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 erstellt 15.09.2004

 

Auszug aus der "Raumordnerischen Beurteilung" des Regierungs-Präsidiums Karslruhe zum geplanten
Einkaufszentrum an der Pforzheimer Straße

Für beide Varianten der Planungen,
Variante I ohne zusätzlichen Modepark Röther ( muß planungsrechtlich verbindlich ausgeschlossen sein ) und 10300 qm Verkaufsfläche,
Variante II mit Ansiedlung des Modeparks und reduzierter Gesamtverkaufsfläche von 9150 qm, werden folgende Auflagen seitens des Regierungspräsidiums gemacht :

 •   In dem Bebauungsplan für das Einkaufszentrum an der Pforzheimer Strasse sind die Auswirkungen des Projektes auf den zentralörtlichen Versorgungskern, der daraus resultierende städtebauliche Handlungsbedarf zur Stärkung der Einkaufs- innenstadt und zur funktionsräumlichen Verknüpfung der Innenstadt mit dem Projektstandort sowie die durch das weitere Einzelhandelsprojekt (Modepark Röther) berührten Aspekte unter Berücksichtigung der sich aus dem Raum- ordnungsverfahren ergebenden Modifizierungen darzustellen, zu bewerten und in die Abwägung einzustellen. Dabei sind die Anforderungen der ständigen Rechtsprechung an die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB zu beachten.

•   Die Stadt Bretten schließt im unmittelbaren Umfeld des geplanten Projektes (zwischen den beiden Stadtbahnlinien) Einzelhandel mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gem. der Anlage zum Einzelhandelserlass aus.

•   Die Stadt Bretten erarbeitet ein in die Zukunft gerichtetes Konzept zur Entwicklung des Einzelhandels. Dieses beinhaltet u.a. eine quantitative sowie qualitative Bestandsaufnahme des Einzelhandels, die Darstellung der künftigen Entwicklungsmölichkeiten, der künftigen Funktionen der verschiedenen Einzelhandelsstandorte sowie der zugehörigen städtebaulichen, gestalterischen und funktionsräurnlichen Entwicklungen mit ihren einzelnen Bausteinen. Das Konzept ist ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das Ergebnis der Anhörung der beteiligten Stellen zu dem Vorhaben :

 Fazit :
Zusammenfassend betrachtet lehnen die Gemeinden Gondelsheim und Maulbronn sowie der Regionalverband Nordschwarzwald und der Verband der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels das Projekt insgesamt ab. Erhebliche Bedenken werden von den Gemeinden Oberderdingen, Sulzfeld und Mühlacker geäußert; deutliche Flächenreduzierungen fordern beispielsweise der Regionalverband Mittlerer Oberrhein sowie das Landratsamt Enzkreis. Die Industrie- und Handelskammer schlägt vor, das Projekt in zwei Bauabschnitten zu realisieren. In verschiedenen Stellungnahmen wird auch auf die Bedeutung begleitender Maßnahmen zur besseren funktionsräumlichen Verknüpfung der bisherigen Einkaufsinnenstadt mit dem neuen Projekt hingewiesen.

 

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