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  erstellt am 12.04.2006

 

 

 

 

Regierungspräsidium Stuttgart ändert Naturpark-Grenzen

Im Jahr der Naturparke 2006  ändert das Regierungspräsidium Stuttgart die Grenzen des Naturparks Stromberg-Heuchelberg zu Gunsten der Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen ab.
Den 680 Bürger/Innen die dagegen "Bedenken" vorgebracht hatten, wurde mit Datum vom 6.03.2006 die nachfolgende Stellungnahme zugestellt.

Insgesamt betrachtet muß angemerkt werden, dass Zweifel daran bestehen, ob die im Einzelnen erforderlichen Abwägungen seitens des RP Stuttgart ordnungsgemäß vollzogen wurden. Es wurde überwiegend auf die Wünsche und Vorstellungen der Stadt Bretten eingegangen. Die Begründungen sind aus fachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht als mangelhaft zu bezeichnen.

 

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung Umwelt

das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 20.02.2006 die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg" erlassen.

Die Verordnung wird demnächst im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet und nach Durchführung der Ersatzverkündung der zur Verordnung gehörenden Karten in Kraft treten.

Zu den von Ihnen vorgebrachten Bedenken ist folgendes festzustellen:

Die Prüfung der Standortalternativen wurde auf der Ebene der Regionalplanung durchgeführt.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes „Mittlerer Oberrhein" hatte sich durch Beschluss vom 13. Juli 2005 für den Standort „Rüdtwald" ausgesprochen. (Anmerkung_1)

Zur naturschutzfachlichen Seite hat das Regierungspräsidium Karlsruhe - Abteilung 5- festgestellt, dass im Rahmen der Bauleitplanung die artenschutzrechtliche Problematik bewältigt werden kann. (Anmerkung_2)

Zur besonderen Funktion der Teilfläche sind in anderen Planungsschritten (Umweltverträglichkeitsstudie zur Standortfindung und Waldumwandlung, Umweltbericht) bereits umfangreiche Untersuchungen erfolgt, die in die Bewertung mit eingeflossen sind. Der Eingriff in die Teilfläche aus naturschutzfachlicher Sicht wird im Zuge der Eingriffsregelung abgehandelt und im näheren Umfeld ausgeglichen. Im Rüdtwald selbst (innerhalb des Naturparks) erfolgen Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung (sukzessive Umwandlung strukturarmer Douglasien- und Fichtenforste in naturraumtypischen Laubwald im Umfang von ca. 16 ha). (Anmerkung_3)
Auch die Amphibienpopulationen wurden ausreichend gewürdigt. Es erfolgten gezielte Sonderuntersuchungen im Zuge des Umweltberichts zum Bebauungsplan. Als Ergebnis wurde festgestellt: Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Verminderungsmaßnahmen (Amphibienleiteinrichtung, Anlage von Ersatzgewässern) und Ausgleichsmaßnahmen ist der Fortbestand der Springfrosch-Population nicht gefährdet. (Anmerkung_4)

Die Große Kreisstadt Bretten ist Mittelzentrum und hat als solches auf den verschiedensten Sektoren auch ihre mittelzentralen Aufgaben entsprechend den Vorgaben der Landesplanung zu erfüllen. Eine maßgebliche Aufgabe ist dabei auch die Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen zur Pflege vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. (Anmerkung_5)

Mit der Entwicklung der Industriegebietsabschnitte Gölshausen l bis V sowie den Umstrukturierungen im Salzach- und Saalbachtal hat die Stadt Bretten in den letzten 20 Jahren große Anstrengungen unternommen, um der o.g. Aufgabe gerecht zu werden und konnte was die Entwicklung der Arbeitsplätze anbetrifft auch Erfolge nachweisen. Gleichwohl haben Erhebungen der Stadt Bretten ergeben, dass in Bretten weniger Arbeitsplätze vorhanden sind als in den Mittelzentren Bruchsal und Ettlingen. Aus der Sicht der Stadt Bretten ist es zwingend geboten, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hierzu gehört die Neuausweisung von Flächen zur An- und Umsiedlung von Industrie.(Anmerkung_6)

Belange des Naturschutzes wurden aufgegriffen und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen bis hin zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen.(Anmerkung_7)

