erstellt am 08.08.2005
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294
Einsprüche gegen Regionalplan-Änderung
Bis zum
17. Mai 2005 konnten beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit Sitz
in Karlsruhe, Bedenken gegen die geplante 2. Änderung des Regionalplanes
:
„Erweiterung
des Industriegebietes Gölshausen (im Rüdtwald)"
vorgebracht werden. 294 Bürger/Innen nutzten die Möglichkeit
ihre Einsprüche und Bedenken gegen dieses Projekt vorzubringen.
Dabei kamen die Proteste nicht nur aus unserer Region, sondern bundesweit
wird dieses Vorgehen der Stadt Bretten und des Regionalverbandes
kritisiert. Die Anzahl der Einsprüche liegt demzufolge auch weit
über dem für eine Regionalplan-Änderung Üblichen.
Am 28.7.2005 erreichte uns dazu nun die Stellungnahme des Regionalverbandes.
Planungsträger
/Bürger
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Anregungen
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Regionalplanerische
Bewertung
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Beschluss-
vorschlag
PA
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Anregungen
von Bürgern mit gleich lautendem Anschreiben
(s.
Namensliste im Anhang)
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Durch
den geplanten Eingriff ist mit einem sehr hohen Verlust von Erholungs- flächen
des im Naturpark Stromberg-Heuchelberg liegenden Gebietes, auch über die
jetzige Fläche hinaus, zu rechnen (Lärm, Abgase)
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Die
hohe Betroffenheit der Erholungsfunktion ist im Umweltbericht der regional-
planerischen
Ebene ange- messen gewürdigt. Die über die Flächeninanspruchnahme hinaus
gehenden Wirkungen lassen sich erst auf der Bebauungsplanebene mit der
Konkretisierung des Vor habens ermitteln.
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Keine
Änderung
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Die
biologische Vielfalt des betroffenen Gebietes ist nachweislich
überdurch- schnittlich hoch, unter den geprüften Alternativen am höchsten.
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Die
Standortalternativen 1 und 2 sind hinsichtlich der Wirkungen auf die biologische
Vielfalt auf der Grundlage der vorliegenden faunistischen Gutachten gleich zu
bewerten. Insofern wird dem Hinweis widersprochen.
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Keine
Änderung
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Das
Gebiet hat in allen Kriterien der durchgeführten Umweltverträglichkeitsstudie
das höchste Konflikt- potenzial.
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Der
Anmerkung wird widersprochen.
Gemäß
dem Ergebnis der Alternativenprüfung liegen die Standortalternativen 1 und 2
in der Gesamtbewertung nur geringfügig auseinander. Dagegen stellt sich die
Stand- ortalternative 3 deutlich günstiger dar.
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Keine
Änderung
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Die
Entscheidung für dieses Gebiet beruht allein auf ökonomischen Gründen (Stadt
Bretten ist Besitzerin der Fläche).
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Der
Anmerkung wird widersprochen.
Die
im Rahmen der Umwelt- prüfung vorgenommene Be- wertung von drei im direkten
Umfeld des bestehenden Industriegebietes Gölshausen gelegenen Standort- alternativen,
sowie die darüber hinaus vorgenommene Eignungs- bewertung nach regional- planerischen
und städtebaulichen Gesichtspunkten hatte in der Endabwägung folgendes Ergebnis:
Keiner der drei untersuchten Standorte ist optimal für eine
gewerblich- industrielle Nutzung geeignet. Hohe Konflikte und Umweltaus- wirkungen,
insbesondere durch den Eingriff in den Wald, sowie Nutzungseinschränkungen
durch schwierige geologische und topographische Verhältnisse und Konflikte
mit anderen Nutzungen sind bei allen Standorten zu verzeichnen. Unter den ver-
gleichsweise
günstigeren Standortalternativen 1 und 3 wurde der Standortalternative 1 der
Vorzug gegeben. Hier kann trotz des größeren Waldverlustes im Vergleich zu
Standort- alternative 3 mehr nutzbare / bebaubare Fläche bei gleichzeitig
geringerem Aufwand erzielt werden.
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Keine
Änderung
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Mit
der Entscheidung wurde bei der Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen
der Stadt Bretten und dem Schutzgut „Mensch“, eindeutig Stellung gegen die
betroffenen Bürger/innen eingenommen. Dies kann nicht Ziel der
Raumord- nungsplanung sein.
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s.
o.
