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 erstellt am 08.08.2005

 

 294 Einsprüche gegen Regionalplan-Änderung

Bis zum 17. Mai 2005 konnten beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit Sitz in Karlsruhe, Bedenken gegen die geplante 2. Änderung des Regionalplanes :

„Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen (im Rüdtwald)"

vorgebracht werden. 294 Bürger/Innen nutzten die Möglichkeit ihre Einsprüche und Bedenken gegen dieses Projekt vorzubringen. Dabei kamen die Proteste nicht nur aus unserer Region, sondern bundesweit wird dieses Vorgehen der Stadt Bretten und des Regionalverbandes kritisiert. Die Anzahl der Einsprüche liegt demzufolge auch weit über dem für eine Regionalplan-Änderung Üblichen.

Am 28.7.2005 erreichte uns dazu nun die Stellungnahme des Regionalverbandes.

 

Planungsträger /Bürger

Anregungen

Regionalplanerische

Bewertung

Beschluss-

vorschlag PA

Anregungen von Bürgern mit gleich lautendem Anschreiben

(s. Namensliste im Anhang)

Durch den geplanten Eingriff ist mit einem sehr hohen Verlust von Erholungs- flächen des im Naturpark Stromberg-Heuchelberg liegenden Gebietes, auch über die jetzige Fläche hinaus, zu rechnen (Lärm, Abgase)

Die hohe Betroffenheit der Erholungsfunktion ist im Umweltbericht der regional- planerischen Ebene ange- messen gewürdigt. Die über die Flächeninanspruchnahme hinaus gehenden Wirkungen lassen sich erst auf der Bebauungsplanebene mit der Konkretisierung des Vor habens ermitteln.

Keine Änderung

 

Die biologische Vielfalt des betroffenen Gebietes ist nachweislich überdurch- schnittlich hoch, unter den geprüften Alternativen am höchsten.

Die Standortalternativen 1 und 2 sind hinsichtlich der Wirkungen auf die biologische Vielfalt auf der Grundlage der vorliegenden faunistischen Gutachten gleich zu bewerten. Insofern wird dem Hinweis widersprochen.

Keine Änderung

 

Das Gebiet hat in allen Kriterien der durchgeführten Umweltverträglichkeitsstudie das höchste Konflikt- potenzial.

Der Anmerkung wird widersprochen.

Gemäß dem Ergebnis der Alternativenprüfung liegen die Standortalternativen 1 und 2 in der Gesamtbewertung nur geringfügig auseinander. Dagegen stellt sich die Stand- ortalternative 3 deutlich günstiger dar.

Keine Änderung

 

Die Entscheidung für dieses Gebiet beruht allein auf ökonomischen Gründen (Stadt Bretten ist Besitzerin der Fläche).

Der Anmerkung wird widersprochen.

Die im Rahmen der Umwelt- prüfung vorgenommene Be- wertung von drei im direkten Umfeld des bestehenden Industriegebietes Gölshausen gelegenen Standort- alternativen, sowie die darüber hinaus vorgenommene Eignungs- bewertung nach regional- planerischen und städtebaulichen Gesichtspunkten hatte in der Endabwägung folgendes Ergebnis: Keiner der drei untersuchten Standorte ist optimal für eine gewerblich- industrielle Nutzung geeignet. Hohe Konflikte und Umweltaus- wirkungen, insbesondere durch den Eingriff in den Wald, sowie Nutzungseinschränkungen durch schwierige geologische und topographische Verhältnisse und Konflikte mit anderen Nutzungen sind bei allen Standorten zu verzeichnen. Unter den ver- gleichsweise günstigeren Standortalternativen 1 und 3 wurde der Standortalternative 1 der Vorzug gegeben. Hier kann trotz des größeren Waldverlustes im Vergleich zu Standort- alternative 3 mehr nutzbare / bebaubare Fläche bei gleichzeitig geringerem Aufwand erzielt werden.

Keine Änderung

 

Mit der Entscheidung wurde bei der Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen der Stadt Bretten und dem Schutzgut „Mensch“, eindeutig Stellung gegen die betroffenen Bürger/innen eingenommen. Dies kann nicht Ziel der Raumord- nungsplanung sein.

s. o.