Eine „Nullvariante" kam für die Stadt Bretten aus den genannten Gründen nicht in Betracht. Die Stadt Bretten ist zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auf Gewerbesteuereinnahmen angewiesen. Sofern in der Region bei einzelnen Kommunen derzeit aus verschiedenen Gründen ungenutzte gewerbliche Grundstücke zur Verfügung stehen, kann dies der Stadt Bretten nicht angelastet werden. (Anmerkung_8)

Vom Regionalverband „Mittlerer Oberrhein" wurde im Februar 2005 eine Untersuchung zu den weiteren Vorhabensalternativen durchgeführt. Das Ergebnis zur Eignung der Standortalternativen wurde dem Planungsausschuss und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 09. März 2005 vorgelegt. Der Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands erfolgte am 13. Juli 2005. (Anmerkung_9)

Die Ergebnisberichte zu Amphibien und Fledermäusen des Büro Blaser aus Esslingen sind öffentlich zugänglich. Sie können bei der Stadt Bretten eingesehen werden. Sie untermauern im übrigen, dass im Rahmen der Bauleitplanungen die artenschutzrechtliche Problematik bewältigt werden kann. siehe oben

Die Population des Springfrosches wurde angemessen berücksichtigt. Untersuchungsraum, Methodik und Häufigkeit der Begehungen wurden mit dem Landratsamt Karlsruhe abgestimmt. Die Stadt Bretten hat versichert, dass in allen Planungs- und Untersuchungsphasen der Kontakt mit dem privaten Naturschutz gesucht wurde.(Anmerkung_10) Diese Anregungen und Ergebnisse wurden in der Untersuchung berücksichtigt. Auf das Anlegen künstlicher Wagenspuren wurde verzichtet, da zum Zeitpunkt der Untersuchung genügend wasserführende Kleinstrukturen vorhanden waren. Dies wird durch ein Lichtbild dokumentiert. Im Übrigen handelt es sich insoweit um keine anerkannte Methodik der Amphibienuntersuchung.

Zur Auswahl der untersuchten Artengruppen ist folgendes anzumerken:

Bei der Erfassung von Tierlebensräumen hat sich die Methodik des Erfassens von Indikatorenarten und Indikatorengruppen bewährt, die Aufschluss über die Wertigkeit eines Gebietes geben und somit für Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind. Diese Artengruppen wurden im Rahmen eines Scopingprozesses festgelegt. Hierzu wurden Ortskundige sowie der amtliche und der private Naturschutz einbezogen. Ein Scopingtermin wurde am 14. Dezember 2004 bei der Stadt Bretten durchgeführt. Auf der Ebene der Standortfindung und im Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie zur Waldumwandlung wurden im Jahr 2002 vom Naturschutzzentrum Kaiserstuhl Amphibien und Vögel untersucht. Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden darüber hinaus Fledermäuse und Amphibien - insbesondere Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie - durch das Büro Blaser in Esslingen untersucht. Bei der Liste der Schmetterlingsarten handelt es sich um Offenlandarten. Für den Offenlandbereich liegt keine Betroffenheit durch die Änderung des Naturparks vor, da es sich um Waldbereiche handelt. Hirschkäfer und „Spanische Flagge" sind als Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie nur dann relevant, wenn es sich um ein gemeldetes FFH-Gebiet handelt. Dies ist aber vorliegend nicht der Fall. (Anmerkung_11)

Entsprechendes gilt für die aufgeführten Vogelarten. Für Offenlandarten wie den Rotmilan besteht keine Betroffenheit durch die Änderung des Naturparks. Der Rotmilan bevorzugt halboffene Landschaften, wie sie im Kraichgau häufig anzutreffen sind und meidet große zusammenhängende Waldgebiete. Beim Rüdtwald handelt es sich ausweislich der Nachmeldekulisse um kein Vogelschutzgebiet.

Durch die Hereinnahme einer Teilfläche von 92 ha des Flst.-Nr. 8000/1 im Distrikt „Großer Wald" in den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg" vergrößert sich der Naturpark letztendlich um 70 ha und somit auf insgesamt 32.891 ha. (Anmerkung_12)

Eine Änderung der Naturparkverordnung konnte daher erfolgen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart dankt Ihnen für die Beteiligung am Verfahren. Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

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