie der zugehörigen städtebaulichen, gestalterischen und funktionsräurnlichen Entwicklungen mit ihren einzelnen Bausteinen. Das Konzept ist ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das Ergebnis der Anhörung der beteiligten Stellen zu dem Vorhaben : Fazit
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