 

 

Der Ausgleich für diesen geplanten Eingriff ist im Zeitraum mehrerer Gene- rationen nicht herstellbar und widerspricht damit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie unter anderem im so genannten „Erdgipfel von Rio, aber auch von Bundes- und Landes- regierungen gefordert werden.

s. o.

 

 

Das Votum von 6.000 Bürger/innen, die mit ihrer Unterschrift gegen das Vorhaben protestiert haben, wurde ignoriert.

Die regionalplanerische Absicht, eine Entwicklung des Industriegebiets Gölshausen in den Rüdtwald hinein zu ermöglichen, ist das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses bei dem alle relevanten Belange miteinander und untereinander abgewogen wurden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Regionalplanänderung sind die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen ebenfalls in die Abwägung mit einzustellen.

Keine Änderung

 

Das Vorhaben widerspricht den Zielen der Lande- sregierung (Flächenspar- appell), denn im Umkreis von Bretten stehen 300 ha bereits erschlossene Ge- werbeflächen zur Verfügung. Die Nachbargemeinden halten Flächen im gleichen Umfang wie das jetzt ge- plante Gebiet im Rüdtwald, für die interkommunale Zusammenarbeit mit Bretten bereit.

Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003, genehmigt durch das Wirtschafts- ministerium Baden- Württemberg, enthält bereits die Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriege- bietes Gölshausen. Er stellt einen ca. 20 ha großen Bereich östlich angrenzend an das bestehende Gebiet re- striktionsfrei dar, sodass eine gewerbliche Nutzung möglich wäre. Bei der Regional- planänderung handelt es sich um eine Standortverschiebung, deren Notwendigkeit aus Gründen der Eignung für die Bebaubarkeit (Topographie, Entwässerung, Konflikte mit anderen Nutzungen und Ausnutzbarkeit der Fläche) aus regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.

s. lfd. Nr. 2.57

 

Gemeinde

Zaisenhausen

Der Gemeinderat wurde in seiner öffentlichen Sitzung ausführlich über die 2. Änderung des Regional- planes 2003, insbesondere über die Erweiterung des Industriegebietes Göls- hausen informiert. Nach der Aussprache ergab sich folgender Mehrheits- beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die 2. Änderung des Regional- planes Mittlerer Oberrhein 2003 zustimmend zur Kenntnis. Da ein erheblicher Eingriff in wertvolle Wald- und Erholungsflächen geplant ist, müssen künftig vorrangig interkommunale Lösungen angestrebt und die interkommunale Zusam- menarbeit verstärkt werden. Im gemeinsamen Industriegebiet Ober- derdingen, wobei auch die Gemeinde Zaisenhausen beteiligt ist, stehen genügend Flächen für Industrie- ansiedlungen zur Verfügung. Dabei wird nicht verkannt, dass die Stadt Bretten Mittelzentrum ist. Der Beschluss wurde bei 2 Enthaltungen mehrheitlich gefasst.“

Der Regionalverband weist in seiner Begründung zur Regionalplanänderung darauf hin, dass die Entwicklung des Industriegebietes Gölshausen damit an seinen Grenzen angelangt ist und interkom- munale Lösungen jetzt schon angestrebt werden sollten. Er schlägt darüber hinaus vor, gemeinsame, interkommunale Vermarktungsstrategien für das bestehende interkommunale Industriegebiet Oberderdingen- Flehingen, das beabsichtigte interkommunale Gewerbegebiet in Knittlingen sowie die geplante Er- weiterung des Industrie- gebietes Gölshausen zu entwickeln. So können die jeweiligen Standortqualitäten optimal genutzt und wertvoller Freiraum andernorts erhalten bleiben.

Bereits berücksichtigt.

 

Wir gehen davon aus, dass die Anhörung zügig abgeschlossen werden kann und die Verbandsver- sammlung in absehbarer Zeit die erforderliche Satzung beschliesst.

 

 

 

Insgesamt ergibt sich bei der Argumentation des Regionalverbandes und unter Berücksichtigung des mangelhaften und teilweise falschen Umweltberichtes der Eindruck, dass bei der Entscheidung nicht die Faktenlage auschlaggebend gewesen sein kann. Zur weiteren Beurteilung siehe hier.

 

 

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