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Der
Ausgleich für diesen geplanten Eingriff ist im Zeitraum mehrerer Gene- rationen
nicht herstellbar und widerspricht damit den Zielen einer nachhaltigen
Entwicklung, wie sie unter anderem im so genannten „Erdgipfel von Rio, aber
auch von Bundes- und Landes- regierungen gefordert werden.
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s.
o.
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Das
Votum von 6.000 Bürger/innen, die mit ihrer Unterschrift gegen das Vorhaben
protestiert haben, wurde ignoriert.
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Die
regionalplanerische Absicht, eine Entwicklung des Industriegebiets Gölshausen
in den Rüdtwald hinein zu ermöglichen, ist das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses
bei dem alle relevanten Belange miteinander und untereinander abgewogen
wurden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Regionalplanänderung sind die von
den Bürgern vorgebrachten Anregungen ebenfalls in die Abwägung mit
einzustellen.
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Keine
Änderung
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Das
Vorhaben widerspricht den Zielen der Lande- sregierung (Flächenspar- appell),
denn im Umkreis von Bretten stehen 300 ha bereits erschlossene Ge- werbeflächen
zur Verfügung. Die Nachbargemeinden halten Flächen im gleichen Umfang wie das
jetzt ge- plante Gebiet im Rüdtwald, für die interkommunale Zusammenarbeit mit
Bretten bereit.
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Der
Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003, genehmigt durch das Wirtschafts- ministerium
Baden- Württemberg, enthält bereits die Voraussetzungen für die Erweiterung
des Industriege- bietes Gölshausen. Er stellt einen ca. 20 ha großen Bereich
östlich angrenzend an das bestehende Gebiet re- striktionsfrei dar, sodass eine
gewerbliche Nutzung möglich wäre. Bei der Regional- planänderung handelt es
sich um eine Standortverschiebung, deren Notwendigkeit aus Gründen der
Eignung für die Bebaubarkeit (Topographie, Entwässerung, Konflikte mit
anderen Nutzungen und Ausnutzbarkeit der Fläche) aus regionalplanerischer
Sicht nachvollziehbar ist.
s.
lfd. Nr. 2.57
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Gemeinde
Zaisenhausen
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Der Gemeinderat wurde in seiner öffentlichen
Sitzung ausführlich über die 2. Änderung des Regional- planes 2003, insbesondere
über die Erweiterung des Industriegebietes Göls- hausen informiert. Nach der
Aussprache ergab sich folgender Mehrheits- beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt die 2. Änderung des Regional- planes Mittlerer Oberrhein 2003
zustimmend zur Kenntnis. Da ein erheblicher Eingriff in wertvolle Wald- und
Erholungsflächen geplant ist, müssen künftig vorrangig interkommunale
Lösungen angestrebt und die interkommunale Zusam- menarbeit verstärkt werden.
Im gemeinsamen Industriegebiet Ober- derdingen, wobei auch die Gemeinde
Zaisenhausen beteiligt ist, stehen genügend Flächen für Industrie- ansiedlungen
zur Verfügung. Dabei wird nicht verkannt, dass die Stadt Bretten
Mittelzentrum ist. Der Beschluss wurde bei 2 Enthaltungen mehrheitlich
gefasst.“
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Der
Regionalverband weist in seiner Begründung zur Regionalplanänderung darauf
hin, dass die Entwicklung des Industriegebietes Gölshausen damit an seinen
Grenzen angelangt ist und interkom- munale Lösungen jetzt schon angestrebt werden
sollten. Er schlägt darüber hinaus vor, gemeinsame, interkommunale
Vermarktungsstrategien für das bestehende interkommunale Industriegebiet
Oberderdingen- Flehingen, das beabsichtigte interkommunale Gewerbegebiet in
Knittlingen sowie die geplante Er- weiterung des Industrie- gebietes Gölshausen
zu entwickeln. So können die jeweiligen Standortqualitäten optimal genutzt
und wertvoller Freiraum andernorts erhalten bleiben.
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Bereits
berücksichtigt.
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Wir
gehen davon aus, dass die Anhörung zügig abgeschlossen werden kann und die
Verbandsver- sammlung in absehbarer Zeit die erforderliche Satzung beschliesst.
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Insgesamt ergibt sich bei der Argumentation des Regionalverbandes
und unter Berücksichtigung des mangelhaften und teilweise falschen
Umweltberichtes der Eindruck, dass bei der Entscheidung nicht die
Faktenlage auschlaggebend gewesen sein kann. Zur weiteren Beurteilung
siehe
hier.
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